Schlichtungsstelle Energie zeigt kein Interesse an einer Schlichtung mit Priostrom
Herr Jens-Karsten P. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Lauckenmann,
nach Lektüre etlicher ausführlicher, extrem negativer Bewertungen und Beschwerden, auch auf Ihrer Internetseite, über das genannte Unternehmen möchte ich auch meine Erfahrungen zur Verfügung stellen, damit andere Verbraucher gewarnt sind, und dieses Unternehmen endlich den verdienten Lohn für sein unglaublich ignorantes und dreistes Verhalten erhält.
Da es zu weit führen würde, den gesamten Vorgang hier noch einmal darzulegen, füge ich den gesamten Emailverkehr mit dem besagten Unternehmen als Anhang „zusammenstellung priostrom.txt“ bei, dazu „priostrom Leifertermin.txt“ zur Information über den Wirrwarr des Unterehmens hinsichtlich seiner von ihm selbst nicht verstandenen oder wissentlich zum Zwecke der Täuschung falsch angewendeten AGB.
Das Beschwerdeverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie kann man wohl getrost als Feigenblatt einstufen. Oder wie soll ich als Beschwerdeführer verstehen, dass einerseits um zeitnahe Information über Antworten des Beschwerdegegners gebeten wird, andererseits nach unverzüglicher Übermittlung einer Antwort die Aufforderung ergeht, sich mit dem Beschwerdegegner unmittelbar selbst in Verbindung zu setzen ? Ich schließe daraus, dass die Schlichtungsstelle an einer effektiven Schlichtung keinerlei wirkliches Interesse hat.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass ich den gesamten Vorgang vor wenigen Tagen auch den Verbraucherzentralen Hamburg und Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt habe.
Was mir am meisten gegen den Strich geht, ist die Tatsache, dass es in diesem Lande an einer gesetzlich verankerten Möglichkeit fehlt, solchen Unternehmen wie ExtraEnergie die weitere Geschäftstätigkeit etwa von Seiten der Bundesnetzagentur untersagen zu können.
Ich hoffe, Sie können meine Darlegungen zu einem mehr als fragwürdig agierenden Unternehmen im Sinne von effektivem Verbraucherschutz verwenden. Sollten ihrerseits weiter Auskünfte erwünscht oder notwendig sein, stehe ich jederzeit und gern zur Verfügung.
Mit einem Dank für Ihr Engagement und Ihre Geduld beim Lesen des leider langen Anhangs und
mit freundlichen Grüßen,
Jens-Carsten P.
Von: <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.>
Datum: 22. Feb 2012 15:22
Betreff: priostrom: Ihr verbindlicher Liefertermin
Sehr geehrter Herr P.,
Hiermit übersenden wir Ihnen Ihre endgültige Mitteilung zum Lieferbeginn und freuen uns, Sie als priostrom Kunden begrüßen zu dürfen.
Heute haben wir die positive Rückmeldung Ihres Verteilnetzbetreibers erhalten.
Ihr verbindlicher Liefertermin für priostrom ist der 01.03.2012.
Nachstehend haben wir Ihnen die wichtigsten Daten zusammengefasst.
Ihre Vertragsnummer: …….
Ihre Kundennummer: …..
Ihr Tarif: Priostrom 12 Paket Pur 1700
Jahresverbrauch: 1875 kWh
Preisfixierung: 12 Monate2
Paketpreis: 393,00 Euro3
(Arbeitspreis: 23,12 Cent/kWh)
Mehrverbrauch pro kWh: 35 Cent
Bonus: 0% auf die Gesamtkosten1
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Ökostrom: 100% Ökostrom4
Ihren aktuellen Bestellstatus können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Mein priostrom“ einsehen.
Wie werden Abschlagsbeträge ermittelt?
Berechnungsgrundlage sind die Verbrauchskosten pro Jahr. Sie setzen sich aus dem Paketpreis und ggf. dem Preis für Mehrverbrauch zusammen. Diese Kosten geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1 Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage Ihrer Abschlagsbeträge.
Ihre Abschlagszahlung basiert auf die an uns übermittelte Jahresverbrauchsprognose Ihres Verteilnetzbetreibers, da uns dieser Ihren Verbrauch auf Basis der von Ihm übermittelten Angaben in Rechnung stellt. Dieser Wert dient als Basis für die Berechnung der Höhe Ihrer Abschlagszahlungen und weicht in Ihrem Fall leicht von dem von Ihnen bei Auftragserteilung angegebenem Verbrauchswert ab. Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch sowie der Mehr- oder Minderverbrauch werden Ihnen selbstverständlich in der nächsten Jahresrechnung mitgeteilt und verrechnet. Somit entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Die von Ihrem Verteilnetzbetreiber mitgeteilte Jahresverbrauchsprognose liegt bei 1875 kWh.
Der vorläufige Abschlagsbetrag im ersten Belieferungsjahr errechnet sich wie folgt:
Ihr Paketpreis: = 393,00 EURO3
Ihr Mehrverbrauchspreis: 35 ct/kWh x 175 kWh = 61,25 EURO
Summe = 454,25 EURO
geteilt durch 11 = 41,30 EURO, gerundet auf vollen Eurobetrag = 41,00 EURO
Ihr monatlicher Abschlagsbetrag im ersten Belieferungsjahr beträgt somit 41,00 EURO.
Alle weiteren Informationen zur Berechnung der Abschlagszahlungen können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Berechnung der Abschlagszahlungen“ einsehen.
Mit diesem Tarif erhalten Sie 100% Ökostrom.
Die Preise bei Pakettarifen (Paketpreis und Mehrverbrauchspreis) sind für die jeweilige Laufzeit des Vertrages unveränderlich, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 7.2 bis 7.5 bzw. Ziff. 7.7 bis 7.10 der AGB (EEG-Umlage, Belastungen aus dem KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV), von Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer gemäß Ziff. 7.11, bzw. der Einführung oder Änderungen der Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlicher Belastungen gemäß Ziff. 7.12 bis 7.14.
Sie bezahlen in monatlichen Abschlägen und erhalten von uns eine Jahresrechnung.
Ihre Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Mit diesem Tarif kaufen Sie eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden. Ein Minderverbrauch wird nicht erstattet, der Mehrverbrauch wird zum Mehrverbrauchspreis abgerechnet.
