Der Bundesverband Verbraucherzentralen schrieb uns: Wir werden aus den dargelegten Gründen in der Regel nur tätig wenn sich die Verbraucher mit der Bitte um Prüfung einer Abmahnung direkt an uns wenden.
Frau Juliane R. schrieb uns:
Wir haben jetzt erstmal ein Schreiben mit Widerspruch geschickt und wenn sich da nix tut, gehen wir zum Anwalt und zeigen die an! Es muss dagegen was unternommen werden. Es kann doch nicht wahr sein das man so verarscht und abgezockt wird. Für jeden Mist gibt es Gesetze aber warum werden solchen Leuten nicht das Handwerk gelegt??? Das darf doch nicht wahr sein. Unternehmt endlich was.
Verbraucherschutz.de schrieb Frau R.:
Verbraucherschutz.de wandte sich bezüglich der vielen Beschwerden mit überhöhten Rechnungen der Schlüsseldienste an das Bundesjustizministerium. Dieses bat uns, die Beschwerden an den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) weiter zu leiten. Verbraucherschutz.de leitete daraufhin am 20.9.15 zwei Vorgänge mit Rechnungskopien an den Bundesverband Verbraucherzentralen weiter und schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten die nachstehenden Zuschriften mit Anlage.
Wir haben auf unserer Seite Verbraucherschutz.de bereits 136 Artikel über unseriöse Schlüsseldienste erstellt.
Mit Namen, Adressen und Telefonnummern der Betreibern.
Wir möchten Sie bitten, die nachstehenden Schlüsseldienste abzumahnen.
Gern sind wir Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen gegen die „Schlüsseldienstmafia“ behilflich.
Der VZBV antwortete uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
als anerkannte qualifizierte Einrichtung haben wir die Möglichkeit Abmahnverfahren einzuleiten. In einem derartigen Verfahren muss der gesamte Sachverhalt dargelegt und bewiesen werden. Im Fall der Schlüsseldienste muss jeder einzelne Sachverhalt aufgeklärt werden. Wir werden aus den dargelegten Gründen in der Regel nur tätig, wenn sich die Verbraucher mit der Bitte um Prüfung einer Abmahnung direkt an uns wenden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir sie noch auf Folgendes hinweisen. Auf ihrer Internetseite ist uns eine Äußerung die den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. betrifft aufgefallen. Zur Vermeidung einer Abmahnung möchte wir Sie bitten folgende Äußerung von ihrer Internetseite zu löschen:
„Verbraucherschutz.de leitete den Vorgang an den Bundesverband Verbraucherzentralen weiter, da diese Anwälte beschäftigen und die Firma abmahnen können“
Es entsteht der nichtzutreffende Eindruck, dass ein vollständiger prüfbarer und abmahnfähiger Vorgang übermittelt wurde. Dies war nicht der Fall. Des Weiteren beschäftigt der Verbraucherzentrale Bundesverband keine Anwälte die Firmen abmahnen. Es entsteht zudem der nichtzutreffende Eindruck einer Zusammenarbeit mit dem vzbv. U.E. sind die §§ 3,5 UWG verletzt.
Wir bitten um eine abschließende Rückäußerung zur Löschung der o.g. Aussage bis zum 12.10.2015.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau H.,
wir haben den betreffenden Text gelöscht.
Ich persönlich finde es außerordentlich bedauerlich, dass gegen die bestehende „Schlüsseldienst Mafia“ in diesem Land nicht vorgegangen wird.
Meine Zuschriften an Sie erfolgten im Übrigen auf Grund der Empfehlung von Herrn R., der mir schrieb:
„Für Sie besteht jedoch die Möglichkeit, Ihre Erkenntnisse über konkrete Betrugsfälle an die jeweils örtliche zuständige Verbraucherzentrale oder an den vzbv weiterzugeben (im Falle des vzbv an die Mailadresse [email protected] )“
Aber eine Zusammenarbeit zwischen uns und den Verbraucherzentralen im Sinne der Verbraucher wird ja offensichtlich weiterhin abgelehnt, was ich persönlich sehr bedaure.
Der VZBV antwortete:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
vielen Dank für ihre umgehende Rückäußerung und die Löschung der Passage.
Erlauben sie mir ein Missverständnis aufzuklären. Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen selbstverständlich auch gegen Schlüsseldienste vor. Ergänzend verweisen wir auf unser Schreiben vom 02.10.2015.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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Hamburger Abendblatt: alle Kosten zurückerstattet
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