„Ich musste an den Monteur der NVD/schlossexperte.de sofort 564 Euro in bar bezahlen, Rechnungsübermittlung wurde versagt.“
Frau Annegret H. schrieb am 24.5.17 an den Anwalt Herrn Mauritz:
nachfolgend der Vorgang einer Nottüröffung über einen Schlüsseldienst als Dienstleiter vom 22.05.2017, die ich ebenfalls am 22.05.2017 an den Verbraucherschutz gesandt habe.
Ich habe vor Strafanzeige wegen Verdacht auf groben Betrug und Wucher gem.§ 291 STGB zu veranlassen, und den geschlossenen Vertrag auf Durchführung einer Nottüröffnung vom 22.05.2017 wegen Sittenwidrigkeit gemäß §138 Abs. 1 BGB für nichtig zu erklären.
Die Verbraucherschutzzentrale [email protected] wurde Montag, 22.05.2017, 20:50 h per Mail von mir über den Vorfall informiert.
Rückbestätigt / Standardmail: Montag, 22. Mai 2017 20:54 h. Mail unten angehängt.
Die NVD ist nach meiner Sichtung auf der Homepage neben weiteren Firmen negativ gelistet an 12. Stelle,
Beschädigte gleichartigen Betruges liegen ja in vielzähliger Form vor.
Es liegt meines Erachtens ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt vor, da der Wert der Leistung mehr als doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung. Ich entnehme Informationen aus dem Netz, dass die Höhe der üblichen Vergütung für eine Türöffnung nach §287 ZPO gemäß Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall (BVM) für einfache Türöffnungen
(Preis incl. Mwst) bewertet wird. Hiernach wäre als übliche Vergütung für eine Türöffnung im städtischen Raum an einem Werktag – hier 38102 Braunschweig, Montag der 22.05.2017, 14.00 Uhr – zwischen 14 und 24 ein Betrag von 110,20 Euro anzusehen.
Unter Berücksichtigung der benannten Fahrtkostenpauschale von 20,- Euro wäre meines Erachtens eine Vergütung von insgesamt max. 130,00 Euro üblich.
Vor diesem Hintergrund wäre die Leistung des Klägers sogar mehr als doppelt so hoch wie die Gegenleistung.
Ich war total in Eile + Hektik – mein Sohn war krank – ich musste zum Arzt, anschließend ins Architekturbüro in eine wichtige Besprechung mit Bauherr.
Die Tür knallte unbedacht hinter mir zu, der Schlüssel steckte innen. Älteres Schloss, ich hatte zwar Ersatzschlüssel, konnte ihn von der Gegenseite außen nicht ins Schloss stecken und öffnen.
Ich habe in der Eile gegoogelt, die erste Braunschweiger Nummer / Schlüsseldient gewählt, in der Annahme es wäre ein Ladengeschäft. Leider war dem nicht so, da wie oben beschrieben nur eine Vermittlerfirma.
Gegenstand nachfolgender Sachverhalt:
Anruf über Frau H.: 22.05.2017, Uhrzeit: 13:11 Uhr ,
Telefonnr.: 0531-296987429, Vermittlerfirma „schlossexperte.de“ ,
Vermittlerfirma der:
NVD GmbH
Leopoldstraße 2-8
D-32051 Herford
Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Susanne Hoppe I
Inhaltlich Verantwortlich: Susanne Hoppe
Ausführender Dienstleister der Nottüröffung vom 22.05.2017, 14.00 Uhr:
Arabpour Vahedie
Bochumerstr.40
40472 Düsseldorf
Listung gem. vorliegender Rechnung vom 22.05.2017, sh. Anlage
Fallspezifischer Arbeitswert: 169,00 €
Pauschale An/ Abfahrt: 20,00 €
Mehrarbeitszeit in AE je angefangene 1/4 Std.: 1 x 39,90 € ( Schloss anbohren / Zylinder austauschen )
Zylinder 35×35, 3,5 € / mm : 245,00 €
Gesamtsumme netto: 473,90 €
Gesamtsumme brutto: 563,94 €
Ich musste sofort bar bezahlen, Rechnungsübermittlung wurde versagt.