Abschlagsrechnungen bequem online abrufen
Der Abschlag wird im ersten Belieferungsjahr voraussichtlich zu folgenden Terminen berechnet: 01.03.2012, 02.04.2012, 02.05.2012, 01.06.2012, 02.07.2012, 01.08.2012, 03.09.2012, 01.10.2012, 01.11.2012, 03.12.2012, 02.01.2013
Sie können Ihre Abschlagsrechnungen bequem online abrufen. Gehen Sie dazu einfach auf unserer Homepage in den Menüpunkt „Mein priostrom– Elektronische Rechnung“ und loggen Sie sich mit Ihren Online-Zugangsdaten in Ihren privaten Bereich ein.
Ihre Online-Zugangsdaten finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigungs-E-Mail. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, hilft Ihnen unser Service Center unter der E-Mail Adresse [email protected] oder unter der Telefonnummer 0800 – 589 2363 gern weiter.
Kostenlos Strom beziehen!
Wie das geht? Ganz einfach: Empfehlen Sie uns noch heute Ihren Freunden und Bekannten, wir schreiben Ihnen für jeden geworbenen Neukunden 20 € auf Ihre Jahresrechnung gut. Werben Sie genügend Freunde, können Sie am Ende des Jahres Ihren Strom sogar umsonst beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Freunde werben Freunde“ im Menüpunkt „Mein priostrom“ auf unserer Homepage. Loggen Sie sich einfach hier ein: Freunde werben Freunde.
Mit freundlichen Grüßen
prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
GF: Dr. Barnim Jeschke
Fon: 0800 – 589 2363
Fax: 0800 – 589 2362
Mobil: 069-204345054*
www.prioenergie.de
*es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten
(2)Die Preise bei Pakettarifen (Paketpreis und Mehrverbrauchspreis) sind für die jeweilige Laufzeit des Vertrages unveränderlich, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 7.2 bis 7.5 bzw. Ziff. 7.7 bis 7.10 der AGB (EEG-Umlage, Belastungen aus dem KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV), von Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer gemäß Ziff. 7.11, bzw. der Einführung oder Änderungen der Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlicher Belastungen gemäß Ziff. 7.12 bis 7.14., (3)Mit diesem Tarif kaufen Sie eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden. Ein Minderverbrauch wird nicht erstattet, der Mehrverbrauch wird zum Mehrverbrauchspreis abgerechnet., (4)Mit diesem Tarif erhalten Sie 100% Ökostrom.
Von: „Jens-Carsten P.“
An: <[email protected]>
Datum: 13. Mär 2013 12:45
Betreff: Vertragsnummer ………, Jahresrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die mir vorgelegte Jahresrechnung 01.03.2012 bis 28.02.2013 enthält einige Fehler und Inkorrektheiten, weswegen ich der Abrechnung wiedespreche.
Die von Ihnen angegebenen Vorauszahlungen sind berechnet auf der Grundlage eines abenteuerlich hoch geschätzten Mehrverbrauches von rund 280 kWh/Jahr. Ich hätte gern erfahren, wer sich solchen hirnrissigen Unsinn ausdenkt.
Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Verbrauch von 1700 kWh des Paketes plus letztmalig 17 kWh und in den vorhergegangenen 12 Monaten von insgesamt 1740 kWh.
Nach Ihrer Aufstellung hätte ich insgesamt Vorauszahlungen von 492.- € zu leisten als Summe von 41.- € Abschlag zum 27.02.2013, dem Guthaben von 44.76 €, der Vorauszahlung zum 01.05.2013 von 37.24 €, und den nachfolgenden 9-monatigen Vorauszahlungen von je 41.- €. Dies akzeptiere ich nicht vor dem Hintergrund des tatsächlichen Jahresverbrauches.
Realistisch einen Mehrverbrauch von 50 kWh angenommen ergäbe sich eine Vorauszahlung über 12 Monate von insgesamt 410.50 €, hiervon abgezogen die genannte Vorauszahlung von 41.- € zum 27.02.2013 und das Guthaben von 44.76 €, verbleiben Vorauszahlungen von insgesamt 324.74 € ab 01.05.2013.
Ich bestehe auf einer diesbezüglichen Korrektur und werde, falls nicht vorgenommen, die Vorauszahlungen ab 01.05.2013 jeweils zurückbuchen lassen und die anteiligen 10 Monatsbeträge von gerundet jeweils 33.- € aus dem oben genannten Gesamtbetrag gesondert überweisen.
Sofern Sie dies zum Anlass einer Vertragskündigung nehmen wollten, ist mir das auch recht, muss ich mich dann doch nicht weiter mit einem in meinen Augen nicht ganz seriösen Unternehmen auseinandersetzen, das offenkundig nicht in der Lage ist, eine korrekte Abrechnung zu erstellen, oder aber ganz bewusst trickst.
Zu beanstanden ist weiterhin, dass Sie entgegen den vertraglichen Festlegungen die Erhöhung der im Paketpreis enthaltenen Abgaben EEG und NEV und somit die Erhöhung des Paketpreises nicht mit der Frist von 2 Monaten zum 01.01.2013 angekündigt hatten. Insoweit ist die Einrechnung der Erhöhung ab 01.01.2013 vertragswidrig erfolgt. Einzig und allein die Erhöhungen der Umlagen auf den Mehrverbrauch über den vereinbarten Paketverbrauch von 1700 kWh/Jahr hinaus sind zulässig.
Auch zu diesem Punkt verlange ich eine umgehende Korrektur.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass Ihre Darlegung, der Paketpreis von 393.- € und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen blieben unverändert, nicht mehr glaubwürdig ist. Ich vermute wohl nicht zu Unrecht, das Sie am Ende des jetzt laufenden Lieferungs- und Abrechnungsjahres die derzeit gültigen Abgaben zu EEG und NEV in die Rechnung einsetzen werden und nicht die bis zum 31.12.2012 geltenden und im Paktepreis von nach Ihren Angaben unverändert 393.- € enthaltenen Abgaben.
Abschließend weise ich höchst vorsorglich darauf hin, dass ich bei Ausbleiben einer befriedigenden Antwort in angemessener Frist neben der Einschaltung der Schlichtung auch, da sich Ihr Firmensitz in NRW befindet, die zuständige Redaktion des WDR-2 unterrichten werde, die ja solche Fälle gern und ganz im Sinne der getäuschten Verbraucher aufgreift und publik macht. Ihr Unternehmen wurde dort vor wenige Wochen bereits „lobend“ erwähnt.
Mit freundlichem Gruß,
Jens-Carsten P.
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„[email protected]“ <[email protected]> schrieb: (05.04.2013)
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vertragsnummer…….
Ihr Zählerstand vom 28.02.2013 ist korrekt mit den von Ihnen angegebenen 77259 kWh aufgeführt, sodass sich ein tatsächlicher Verbrauch von 1717 kWh ergibt.
