Ryanair: „Irreführende Kommunikation bzgl. Gepäckoptionen, mehrfache Belastung für die Mitnahme eines Handgepäcks“
Herr Peter S. schrieb uns am 14.4.l9:
Betreff: Ryan-Air: Irreführende Kommunikation bzgl. Gepäckoptionen, mehrfache Belastung für die Mitnahme eines Handgepäcks
Es geht um die Buchung ……….
Wir hatten zu zweit ohne Priority gebucht und wollten nachträglich ein Handgepäck hinzufügen.
1: uns wurde nicht die Möglichkeit gegeben nur für einen von uns auf Priority zu wechseln, wie überall kommuniziert, um das Gepäck für 8 EUR hinzuzufügen
2: wir konnten nicht nur für einen von uns ein Gepäckstück hinzubuchen
3: wir mussten also für 24 EUR für uns beide ein 10kg Gepäckstück hinzubuchen
4: Es wurde nicht deutlich kommuniziert, dass wir dieses 10kg Gepäck nicht in die Kabine mitnehmen konnten
5: Bei Nachfrage am Gate, wie wir uns mit diesem zusätzlichen Gepäckstück verhalten sollen, wurde uns gesagt, dass wir uns in die Non-Priority Schlange stellen sollten
6: Kurz vor Boarding wurde uns dann mitgeteilt, dass wir das Gepäckstück hätten aufgeben müssen und dass wir nun noch 20 EUR bezahlen müssen, um dieses Gepäck mitzunehmen.
7: Bei der Suche nach einer E-Mail-Adresse für Beschwerden findet man u.a. einen Chat, hinter dem sich ein BOT verbirgt, die überhaupt nicht weiterhilft – eine Kontaktmöglichkeit für Beschwerden wird nicht angeboten
Wir haben Ryan-Air um Erstattung der zusätzlich erhobenen Gebühren geben.
Peter S.
Wir schrieben Herrn S.:
Sehr geehrter Herr S.
Ryanair beantwortet unsere Anfragen nicht..
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
Herr Aydin schrieb Herrn S. und setzte uns in CC:
Sehr geehrter Herr S.
ich melde mich auf Grund Ihrer untenstehenden Anfrage an den VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V., um Ihnen eine rechtliche Einschätzung bzgl. Ihrer Anfrage zu geben.
Leider kommt es bei Ryanair vermehrt vor, dass die anfallenden Extrakosten für den Kunden nicht nachvollziehbar sind.
Auf anwaltliche Schreiben reagiert Ryanair in der Regel mit einer Ablehnung der Forderung, daher müsste man die Forderung im Klagewege geltend machen. Allerdings steht hier vorliegend das Risiko (ca. 500 €) in keinem Verhältnis zum Rückzahlungsanspruch, so dass ein Klageverfahren aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise ohne Rechtsschutzversicherung nicht sinnvoll erscheint.
Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie mich gern auch telefonisch in meiner Kanzlei.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
Herr S. schrieb:
Sehr geehrter Herr Aydin,
ganz herzlichen Dank für die E-Mail und die Einschätzung.
Sie haben vermutlich Recht, dass es nicht sinnvoll ist, das Thema rechtlich weiterzuverfolgen.
Ich habe das Problem an einigen Stellen als Kundenkommentar hinterlassen, hoffe, dass dies auch andere Ryan-Air Kunden tun und das Unternehmen dadurch veranlasst wird, die fragwürdigen Praktiken kundenfreundlicher zu gestalten.
Mit freundlichem Gruß
Peter S.