Hatte 10 € zu wenig, Herr Vahedi sehr in Eile ( er hätte noch so viele Kunden ) , wollte er sich später nochmal melden und die 10 € später holen.
Ich wurde über die Positionen und Preise nicht ! aufgeklärt.
Beim Telefonat über die Vermittlerfirma Schlossexperte über die 20 € Anfahrt.
Leider habe ich die Rechnung unterschrieben, habe vorher nicht nach exakten Preisen gefragt und den nicht gut leserlichen Satz
>>>> „ Kunde wurde vor der Arbeit über Position und Preise aufgeklärt und stimmte zu.“ Zylinder verbaut mit V+G Funktion. <<<<
Ich wurde mit keiner einzigen Zahl aufgeklärt, aber ich denke der Satz ist der große Negativpunkt, etwas an Rückzahlung zu erreichen.
Nachdem ich nach Ausführung, Arztbesuch etc mir alles genau angeschaut habe, wurde mir erst klar, was ich da unterschrieben und völlig überteuert habe ausführen lassen. Ich habe ein Ladenschäft / Schlüsseldienst aufgesucht und um eine Information gebeten. Nach Sichtung des Schlüssel und Einschätzung des Zylinders benannte man mir eine ca. Summe für den Zylinder von max. 40 €.
In Rechnung gestellt: 245 € !
Handynummer Herr Vahedi auf Rechnung.
Herr Vahedi wurde von mir telefonisch und per Textnachricht mehrmals – beginnend 15:36 Uhr bis 19:40 Uhr – in Kenntnis gesetzt, dass seine Leistung angefochten wird, bei Nichterscheinen und Wiederausbau des Zylinders und Rückzahlung der Barsumme über 563,94 € Strafanzeige auf Verdacht von groben Betrug gestellt wird.
Herr Vahedi unterbreitet mir telefonisch das Angebot, um 18.00 Uhr, 22.05.17, den Zylinder wieder auszubauen, mit sofortiger Rückzahlung der geleisteten 563,94 € .
Herr Vahedi erscheint nicht.
Die Polizeidienststelle Braunschweig wird informiert.
Weist mich aber auf das zivilrechtliche Strafanzeige hin, also indirekt keine Zuständigkeit, obwohl gehäuft solche Vorfälle bekannt.
Ich würde der NVD Herford ein Schreiben mit der Möglichkeit übermitteln, den Betrag über 433,74 € bis zum 01.06.2017 auf meine Kontoverbindung zu überweisen. Sollte der Betrag nicht termingerecht dort eingehen, werde ich weitere zivil- und strafrechtliche Mittel einleiten.
Da ich aber im Vertag unterschrieben habe, dass ich über alles in Kenntnis gesetzt wurde, sehe ich die nachfolgende Strafanzeige – wenn kein Geld eingeht – als eher negativ im Ausgang an.
Das wäre meine Frage an Sie, nach dieser leider sehr langen Ausführung.
Vielen Dank für Ihre Zeit und das lesen, und für eine kurze Rückäußerung.
Mit freundlichen Gruß,
Annegret H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Diese unseriösen Notdienste beantworten unsere Anfragen nicht.
Wir möchten Sie bitten, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz wenden, der bereits sehr viele Prozesse gegen diese unseriösen Notdienstbetreiber gewonnen hat:
verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/ueberhoehte-rechnungen-vom-schluesseldienst-bitte-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
verbraucherschutz.de/ra-mauritz-hat-bereits-ca-400-prozesse-gegen-die-unserioesen-schluesseldienste-gewonnen/
Bitte lassen Sie mir die Rechnung per Mail zukommen, damit wir den Vorgang veröffentlichen können.