Ihr Paketpreis beträgt weiterhin 393 Euro für 1700 kWh. Aufgrund des angegebenen Jahresverbrauches von 1875 kWh durch Ihren Netzbetreiber sind weiterhin 41 Euro im Monat zu zahlen.
Ihre Jahresrechnung ist somit korrekt.
Für Fragen steht Ihnen unser Service Center unter der Telefonnummer 0800-589-2363 oder einfach unter der E-Mail Adresse: [email protected] gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
Geschäftsführer: Samuel Schmidt
Kostenfreie Service-Hotline: 0800 – 589-2363
Kostenfreie Service-Fax: 0800 – 589-2362
www.prioenergie.de
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Von: „Jens-Carsten P.“
An: <[email protected]>
Datum: 05. Apr 2013 11:38
Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 13.03.2013
Werte Damen und Herren,
dass Sie es geschafft haben, nach einer kurzen Zeit von nur 3 Wochen zu antworten, ist ebenso bemerkenswert wie die Tatsache, dass Sie einmal wiederholen, was ich Ihnen hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauches mitgeteilt hatte, und dass Sie als gegeben den Unsinn wiederholen, es würden laut Netzbetreiber prognostiziert 1875 kWh verbraucht werden. Wer auch immer diesen Schwachsinn verzapft hat, ich finde heraus, wer es persönlich war, und dann hat derjenige erhebliche Probleme. Denn verar… lasse ich mich nicht von Blindgängern, die nichts weiter können als abzocken und betrügen. Das dürfen Sie dem fraglichen Netzbetreiber gern ungeschminkt weitergeben.
Da ich aus Ihrer oberflächlichen Antwort nicht mehr entnehme, als dass Sie bei Ihrer erkennbar falschen Vorausberechnung zu bleiben gedenken, sich also als unbelehrbar und nicht einsichtsfähig, sondern als starrköpfig und ignorant erweisen, zudem auch nicht einmal rechnen können, werde ich wie angekündigt die Vorauszahlungen zurückbuchen lassen, und die von mir berechneten Beträge jeweils ersatzweise überweisen. Die Option einer außerordentlichen Kündigung hatte ich Ihnen ja bereits „in den Mund“ gelegt.
Ihr letzter Satz, „Ihre Jahresrechnung ist somit korrekt“, ist hinsichtlich der Vorauszahlungen schlichtweg falsch, aber das einzusehen, ist Ihnen wohl nicht gegeben.
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer erkennbaren Ingnoranz und selbstgefälligen Dickfälligkeit und mit einem nicht mehr freundlichen Gruß
Jens-Carsten P.
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Von: „Jens-Carsten P.“
An: <[email protected]>
Datum: 08. Mai 2013 12:21
Betreff: Vertragsnummer……….. Vorauszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie auf meine Email vom 13.03.2013 nur oberflächlich und völlig unsubstantiiert geantwortet hatten, und es bis heute nicht einmal für nötig befunden hatten, auf meine geharrnischte Antwort von 05.04.2013 einzugehen, habe ich Ihnen hinsichtlich der Vorauszahlungen Folgendes mitzuteilen :
Auf Basis des von mir angegebenen, voraussichtlichen Verbrauches und aufgerundet auf einen glatten Betrag von monatlich 35.00 € werde ich Ihnen für den Monat Mai 2013 den Betrag von 19.24 € überweisen. Zusammen mit der Vorauszahlung für März 2013 von 41.00 € und dem Guthaben aus der letzten Abrechnung von 44.76 € sind die Vorauszahlungen der ersten drei Monate von insgesamt 105.00 € ausgeglichen.
Für die verbleibenden neun Folgemonate werde ich jeweils den Betrag von 35.00 € überweisen, was für das laufende Bezugs- und Abrechnungsjahr insgesamt Vorauszahlungen von 420.00 € ergibt. Das entspricht bei den derzeitigen Vertragskonditionen einem jährlichen Gesamtverbrauch von 1777 kWh, also einem Mehrverbrauch von 77 kWh über dem Paketverbrauch.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens-Carsten P.
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Von: <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.
Datum: 13. Mai 2013 16:36
Betreff: Mahnung für Ihre Auftragsnummer…..
Sehr geehrter Herr Jens-Carsten P.
sicherlich haben Sie übersehen, dass ein Ihnen mit einer vorangegangenen Rechnung mitgeteilter Restbetrag noch zur Zahlung offen ist (siehe dazu bitte die Anhang-Datei). Wir bitten Sie um Überprüfung dieser Angelegenheit und Zahlung des Rechnungsbetrages auf unser Konto binnen 7 Tagen.
Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses E-Mail bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Prioenergie
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Von: „Jens-Carsten P.“
An: <[email protected]>
Datum: 14. Mai 2013 13:16
Betreff: Vertragsnummer………, Ihre Email vom 13.05.2013
Werte Damen und Herren,
der Inhalt Ihrer im Betreff genannten Email ist ein überzeugender Beweis dafür, dass ich es bei Ihrem Unternehmen mit Legasthenie und Dreistigkeit zu tun habe, die ihresgleichen sucht.
Wenn Sie meine Emails von 13.03.2013, 05.04.2013 und zuletzt vom 08.05.2013 gelesen und verstanden hätten, und, statt mit unsubstantiiertem Larifari oder überhaupt nicht zu reagieren, so reagiert hätten, wie man es gemeinhin von einem halbwegs seriösen Unternehmen erwarten sollte, hätten Sie Ihre Dreistigkeit sicher unterlassen und dem Sachverhalt angemessen reagiert.
Ich erspare mir Wiederholungen und verweise noch einmal auf meine bisherigen Einwände zur letzten Anrechnung und Darlegungen zu Vorauszahlungen, die Sie offenkundig entweder nicht verstehen wollen oder gar können.
Ich erlaube mir den Hinweis darauf, dass ich, sofern Sie Ihre unqualifizierte Ankündigung wahrmachen und eine der windigen Auskunfteien zu meinem Nachteil über Sachverhalte informieren, die allein auf Ihre Ignoranz und , ich wiederhole mich gern, Dreistigkeit zurückzuführen sind, werde ich alles in die Wege leiten, um Ihrem Unternehmen den verdienten Garaus zu machen. Ich denke zudem, dass es hilfreich ist, in diesem Zusammenhang doch die Schlichtung einzuschalten, von an solchen Fällen interessierten Medien ganz zu schweigen, was ganz sicher im Interese Ihres Unternehmens und dessen öffentlicher Wahrnehmung wird. Oder sollte ich mich täuschen ? Denn Ihr gesamtes Verhalten schreit direkt nach öffentlicher Würdigung und Belohnung.
