„Ich stellte fest, dass Air Berlin DIESEN FLUG FÄLSCHLICHERWEISE – EIGENMÄCHTIG – STORNIERT HATTE!“
Frau Mi-Ri N. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da sich ein unfassbar unverschämter Vorfall mit Air Berlin ereignet hat, welcher – abgesehen von dem sehr nervenaufreibenden Aufwand – leider auch zu einer zu meinem Nachteil finanziellen Konsequenz geführt hat und von Air Berlin noch nicht einmal bearbeitet wurde:
Ich hatte meiner damals 79-jährigen Mutter einen Hinflug Köln-Berlin für den 28.08.2013 sowie einen entsprechenden Rückflug für den 18.09.2013 gebucht (Buchungscode …/ Rechnungsnr. …). Aus terminlichen Gründen musste ich für sie ausschließlich den Hinflug (!) erst umbuchen und dann ganz stornieren, welches von Air Berlin vorgenommen und in einer E-Mail am 01.03.2013 auch bestätigt wurde. Als ich meine Mutter am 18.09.2013 für den ursprünglichen und NICHT STORNIERTEN RÜCKFLUG online einchecken wollte, stellte ich fest, dass Air Berlin DIESEN FLUG FÄLSCHLICHERWEISE – EIGENMÄCHTIG – STORNIERT HATTE!
Auf telefonische Anfrage bei der Kundenhotline hin und nach fast 2-stündigem Gespräch mit der Mitarbeiterin Frau Andrea B. sagte diese mir, dass dies wirklich einem Fehler seitens der Airline geschuldet sei! Damit meine Mutter am selbigen Tag noch mitfliegen könne, müsse ich – trotz vorhandener freier Plätze auf dem ursprünglich vorgesehenen Flug und bereits bei Buchung erfolgter Bezahlung dieses Fluges – jedoch einen komplett neuen Flug buchen und bezahlen, woraufhin ich die gesamten neuen Kosten hierfür dann formlos – auch in einer E-Mail – beantragen müsse und diese von Air Berlin selbstverständlich umgehend erstattet werden würden.
Auf meine Frage nach einer schriftlichen Bestätigung bzgl. der Rückerstattung sagte mir Frau B., dass sie aus betrieblich bedingten Gründen keine
E-Mails verschicken könne, ich mich aber auf die Rückzahlung verlassen könne, denn schließlich wäre es ein Fehler der Airline gewesen.
Um meine Mutter nicht auf der Straße in Berlin stehen lassen zu müssen, kaufte ich gezwungenerweise einen neuen Flug i. H. v. EUR 184,39 (Buchungscode …/ …), den ich auf Grund der Kurzfristigkeit nur mit meiner Visa-Karte zahlen konnte.
Nach mehrmaligen, bei Air Berlin online eingereichten Anfragen und Forderungen bzgl. der Rückerstattung sowie nachher auch Beschwerden (Bearbeitungszeichen …) habe ich erst 2 Monate später nur 2 mehr oder weniger identische Standard-E-Mails von einem gewissen Herrn H. vom Kundenservice erhalten, in denen er mir mitteilte, dass man sich um mein Anliegen kümmern würde, doch wurde dies nie getan, geschweige denn mir das Geld zurückerstattet.
Aus diesem Grund wäre ich Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie mir helfen könnten, denn inzwischen habe ich das Gefühl, dass Air Berlin von Anfang an nie vorhatte, mir den von der Airline SELBST VERSCHULDETEN MEHRKOSTENAUFWAND für den deshalb zusätzlich erforderlichen Flug zurückzuerstatten!
Im Voraus danke ich Ihnen sehr für Ihre Mühe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Mi-Ri N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.01.2105 weiter und erhielt am 28.01.2015 von Frau Mi-Ri N. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckermann,
zum einen möchte ich mich ganz herzlich für Ihre schnelle Reaktion auf meine Nachricht vom 20.01. bedanken und zum anderen Ihnen kurz Bescheid geben, dass sich Air Berlin – erwartungsgemäß – weder bei mir gemeldet hat noch mir das Geld bzgl. der Rückerstattung überwiesen hat.
Hat sich die Airline auf Ihre Mail vom 21.01.2015 hin bei Ihnen gemeldet?
Mit herzlichen Grüßen aus Köln
Mi-Ri N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 31.01.2015 erneut weiter und erhielt am 16.02.2015 von Frau Mi-Ri N. die nachstehende Information:
Liebe Frau Lauckenmann,
erneut einen ganz herzlichen Dank für Ihre Reaktion auf meine letzte Mail!
Genau so wie auch schon damals hat Air Berlin alle meine Schreiben einfach ignoriert und da die Kosten für einen Rechtsbeistand, die ich zur Zeit auch nicht so einfach aufbringen kann, höher liegen werden als der Streitwert, befürchte ich, dass es Air Berlin darauf ankommen lässt, sehr wohl in dem Wissen, dass die Verbraucher bei Beträgen wie in meinem Fall sich nicht trauen, über den ihnen schon entstandenen finanziellen Verlust hinaus zusätzlich teure Anwalts- und/oder ggf. Gerichtskosten tragen zu müssen.
Abgesehen vom rechtlichen Weg sehen Sie auch keine andere Möglichkeit mehr, die Airline dazu zu bewegen, mir das Geld zurück zu erstatten, oder?
Mit ein bisschen traurigen Grüßen, ob solch einer immer häufiger auftretenden hässlichen Mentalität wie die von Air Berlin
Mi-Ri N.
Verbraucherschutz.de antwortete Frau Mi-Ri N. daraufhin:
Sehr geehrte Frau N.,
Air Berlin beantwortet unsere Anfragen oft sehr verspätet. Vielleicht sollten wir noch etwas warten.
Wenn Air Berlin sich nicht meldet, kann ich Sie nur bitten zur Verbraucherzentrale zu gehen, denn mehr als einen Artikel zu veröffentlichen
kann ich dann leider auch nicht tun.
Frau Mi-Ri N. schrieb uns abschließend:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
entgegen all meiner Hoffnung ist heute der Rückerstattungsbetrag für das im September 2013 (!) auf Grund des Verschuldens von Air Berlin selbst erforderliche Ticket auf meinem Konto eingegangen, welches ich in erster Linie Ihnen und Ihrem Intervenieren zu verdanken habe, denn bis zu dem Zeitpunkt hatte Air Berlin all meine Rückerstattungsanträge komplett und permanent ignoriert.
Somit möchte ich Ihnen von ganzem Herzen für Ihre Mühe danken und wünsche Ihnen und dem Verbraucherschutz gleichermaßen stets viel Erfolg,
denn der Verbraucherschutz ist füßr uns Verbraucher eine sehr wertvolle Hilfe sowie Unterstützung geworden.
Mit herzlich dankenden Grüßen
Mi-Ri N.
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