Habe im März diesen Jahres ebenfalls den Schlüsselnotdienst kontaktiert, aber nach 2,5h warten wieder abbestellt, da auf Nachfrage der Handwerker immernoch nicht auf dem Weg zu uns unterwegs war.
Heute – 28.11.2018 – liegt die Rechnung – mit 05.11.18 datiert – in meinem Briefkasten. Ich soll die Stornierung des Notdienstes im Wert von 49,90 € bis zum 15.11.18 bezahlen.
Ich frage mich ersthaft wieso, wenn er nicht mal auf dem Weg zu mir war ?
Unser Partneranwalt, Herr Mauritz, schrieb uns:
„Es besteht im Regelfall kein Anspruch der Vermittlerfirma auf die Zahlung von Stornogebühren, wenn man den Schlüsseldienst telefonisch wieder abbestellt hat. Zum einen kommt es im Regelfall schon zu keinem Vertragsschluss, da die Vermittlerfirma im Regelfall keine konkrete Auskunft über den Preis der Türöffnung gibt. Zum anderen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren auch bei einem fehlenden Vertragsschluss nur in Betracht, wenn der Schlüsseldienst tatsächlich auch vor Ort war bzw. schon losgefahren ist. Bestellt man den Schlüsseldienst kurzer Zeit nach der Bestellung wieder ab, so sind Fahrtkosten schon gar nicht entstanden“
Bei mir genau das Gleiche; Habe Ende Januar einen Schlüsseldienst beauftragt, aber innerhalb von 10 min wieder abbestellt.
Die Rechnung über die 49,90€ Stornogebühren kam erst jetzt, ebenfalls datiert auf den 5.11.2018.
Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen ..
Unser Partneranwalt, Herr Mauritz, schrieb uns:
„Es besteht im Regelfall kein Anspruch der Vermittlerfirma auf die Zahlung von Stornogebühren, wenn man den Schlüsseldienst telefonisch wieder abbestellt hat. Zum einen kommt es im Regelfall schon zu keinem Vertragsschluss, da die Vermittlerfirma im Regelfall keine konkrete Auskunft über den Preis der Türöffnung gibt. Zum anderen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren auch bei einem fehlenden Vertragsschluss nur in Betracht, wenn der Schlüsseldienst tatsächlich auch vor Ort war bzw. schon losgefahren ist. Bestellt man den Schlüsseldienst kurzer Zeit nach der Bestellung wieder ab, so sind Fahrtkosten schon gar nicht entstanden“
Dann hatte ich eine richtig unfreundliche, unseriöse Dame am Telefon die überhaupt nichts von der Firma weiß / kennt und sofort aufgelegt hat. Ich wusste von Anfang an, hier ist etwas faul! Es sollte dringend gemeldet werden!
Lustig das zu lesen, ich zerbrech mir seit Tagen den Kopf darüber… ich habe 1 zu 1 den selben Brief bekommen mit 15.11 bezahlen. Ich habe im Februar ein Schlüsseldienst beauftragt und nach 10 Min storniert. Ich habe erstmal nicht bezahlt, doch heute habe ich bezahlt und das Konto ist gesperrt!
Ich habe über jeglichen Wegen zuerst versucht NVD per Email zu kontaktieren erst ungültig, dann war die Email doch wieder gültig.
Unser Partneranwalt, Herr Mauritz, schrieb uns:
„Es besteht im Regelfall kein Anspruch der Vermittlerfirma auf die Zahlung von Stornogebühren, wenn man den Schlüsseldienst telefonisch wieder abbestellt hat. Zum einen kommt es im Regelfall schon zu keinem Vertragsschluss, da die Vermittlerfirma im Regelfall keine konkrete Auskunft über den Preis der Türöffnung gibt. Zum anderen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren auch bei einem fehlenden Vertragsschluss nur in Betracht, wenn der Schlüsseldienst tatsächlich auch vor Ort war bzw. schon losgefahren ist. Bestellt man den Schlüsseldienst kurzer Zeit nach der Bestellung wieder ab, so sind Fahrtkosten schon gar nicht entstanden“