Es sei Ihnen unbenommen zu versuchen, phantasierte und in der Höhe erstens unangemessen hohe und zweitens sachlich wegen Ihres permanenten Unterlassens von Antworten und Klärungen nicht gerechtfertigte Kosten einzuklagen.
Ich bestreite hier noch einmal, Ihnen gegenüber irgendwelche Zahlungen zu schulden, die ihrerseits objektiv nachprüfbar und unbestreitbar und unbestritten dargelegt wurden.
Im Übrigen belasse ich es, solange der Liefervertrag noch Bestand hat, bei meiner Ankündigung von Zahlungen entsprechend der Email vom 08.05.2013.
Dass ich unbeschadet Ihrer Ankündigung, den Vertrag zu kündigen, an einer Fortsetzung kaum noch interessiert bin, da ich nicht den Eindruck habe, Sie könnten sich doch noch auf sachlich gebotene Reaktionen besinnen, bedarf abschließend wohl keiner weiteren Erläuterung. Dass meine Bewertung Ihres Unternehmens bei VERIVOX entsprechend negativ ausfallen wird, bedarf wohl keiner Erwähnung. Und mit windigen Anwälten, die in solchen Fällen üblicherweise großkotzig auftreten, werde ich auch fertig.
Mit einem letzten und nur aus Gründen der üblichen Höflichkeit freundlichen Gruß,
Jens-Carsten P.
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Von: „[email protected]“ <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.
Datum: 30. Mai 2013 06:55
Betreff: Ihre Anfrage – Vertragsnummer….
Sehr geehrter Herr P.
vielen Dank für Ihre Anfrage, wir haben Ihr Anliegen Abschlagsenkung erhalten und erneut zur Bearbeitung durch die entsprechende Fachabteilung an unsere Buchhaltung weitergegeben. Sobald der Abschlag gesenkt wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Solange uns keine Senkung vorliegt zahlen Sie weiterhin den monatlichen Abschlag von 41,00 Euro.
Wir bitten Sie den offenen Betrag von 31,00 Euro Abschlag Mai und 41,00 Euro Abschlag Juni sowie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro an uns zu überweisen.
Bitte beachten Sie: Sollten wir bis dahin keinen Zahlungseingang feststellen, können für Sie weitere Kosten entstehen.
Wenn die offenen Beträge ausgeglichen sind, ist es selbstverständlich wieder möglich, dass Ihre Abschläge per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Für Fragen steht Ihnen unser Service Center unter der Telefonnummer 0800-589-2363 oder einfach unter der E-Mail Adresse: [email protected] gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
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Von: „Jens-Carsten P.“
An: <[email protected]>
Datum: 30. Mai 2013 14:45
Betreff: Vertragsnummer 00 86 48 60, Ihre Email vom 30.05.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tatsache, dass Sie sich endlich um die Berechnung der in der Höhe bereits mit Email vom 13.03.2013 beanstandeten Vorauszahlungen zu kümmern gedenken, ist bemerkenswert. Allerdings sehe ich mich nicht veranlasst, Ihrer neuerlichen Zahlungsaufforderung nachzukommen, sondern werde, wie zuletzt per Email vom 08.05.2013 dargelegt, als Vorauszahlung zum 01.06.2013 einen Betrag von 35.00 € überweisen.
Die Drohung mit weiteren Kosten ist völlig deplaziert und beeindruckt mich in keiner Weise, ist doch erst Ihr ignorantes Verhalten die Ursache der jetzigen Entwicklung und meiner geänderten Zahlungsweise, die im Übrigen im Einklang steht mit Ziffer 4.4 i.V.m. Ziffer 3.4 Ihrer AGB. Sie hatten seit dem 13.03.2013 hinreichend Zeit, sich um die Einwendungen gegen die Jahresabrechnung, die bis heute nicht beantwortet wurden, und die Beanstandung der überhöhten Vorauszahlungen ernsthaft zu kümmern.
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass ich mit Datum vom 17.05.2013 der Schlichtungsstelle Energie eine Ihr vertragswidriges Verhalten betreffende Beschwerde eingereicht habe. Schon aus diesem Grunde verbietet sich eine Änderung meiner Zahlungsweise, was als Anerkenntnis Ihrer Forderungen und Vorgehensweise und damit Erledigung der Beschwerde interpretiert werden könnte. Auch erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur bereits im Entwurf vorliegt, und es von Ihrer zukünftigen Reaktion und dem Ergebnis der Schlichtung abhängt, ob diese Beschwerde abschließend eingereicht wird.
Mit freundlichem Gruß,
Jens-Carsten P.
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Von: <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.>
Datum: 06. Jun 2013 14:26
Betreff: Mahnung für Ihre Auftragsnummer 864860 (Belegnummer 14676341)
Sehr geehrter Herr Jens-Carsten P.,
sicherlich haben Sie übersehen, dass ein Ihnen mit einer vorangegangenen Rechnung mitgeteilter Restbetrag noch zur Zahlung offen ist (siehe dazu bitte die Anhang-Datei). Wir bitten Sie um Überprüfung dieser Angelegenheit und Zahlung des Rechnungsbetrages auf unser Konto binnen 7 Tagen.
Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses E-Mail bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Prioenergie
Anlagen: 1ü3_00864860_14676341_1.pdf
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Von: <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.>
Datum: 19. Jun 2013 09:46
Betreff: Inkasso Forderung ExtraEnergie
<[email protected]> schrieb:
Aktenzeichen: K00864698/I00069953
Vertragsnummer: 864860
Sehr geehrter Herr P.
in oben bezeichneter Angelegenheit hat uns die ExtraEnergie GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss als registrierten Inkassodienstleister beauftragt und zur Einziehung der im Anhang angefügten Forderung ermächtigt. Rechtsgrund der Forderung ist der Energielieferungsvertrag mit dem o. g. Aktenzeichen.
Sollten Sie dem Grunde oder der Höhe nach Einwendungen gegen die Forderung haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
eg factory GmbH
Inkasso
***********************************************************
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz
Amtsgericht Chemnitz HRB 24545
Geschäftsführer: Thomas Stiegler
Registrierter Inkassodienstleister
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Registrierungsbehörde: AG Chemnitz
Aktenzeichen: E 3712-3/12
Tel. +49(0)180/5622 422*
Fax. +49(0)371/495 13-271
E-Mail: [email protected]
http://www.eg-factory.de
***********************************************************
* 14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen.
Anlagen: Inkassoschreiben.pdf
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Von: „Jens-Carsten P.
