Scalable Capital: Schadensersatz wegen Datenleck – können Verbraucher Geld fordern?
Eine Datenpanne bei Scalable Capital könnte zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen, da angeblich über 33.000 Kunden von Scalable Capital von diesem Datenleck betroffen sind. Verbraucherschutz.de hat dazu mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht der Münchner Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte (www.LL-IP.com) gesprochen.
Verbraucherschutz.de: Herr Loschelder, wer ist Scalable Capital und um welches Datenleck geht es?
RA Loschelder: Scalable Capital ist einer der bekanntesten deutschen Robo-Advisors. Mit einer digitalen Vermögensverwaltung wird Anlegern ein Zugang zu unterschiedlichen Geldanlagen angeboten. Im Oktober 2020 hat Scalable Capital seine Kunden über ein Datenleck informiert, bei dem persönliche Daten von mehr als 33.000 Kunden entwendet und im Datennetz veröffentlicht wurden. Dazu gehören Mailadressen, Ausweisdaten, Steuernummern sowie Ausweisdokumente. In der Folge wurden zahlreiche Kunden mit diesen Daten und Dokumenten erpresst und erhielten dubiose Anrufe.
Verbraucherschutz.de: Wie konnte es denn zu einem solchen Datenleck kommen?
RA Loschelder: Das ist schwer zu sagen. Unternehmen, die massenhaft Daten von Kunden erheben und diese verwalten, müssen umfangreiche Maßnahmen unternehmen, um diese Daten zu sichern und vor dem Zugriff Dritter schützen. Im Fall von Scalable Capital scheint das nicht gelungen zu sein. Solche Unternehmen sehen sich natürlich häufig Angriffen ausgesetzt, da die Erlangung solcher Datenmengen für Angreifer sehr attraktiv sind. Vorliegend wurden anscheinend keine ausreichenden und aktuellen Passwörter verwendet.
Verbraucherschutz.de: Nun hat ein Verbraucher vor dem Landgericht München geklagt und einen Schadensersatz von 2.500 € erstritten.
RA Loschelder: Ja, das ist ein sehr interessanter Fall. Scalable Capital wurde vom Landgericht München dazu verurteilt, dem betroffenen Kläger einen immateriellen Schadensersatz von 2.500 € zu zahlen sowie ihm sämtliche materielle Schäden zu ersetzen, welche ihm künftig noch entstehen werden. Insbesondere die Frage des immateriellen Schadensersatzes war dem deutschen Recht bis zur Einführung der DSGVO grundsätzlich fremd. Immer mehr Gerichte nehmen einen solchen immateriellen Schadensersatzanspruch mittlerweile an. Es bleibt abzuwarten, wie die höchstricherliche bzw. europäische Rechtsprechung dazu entscheiden wird.
Verbraucherschutz.de: Ist das Urteil rechtskräftig?
RA Loschelder: Nein, Scalable Capital hat auch in einer ersten Stellungnahme angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das ist auch verständlich, denn die Gefahr weiterer Klagen und damit das finanzielle Risiko für Scalable Capital ist groß.
Verbraucherschutz.de: Was hat das Gericht genau entschieden?
RA Loschelder: Das Landgericht München hat entschieden, dass Scalable Capital einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung begangen hat, obwohl der Zugriff auf die Daten bei einem Partnerunternehmen erfolgt ist. Trotzdem hätte Scalable Capital alle zumutbaren ausreichenden organisatorischen Maßnahmen vornehmen müssen, um den Datenverlust zu verhindern. Das Landgericht hat dem Unternehmen vorgeworfen, das nicht in ausreichendem Maße getan zu haben. Im Urteil wird explizit von einer abschreckenden Wirkung gesprochen, welche der immaterielle Schadensersatz bewirken soll. Höchst interessant ist dabei, dass das Landgericht geurteilt hat, dass auch alle künftig entstehenden materiellen Schäden ersetzt werden müssen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, stellt diese Position ein großes Problem für das Unternehmen dar, da entsprechende Rücklagen in der Bilanz gebildet werden müssen.
Verbraucherschutz.de: Und wenn jetzt alle 33.000 Betroffene klagen, bekommt Scalable Capital ein Problem.
RA Loschelder: So ist es. Zunächst bleibt aber abzuwarten, ob das Urteil vom OLG München bestätigt wird. Unter Umständen kommt dann noch eine Revision zum Bundesgerichtshof in Betracht. Eventuell ist sich Scalable Capital dieser Problematik jedoch bewusst und wird versuchen, außergerichtliche Lösungen mit den betroffenen Kunden herbeizuführen.
Kontakt:
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Web: www.LL-ip.com
Ich hatte vorhin schon mal geschrieben, geht nochmal um den Nachsendeauftrag.
In meiner Abbuchung steht nur Nachsendeauftrag, muss da nicht eine Firma stehen mit Steuer-Nr.?
Kann man dann nicht sowieso das Geld zurück holen.