„Zwei junge Männer vom Schlüsseldienst A&A Philipp Siwiak kamen, haben mein Zwangslage mit meinem verängstigten 4jährigem Sohn erkannt und das total ausgenutzt“
Frau Cynthia F. schrieb uns:
Hotline 24 Prien angerufen Nr. 0800/2224555 . Zwei junge Männer kamen, haben mein Zwangslage mit meinem verängstigten 4jährigem Sohn erkannt und das total ausgenutzt. Für Notöffnung 159.- € + 30 .- Anfahrt , 88,60 € für Mehrarbeit, 140.- € für neuen Zylinder 19,90 € für das bohren = 520, 50 € bezahlt. Wurde „höflich“ darauf aufmerksam gemacht die Summe gleich zu begleichen, EC Gerät. wurde mitgebracht!
Schlüsseldienst A&A
Philipp Siwak
Hohenzollernstr.48
45128 Essen
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau F.
Sie sollten sich unbedingt von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
Ärger mit dem Schlüsseldienst: Wenden Sie sich an diesen Anwalt
Wir werden auch alle anderen Verbraucher bitten, Herrn Mauritz zu kontaktieren, damit möglichst viele Vorgänge in einer Hand sind.
Bitte lassen Sie mir die Rechnung per Mail oder Fax zukommen, damit ich den Vorgang veröffentlichen kann.
Guten Tag, ich, ich wohne in 74254 Offenau. Habe heute einen Schlüsseldienst benötigt um meine Wohnungstüre zu öffnen.. Es handeld sich um eine normale Wohnungstür . Probierte kurz mit einem Haken, geht nicht. Dann ein Kunststoffblatt mit WD40 besprüht am Türplatt rauf und runter bewegt, geht nicht. Dann mit Werkzeug den Schließzylinder geknackt. Alles zu einem Preis von 309,00 €, unverschämt sage ich da nur oder was meinen Sie dazu?
Harry Jonak 27.06.2016
Eine Türöffnung kostet ca. 90,- zzgl. 30,- An/Abfahrt. ZZgl. 100% Nachtzuschlag und Mwst in diesem Beispiel also ca. 286,- Euro. Somit liegt der Preis noch unter der Wuchergrenze, die hier bei ca. 570,- Euro läge (100%)
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
http://verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Wir werden auch alle anderen Verbraucher bitten, Herrn Mauritz zu kontaktieren, damit möglichst viele Vorgänge in einer Hand sind.
Bitte lassen Sie mir die Rechnung per Mail oder Fax zukommen, damit ich den Vorgang veröffentlichen kann.