An: <[email protected]>
Datum: 19. Jun 2013 11:41
Betreff: Re: Inkasso Forderung ExtraEnergie
Werte Damen und Herren,
ich bestreite, irgendwelche Zahlungsverpflichtungen der von Ihnen behaupteten Art gegenüber Ihrem Auftraggeber zu haben. Die angeblichen Forderungen resultieren vielmehr aus einem fortgesetzt dreist-ignoranten, grob vertragswidrigen Verhalten Ihres Auftraggebers, ein Verhalten, dass bereits zu einem noch nicht abschließend entschiedenen Beschwerdeverfahren geführt hat.
Ich weise mit Nachdruck darauf hin, dass ich Ihre unqualifizierten Drohungen aufgrund angeblich meinerseits vertragswidrigen Verhaltens entschieden zurückweise, aber durchaus geneigt bin, diese als strafrechtlich relevante, böswillige Unterstellungen oder sogar Nötigung zu werten. Es steht Ihnen zudem schlichtweg nicht zu, sich solcherart in eine laufende, streitige Auseinandersetzung einzumischen, und unbewiesene Behauptungen eines sich vertragswidrig verhaltenden Unternehmens als unbestritten und unbestreitbar bewiesen zueigen zu machen.
Mich interessiert auch nicht, ob irgendein Registergericht Ihr Unternehmen als Inkassounternehmen zugelassen hat. In diesem Lande kann sich bekanntlich jeder Lump und jede kriminelle Vereinigung nahezu unbelästigt von der Justiz tummeln, allen voran windige bis schmierige Inkassounternehmen. Wo ich Ihr Unternehmen einstufen soll, werde ich mir noch überlegen.
Im Übrigen und abschließend weise ich darauf hin, dass ich auf weitere „Ergüsse“ aus Ihrem Hause in besagter Angelegenheit nicht mehr antworten, sondern diese als unerwünschte Belästigung ansehen werde, mit u.U. unangenehmen Folgen für den jeweils Verantwortlichen. Ihre Absenderadresse habe ich zudem in die Liste der blockierten Absender aufgenommen.
J.-C. P.
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Von: „[email protected]“ <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.
Datum: 02. Jul 2013 15:58
Betreff: Abschlagsanpassung zum Vertrag……..
Sehr geehrter Herr P.
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Auftragsnummer …..
Wunschgemäß haben wir Ihren Abschlag auf 34,00 Euro gesenkt. Die Anpassung wird zum 01.08.2013 gültig.
Für Fragen steht Ihnen unser Service Center unter der Telefonnummer 0800-589-2363 oder einfach unter der E-Mail Adresse: [email protected] gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
Geschäftsführer: Samuel Schmidt
Kostenfreie Service-Hotline: 0800 – 589-2363
Kostenfreie Service-Fax: 0800 – 589-2362
www.prioenergie.de
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Von: „Jens-Carsten P.
An: <[email protected]>
Datum: 04. Jul 2013 13:03
Betreff: Re: Abschlagsanpassung zum Vertrag ……..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Mitteilung über die Änderung der Abschlagzahlung ab 01.08.2013 habe ich zur Kenntnis genommen. Es geht also doch, auch wenn erst nach nunmehr 112 Tagen. Allerdings fehlt ein eindeutiger Hinweis darauf, ob der ab dem genannten Datum fällige Betrag wieder per Lastschrift eingezogen wird oder nicht. Sie wollen dies bitte umgehend nachholen.
Es fehlt weiterhin eine eindeutige Klarstellung, dass die von Ihnen bisher geltend gemachten Kosten für Rücklastschrift sowie Mahnkosten etc. ersatzlos gestrichen werden, da diese, ich wiederhole dies noch einmal klipp und klar, allein Folgen Ihres vertragswidriges Verhalten und einer unwillig zögerlichen Bearbeitung meiner Einwände gegen die erteilte Jahresabrechnung sind. Das hatte ich Ihnen gegenüber ja bereits mit Email vom 30.05.2013, 2. Absatz, unter Hinweis auf Ihre AGB erklärt. Insoweit sehe ich keinerlei Veranlassung, meine Beschwerde gegenüber der Schlichtungsstelle Energie für erledigt zu erklären, die Änderung der Abschlagzahlungen ausgenommen.
Es steht u.A. die Korrektur der Abrechnung oder eine vertragskonforme Erklärung aus Ihrem Hause hierzu hinsichtlich der vertragswidrigen Geltendmachung von Beträgen aus der Erhöhung der EEG-Umlage zum 01.01.2013 an, sowie eines weiteren Punktes, den ich in der Email vom 13.03.2013 explizit aufgeführt hatte. Auch hierzu erwarte ich eine umgehende Antwort und nicht in der in Ihrem Hause offensichtlich geübten Gepflogenheit, erst, wenn überhaupt, nach exakt 22 Kalendertagen zu reagieren.
Ich hoffe sehr, dass Sie erkannt haben und für die Zukunft daraus die erforderlichen Lehren ziehen, dass es Verbraucher gibt, die sich durch Abwiegeln, Unterlassen und im Übrigen unqualifizierte Drohungen , auch von dritter Seite, nicht beeindrucken und ins Bockshorn jagen lassen. Dazu gebe ich den Hinweis, dass ich keine Forderungen Ihrerseits die im Absatz 2 genannten Kosten betreffend anerkennen und begleichen werde. Die Tatsache Ihrer reichlich verspäteten Reaktion mit der geforderten Anpassung der Vorauszahlungen belegt zweifelsfrei, dass meine Vorgehensweise berechtigt und vertragskonform erfolgte. Wenn Sie dennoch meinen, und das gilt auch für das von Ihnen beauftragte Inkassounternhemen, mit dem ich ggf. ob dessen Unverschähmtheit noch ein „Hühnchen rupfen“ werde, diese Kosten einklagen zu müssen, sei Ihnen der Gang vor Gericht dringend anempfohlen. Es würde mir ein Vergnügen sein, die Tatsache eines solchen Verfahrens mitsamt dem bisherigen Schriftwechsel an geeigneter Stelle öffentlich zu machen, auch wenn Sie das als „Kriegserklärung“ auffassen sollten. Aber möglicherwesie bringt Sie ja ein eindeutiger Schlichertspruch endlich doch noch zu der Einsicht, dass vertragskonformes und kundenorientiertes Verhalten allemal besser ist als das Beharren auf unhaltbaren, vertraglich nicht gedeckten Positionen.
Mit freundlichem Gruß,
Jens-Carsten P.
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Von: „Jens-Carsten P.
