Verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Gaspreise: Konzerne wie RWE dürfen ihre Preise nur dann erhöhen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen genau und verständlich darüber aufgeklärt haben.
Das Urteil des BGH ist eine Schlappe für Energiekonzerne wie RWE. Undurchsichtige Klauseln zu Preissteigerungen des Unternehmens aus den Jahren 2004 und 2006 sind für unzulässig erklärt worden. Verbraucher erhalten ihr Geld zurück, auch wenn RWE die Klauseln laut eigener Aussage seit 2007 nicht mehr verwendet. Allerdings erfolgen die Rückzahlungen nicht automatisch, betroffene Kunden müssen ihr Geld selbst zurückfordern.
Durch das Urteil werde „eine Lawine von Widerspruchsschreiben und Verjährungsprüfungen losgetreten“, erklärte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, und kritisierte, dass jetzt jeder einzelne Verbraucher mühsam für sein Recht streiten müsse. „Sinnvoll wäre es, wenn RWE und alle anderen Versorger einen einfachen Modus finden würden, wie die Rückzahlung unberechtigter Preiserhöhungen abgewickelt werden kann.“
RWE ließ das weitere Vorgehen offen. Zunächst einmal gelte es, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, hieß es.
(Quelle: WAZ.de)