Samsung: „die Reparatur eines eingebrannten Display ist nicht durch die allgemeinen Garantiebedingungen abgedeckt. Durch die übermäßige Nutzung des Displays kann es zum Einbrennen der Symbole kommen. Dies ist hierbei technisch bedingt durch Herstellverfahren und Beschaffenheit des Gerätes, auch unabhängig vom Hersteller.“
Herr Emir F. schrieb uns am 11.12.19:
Betreff: Samsung Electronics GmbH
Nachrichtentext:
Das Display meines Smartphones S8+ hat eingebrannte Symbole. Das Gerät befindet sich noch immer im Garantierahmen. Als ich auf das Problem aufmerksam geworden bin, habe ich mit dem Samsung Support Team Kontakt aufgenommen. Man weigerte sich aus folgenden Gründen (zitiert aus der Antwort) mein Gerät zu reparieren oder umzutauschen:
Durch die übermäßige Nutzung des Displays kann es zum Einbrennen der Symbole kommen, wie Ihnen ja bereits mitgeteilt wurde.
Dies ist hierbei technisch bedingt durch Herstellverfahren und Beschaffenheit des Gerätes, auch unabhängig vom Hersteller.
Wir empfehlen daher, dass der Bildschirmschoner bzw. das automatische Abschalten regelmäßig genutzt wird und das Gerät nicht im Dauerbetrieb läuft.
Für ein Smartphone dass in der heutigen Zeit ein 24 stündiger Begleiter sein soll, ist das dreist und für mich nicht nachvollziehbar.
Bei dem Gerät gibt es offensichtlich einen Planungsfehler oder eine geplante Obsoleszenz. In jedem Fall sollten Verbraucher vor den Geräten des genannten Konzerns gewarnt werden da ich leider kein Einzelfall mit genau diesem Problem bin.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 13.12.2019 an kundenbetreuung@samsung.de, Herrn Sangho Jo (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 13.12.19 die nachstehende Antwort:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir kommunizieren jeweils mit den entsprechenden Kunden. Bitte haben Sie Verständnins dafür, dass wir Ihnen keine Stellungnahme zukommen lassen.
Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.
Freundliche Grüße aus Schwalbach
Herr F. schrieb uns am 13.12.2019:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
Ich bedanke mich herzlich bei ihnen, dass Sie sich meiner Problematik angenommen haben. Ich werde mich bei Rückmeldung seitens der Samsung Electronics GmbH unverzüglich bei ihnen melden.
Ich freue mich dass die Institution des Verbraucherschutzes existiert und sich für die Kunden stark macht.
Ihnen allen wünsche ich schöne Festtage
Herr F. schrieb uns am 19.12.19:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
Ich muss leider mitteilen dass sich die Samsung Electronics GmbH bei mir noch immer nicht gemeldet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Emir F.
Verbraucherschutz.de schrieb am 20.12.19 an Samsung:
Sehr geehrter Herr B.,
am 13.12.9 teilten Sie uns mit, dass Sie sich mit Herrn F. in Verbindung setzen würden.
Nun erhielten wir die nachstehende Zuschrift von Herrn F.
Wir möchten Sie nun dringend bitten, sich mit Herrn F.in Verbindung zu setzen.
Sollten Herr F. bis zum 27.12.19 keine Antwort von Ihnen erhalten, möchten wir hiermit Herrn F. bereits bitten, einen Anwalt aufzusuchen.
Wir werden den Vorgang dann veröffentlichen.
Samsung antwortete:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Herr F. hat am 11.12.2019 eine finale Mitteilung zu seinem Anliegen von Samsung erhalten.
Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.
Freundliche Grüße aus Schwalbach
John B.
Verbraucherschutz,de schrieb Herrn F.:
Sehr geehrter Herr F.
wir hatten Ihre Anfrage weitergeleitet und erhielten die nachstehende Information.
Haben das das Schreiben von Samsung nicht erhalten?
Herr F. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, das Schreiben vom 11.12.2019 auf welches sich Herr B. bezieht war der ursprüngliche Grund für meine Beschwerde beim Verbraucherschutz.
Auf ihre Aufforderungen und Bitte um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts gab es keinerlei Reaktion.
Das Schreiben war wie folgt:
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Jedoch müssen Ihnen leider auch mitteilen, dass die Reparatur eines eingebrannten Display nicht durch die allgemeinen Garantiebedingungen abgedeckt ist.
Die genauen Garantiebestimmungen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
samsung.com/de/support/warranty/
Durch die übermäßige Nutzung des Displays kann es zum Einbrennen der Symbole kommen, wie Ihnen ja bereits mitgeteilt wurde.
Dies ist hierbei technisch bedingt durch Herstellverfahren und Beschaffenheit des Gerätes, auch unabhängig vom Hersteller.
Wir empfehlen daher, dass der Bildschirmschoner bzw. das automatische Abschalten regelmäßig genutzt wird und das Gerät nicht
im Dauerbetrieb läuft.
Eine Reparatur im Rahmen der Kulanz kann in Ihrem Fall leider nicht erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine andere Entscheidung
mitteilen können.
Auch wenn Sie sich eine anderslautende Nachricht erhofft haben, wünscht Samsung Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
i.A. Nicole M.
Samsung Kundenbetreuung
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