An: „Caroline M.“ <m.schlichtungsstelle-energie.de>
Datum: 09. Jul 2013 11:55
Betreff: AZ 5325/13 KM, P./ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau M.
mit Datum vom 02.07.2013 hat mir der Beschwerdegegner ohne jeden weiteren Kommentar mitgeteilt, dass die von mir als zu hoch reklamierten und zwischenzeitlich von mir reduziert gezahlten Vorauszahlungen mit erstmaliger Wirkung zum 01.08.2013 auf monatlich 34.- € angepasst würden.
Das unter b) genannte Beschwerdeziel sehe ich damit als erledigt an.
Zu allen weiteren dem Beschwerdegegner bekannten Beschwerdepunkten hat sich dieser bisher nicht weiter eingelassen. Die Beschwerdpunkte a), c) und d) sind also nicht erledigt.
Ein Nachsatz sei noch erlaubt. Auch wenn Sie sicher eine Fülle von Beschwerden zu bearbeiten haben, bin ich ein wenig indigniert, seit dem 23.05.2013 nicht einmal eine Mitteilung darüber erhaltern zu haben, ob und inwieweit die Beschwerde für zulässig erachtet und folglich der Beschwerdgegner bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Insoweit kann ich nicht einschätzen, ob die Reduzierung der Vorauszahlungen als Antwort auf die Beschwerde erfolgte oder auf Grund von Einsicht in die meinerseits korrekt vorgenommene Reduzierung, zumal ja die weiteren Punkte nicht erwähnt wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens-Carsten P.
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hier Anhang D3050-13.pdf von Schlichtungsstelle Energie, 09.Juli 2013
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Von: „[email protected]“ <[email protected]>
An: <jens-carsten.p.
Datum: 23. Jul 2013 14:54
Betreff: Ihre Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. – Vertragsnummer 864860
Sehr geehrter Herr P.
bezüglich Ihrer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. möchten wir den Sachverhalt aufklären.
In Ihrer Vertragsbestätigung vom 22.02.2012 (siehe hierzu meine Anmerkung *) sind alle Konditionen Ihres Stromlieferungsvertrages sowie die Berechnung für den Abschlag ersichtlich. In dieser ist Ihr gewünschter Pakettarif mit 1700 kWh sowie ein Vorjahresverbrauch in Höhe von 1875 kWh einsehbar. Allerdings gelten zur Berechnung des Abschlages die übermittelten Werte Ihres Verteilnetzbetreibers als Grundlage. Dieser meldete eine Vorjahresverbrauchsprognose in Höhe von 1875 kWh. Demnach kam es zu einem Abschlag in Höhe von 41,00 Euro.
In Ihrer Jahresrechnung Nr. 12572600 vom 10.03.2013 ist der Belieferungszeitraum von 01.03.2012 bis 28.02.2013 ersichtlich. Die geforderten Abschlagszahlungen belaufen sich für das erste Belieferungsjahr auf 11 Monatsabschläge für je 41,00 Euro (insgesamt 451,00 Euro). Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt.
Die in der Jahresrechnung ersichtlichen Aufschläge für die EEG-Umlage bzw. Erhöhung nach § 19 StromNEV sind berechtigt.
Hinsichtlich der Positionen dürfen wir Sie auf folgende Ziffern 6.1., 6.2., 6.4., 6.7. und 6.10. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
Hierin heißt es wie folgt:
6.1. -Der Gesamtpreis setzt sich aus den im Auftragsformular ausgewiesenen Bestandteilen, in der Regel einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Preis enthält den Energiepreis, die
Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG für das Kalenderjahr 2012 3,592 Cent pro kWh), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG für Strommengen bis 100.000 kWh pro Jahr und Lieferstelle für das Kalenderjahr 2012 0,002 Cent pro kWh), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden -, die Kosten für die Abrechnung sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), sowie die Konzessionsabgabe (bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, derzeit höchstens je nach Gemeindegröße bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent pro kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent pro kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent pro kWh sowie über 500.000 Einwohner 2,39 Cent pro kWh) und die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. Sonderkundenaufschlag die Umlage beträgt gemäß Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.12.2011 (www.eeg-kwk.net) ab dem 01.01.2012 für das Kalenderjahr 2012 0,151 Cent pro kWh). Je nach Tarif reduziert bzw. erhöht sich der Preis zudem um eine Bonuszahlung für Neukunden bzw. etwaigen Kosten für eine Preisgarantie, Preisfixierung und/oder Ökostrom.
6.2. -Änderungen der im Gesamtpreis nach Ziff. 6.1 enthaltenen Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i.V.m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), die der zuständige Übertragungsnetzbetreiber von dem Lieferanten verlangt (EEG-Umlage), werden an den Kunden in der jeweils geltenden Höhe weitergegeben. Die EEG-Umlage wird für das jeweils folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiberveröffentlicht (derzeit: www.eeg-kwk.net) und in Cent pro an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferter Kilowattstunde angegeben.
6.4. -Änderungen der im Gesamtpreis nach Ziff. 6.1 enthaltenen an den Netzbetreiber abzuführende Konzessionsabgabe werden an den Kunden in der jeweils gültigen Höhe weitergegeben.
6.7. -Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z.B. nach Kopf oder Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z.B. der Wegfall einer anderen Steuer sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
6.10. -Der Lieferant ist verpflichtet, die nach Ziff. 6.1 Satz 1 und 2 zu zahlenden Preise mit Ausnahme der gesondert nach Ziff. 6.2 bis 6.5 an den Kunden weitergegebenen EEG-Umlage bzw. Strukturierungsumlage, der KWK-Aufschläge, der Konzessionsabgaben sowie einer Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes (ohne die KWK-Aufschläge Aufschläge sowie eine Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV) ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
In diesem Zusammenhang erfolgte die Erhöhung ordnungsgemäß.
Ein Sonderkündigungsrecht wird zwar in bestimmten Fällen nach Ziffer 6.10. gewährt, jedoch bezieht sich dieses ausdrücklich nicht auf die Ziffern 6.2. bis 6.5., womit ein Sonderkündigungsrecht diesbezüglich auch nicht besteht.
Bei der -Erhöhung EEG gegenüber 2012 und -Erhöhung §19 StromNEV gegenüber 2012 handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Abgabe auf die wir keinen Einfluss haben und diese deshalb kein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen.
Deshalb erfolgte die Information über die Anpassung mit der Rechnungsstellung und bedurfte auch keiner Mitteilung von zwei Monaten vor dem geplanten Wirksamwerden, vgl. Ziffer 6.7. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Demnach wird keine Korrektur unsererseits vorgenommen.
Allerdings liegt uns die Kundenzufriedenheit am Herzen und wir konnten Ihnen entgegen kommen. Wir hielten Rücksprache mit Ihrem Verteilnetzbetreiber. Nachdem ein geringerer Vorjahresverbrauch gemeldet wurde, konnten wir eine Änderung vornehmen. Sie erhielten von uns am 02.07.2013 die Information, dass Ihr Abschlag ab 01.08.2013 auf 34,00 Euro gesenkt wird. Eine rückwirkende Senkung ist unsererseits nicht möglich.
Wir hoffen mit den vorangegangenen Ausführungen den Sachverhalt aufzuklären und möchten Sie bitten, die Erledigung der Angelegenheit der Schlichtungsstelle Energie e.V. mitzuteilen.
Für Fragen steht Ihnen unser Service Center unter der Telefonnummer 0800-589-2363 oder einfach unter der E-Mail Adresse: [email protected] gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
Geschäftsführer: Samuel Schmidt
Kostenfreie Service-Hotline: 0800 – 589-2363
Kostenfreie Service-Fax: 0800 – 589-2362
www.prioenergie.de
*) siehe Anhang „priostrom Liefertermin“ vom 22.02.2012, Verweis auf Ziffer 7 der AGB !!!
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Von: „Jens-Carsten P.
An: „Caroline M.“ <[email protected]>
Datum: 25. Jul 2013 14:07
Betreff: 5325/13 CM, P./. Extraenergie GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geerhrte Frau M.
als Anlage überreiche ich die Stellungnahme des Beschwerdegegners mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Bearbeitung.
Die Stellungnahme ist nicht geeignet, meine Beschwerde für erledigt zu erklären. Ich halte diese daher bezüglich der Beschwerdeziele a), c) und d) in vollem Umfang aufrecht.
Der Beschwerdegegner verweist in seiner Stellungnahme hinsichlich des Beschwerdepunktes a) völlig unzutreffend auf Ziffer 6 der AGB, „Preise und Preisanpassung bei Tarifen mit Grund- und Arbeitspreis“. Zutreffend hingegen ist Ziffer 7, „Preise und Preisanpassung bei Pakettarifen“. Ich bin geneigt, dem Beschwerdegenger hier die Absicht der Täuschung vorzuhalten, da ein Versoger seine eigenen AGB lesen können und verstehen sollte und nicht einen Kunden für dumm zu verkaufen versuchen.
Im Übrigen hat der Beschwerdegegner zu den Punkten c) und d) der Beschwerde nicht Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens-Carsten P.
Anlagen: Antwort-532513 – P. ExtraEnergie GmbH.txt
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Von: „Jens-Carsten P.
An: <[email protected]>
Datum: 25. Jul 2013 14:06
Betreff: Re: Ihre Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. – Vertragsnummer ……….
Guten Tag,
Ihrem Wunsch, die Erledigung der Beschwerde der Schlichtungsstelle mitzuteilen, vermag ich nicht zu folgen. Im Gegenteil, ich werde die Beschwerde in vollem Umfang aufrechterhalten.
Wenn Sie Ihre AGB wesentlich größer drucken würden, wäre es Ihnen vielleicht sogar möglich, diese zu lesen, zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie hinsichtlich des Beschwerdepunktes a) auf Ziffer 6 der AGB verweisen. Dieser Passus betrifft „Preise und Preisanpassungen bei Tarifen mit Grund- und Arbeitspreis“.
Zutreffend ist im vorliegenden Falle die Ziffer 7, „Preise und Preisanpassung bei Pakettarifen“. Insoweit hätten Sie sich Ihre weitschweifigen, unsinnigen Darlegungen sparen können. Ich gehe wohl recht in der Annahme, dass Sie hier versuchen, mittels Täuschung einen Kunden hinter’s Licht zu führen in der Hoffnung, dieser würde, wie leider viele andere, darauf hereinfallen. Dem ist nicht so, Lesen und Verstehen ist mir noch gegeben.
Im Übrigen haben Sie zu den Beschwerdepunkten c) und d) nicht Stellung genommen.
Geradezu rührend ist Ihre Darlegung mit Verweis auf Kundenzufriedenheit, Sie seien mir entgegen gekommen. Nach den AGB wäre es Ihre vertragliche Pflicht gewesen, unmittelbar im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung, spätestens aber unverzüglich nach Eingang meiner Einwendung, die Vorauszahlungen auf Basis des Ihnen nunmehr bekannten , letztjährigen Verbrauches anzupassen, wie es im Übrigen bei seriösen Versorgern gang und gäbe ist. Statt dessen verlegten Sie sich auf Aussitzen durch Nichtantworten und auf völlig unsinnige Mahnungen, die ich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal zurückweise.
Zudem haben Sie immer noch nicht erklärt, aber das ist wohl eine erhebliche Überforderung, wie Sie bei einem Paketpreis von 393,- € und einem – falsch – zugrunde gelegten Mehrverbrauch von 175 kWh zu einer Gesamtvorauszahlung von 492 € kommen statt auf exakt 454.25 €, und damit gerundet und verteilt auf 12 Monate, wie Sie selbst angeben, auf einen monatlichen Abschlag von 38 € statt 41 € . Wie gut, dass Sie in die PISA-Studien nicht einbezogen wurden, der Schnitt, sowieso schon schlecht, wäre noch schlechter ausgefallen.
Damit die von Ihnen reklamierte Kundenzufriedenheit auch gebührend gewürdigt wird, kündige ich an dieser Stelle den bestehenden Belieferungsvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 28.02.2014 . Glückwunsch, sind Sie so doch der Mühe enthoben, sich um Kundenzufriedenheit und Vertragstreue zu bemühen !
Jens-Carsten P.
========================================================Zusammenfassung Priostrom wegen Abrechnung
Herr P. schrieb uns nach der Veröffentlichung des Artikels:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe, meine zugegeben recht lange Zuschrift gelesen und für veröffentlichungswürdig eingestuft zu haben. Ich habe bei beim Durchlesen auf Ihrer Internetseite keinen Hinweis entdecken können auf nicht zur Veröffentlichung bestimmte, personenbezogene Daten.
Da Sie meine Ausführungen unter eine kritische Überschrift zur Schlichtungsstelle Energie gestellt hatten, übrigens auch ganz in meinem Sinne, will ich noch kurz anmerken, dass ich vom Beschwerdegegner Extra Energie bis heute nichts weiter gehört habe, und dass die Schlichtungsstelle nach letztem, wie dargelegt eher abwiegelnden Kontakt am 25.07.2013 am 05.09.2013, also nach etwa 6 Wochen, um die konkrete Benennung meines/meiner Beschwerdeziele bittet, als ob diese als Voraussetzung für das Tätigwerden nicht bereits vorliegen würden. Mehr muss man wohl nicht zu meinem Vorhalt, die Schlichtung sei eher ein Feigenblatt, sagen. Ich habe jedenfalls die Schlichtung für erledigt erklärt, da ich mich schlichtweg veralbert fühle.
Wenn es Sie interessieren sollte, kann ich Ihnen die Anfrage und meine zugegeben etwas bissig-zynische Antwort gern zur Verfügung stellen.
Noch einmal mein Dank für Ihre Bemühungen und
mit freundlichen Grüßen,
Jens P.
Ich kann einigen der obigen Ausführungen nur beipflichten. Meine Erfahrungen mit ExtraEnergie waren schlichtweg schockierend. Preiserhöhungen von mehr als 60 % in zwei Jahren, fehlerhafte Stromverbrauchsberechnungen und Nicht-Beantworten auf Beschwerdeschreiben. Lediglich eine neue Rechnung mit leicht reduzierten Zahlen. Man unterbreitete mir sogar ein ’neues Angebot‘ per Telefon, das man mir jedoch nicht schriftlich zukommen lassen könne. Mein Hinzuziehen der ‚Schlichtungsstelle Energie‘ war völlig nutzlos. Ihre Reaktion: Wegen ihrer Pflicht zur Unparteilichkeit könne man leider nicht Stellung beziehen. Da frage ich mich, was die denn eigentlich schlichten wollen.
Vorausgesetzt die 44,76 Guthaben aus der Abrechnung 1. Bezugsjahr werden rücküberwiesen, geht es um 11 x 4 Euro zuviel Abschlag im 2.Bezugsjahr = 44 Euro für’s Jahr gesehen.
Ob sich dieser Ärger für 41 Euro statt 37 Euro Abschlag lohnt ?
Man muß schon eine Pfennigfuchser-Metalität haben, deswegen einen derartigen Aufstand zu machen. Aber es soll ja Menschen geben, die sich für 5 Cent zweimal die Treppe runterwerfen lassen.
Bemerkenswert auch die Wortwahl des Herrn J-C P.
Priostrom hat den Preis erhöht (um wieviel, ist erstmal egal), damit verbunden ist ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das ich in diesem Fallauch wahrgenommen hätte. Man darf sich dann aber halt nicht abspeisen lassen.
Es ist zwecklos, mit Heißleinern diskutieren zu wollen, also beschränke man sich sinnvollerweise auf die Fakten und lasse die Wut in der Schublade, und wenn sie noch so sehr berechtigt ist. Sie ist im Streitfall immer ein schlechter Ratgeber.
Daß das Bewertungssystem von Ver
nicht möglich. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…
Mail zurück, in der in langen Sätzen erklärt wird, wie toll das Bewertungssystem bei Verivox ist, vor allem weil die Kunden schnell nach dem Wechsel ihre Bewertung abgeben können. Natürlich haben wir das seinerzeit unterlassen, von den kommentarlosen Daumen- hoch- Bewertungen für den schnellen Wechsel gabs ja schon jede Menge. Weiter schreibt Verifox, dass wir die Mitteilung mit dem Link zur Bewertungseingabe bitte archivieren möchten, eine erneute Zusendung sei aus technischen Gründen leider ni
chte und noch mehr Rechte hat, wie das i.A. so ist), diese Preiserhöhung 2 Monate vor Inkrafttreten mitzuteilen UND dabei auch noch auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ups.
Also stopfen wir die flugs verfasste Sonderkündigung gleich noch mit in das Kouvert mit der Kopie unserer Online- Beschwerde, und nu sind wir mal gespannt!
Übrigens hatten wir bei Verivox gefragt, wie wir denn jetzt per Kundenbewertung unserem Missfallen gegen Prioenergie Ausdruck verleihen können. Daraufhin kommt eine
t berührt würden. Schon lange, oder? Aber dafür gibt´s ja Post und Einschreiben, das lassen wir uns jetzt was kosten, sauer wie wir sind.
Dann schauen wir doch noch mal auf den „Wie können wir noch besser werden“- Dialog mit PrioExtraenergie und stellen fest, dass man auch „Sonderkündigung nach Preiserhöhung“ anhaken konnte. Nach ein bisschen Suchen finden wir die AGB und tatsächlich, es gibt ein Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung und sogar die Pflicht des Lieferanten (der ja sonst eher Re
eld kostet und was diese Praxis soll, das sich der Vertrag automatisch verlängert hat, und zwar VOR Erhalt der Jahresrechnung. Die Telefonseelsorge verweist auf die AGB. Die hatten wir beim Wechsel über Verivox gar nicht bekommen, und in der Vertragsinformation von Verivox stand über automatische Vertragsverlängerung nüscht.
Also machen wir unserem Ärger im Online Kontaktformular Luft und bekommen gesagt, dass die Bearbeitung 2-3 Wochen in Anspruch nehmen kann und das etwige Fristen dadurch nich
diglich die Kündigung mit Jahresfrist bestätigt, denn der Vertag hatte sich ja automatisch verlängert, natürlich… wie zum Hohn verweist das Schreiben auf einen Online Dialog, in dem man seinen Kündigungsgrund per Häkchen angeben kann.
Jedenfalls hatten wir im Kündigungsschreiben konkrete Fragen gestellt, deren Antwort bisher aussteht, unter anderem ganz simpel die, ob der neue Paketpreis tatsächlich einfach mal soviel höher ist für welches Volumen eigentlich, warum die Abschläge nochmal mehr G
Hallo,
befinde mich auch gerade in der Wutphase nach Erhalt der ersten Jahresrechnung (Priogas 12 KlimaPaket Pur 27000). Es handelt sich hier um einen Paketpreis. In gewisser Weise selber schuld, natürlich; dennoch sollten die Nachgehenden gewarnt sein.
Kurz gesagt, hat die Firma den Paketpreis für das Folgejahr kommentarlos um ei Drittel erhöht, und die Abschläge in Jahressumme um nochmal ein Drittel höher angesetzt. Auf das Kündigungsschreiben reagiert die Firma mit einer Mail, in der sie le
Meine Erfahrung mit Extraenergie (Priogas) ist ähnlich. Reichlich zu hoch angesetzte Abschläge (4 Quartalsabschläge von jeweils 461 Euro = 1844 Euro) bei einer Jahresrechnung von letztlich 1125 Euro – und dann Probleme mit Abrechnung und Erstattung. Ich habe dann mein Guthaben mit laufenden Zahlungen verrechnet und die Abschläge reduziert, daraufhin erst Mahnungen, dann Inkasso. Reine Drohgebärde, solange man Guthaben hat und ein Anbieter selbst mir der Rechnung säumig ist.