Viele PKV-Beitragserhöhungen sind unwirksam: Rückerstattung möglich
Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen die Beiträge ihrer Mitglieder regelmäßig – und genauso regelmäßig ärgern sich Millionen Versicherte, dass sie nichts gegen die Beitragserhöhung tun können. Doch das hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2020 geändert: Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer sind nicht immer ausreichend begründet. In dem Fall haben PKV-Versicherte die Möglichkeit, sich die überzahlten Beiträge zurückerstatten zu lassen.
Was viele Versicherte in der PKV nicht wissen: Private Krankenversicherungen müssen ihren Kunden jede Beitragserhöhung verständlich erklären. Doch die Begründungen vieler Versicherer sind zum Teil missverständlich, unvollständig oder sogar inhaltlich unzutreffend. In dem Fall zahlen PKV-Kunden unrechtmäßig zu hohe Beiträge – und haben einen Anspruch auf Rückerstattung.
Privat krankenversichert? Geld zurück dank BGH-Urteil
Durch zwei bahnbrechende Urteile des BGH im Dezember 2020 (Az. IV ZR 294/19 und Az. IV ZR 314/19) haben Versicherte in der privaten Krankenversicherung die einmalige Gelegenheit, ihre PKV-Beiträge der vergangenen Jahre teilweise zurückzufordern. Oft begründen die privaten Krankenversicherungen ihre Beitragserhöhungen einfach pauschal mit allgemeinen Hinweisen auf gestiegene Kosten oder eine höhere Lebenserwartung.
Wenn die Versicherungen die PKV-Beitragserhöhungen nicht ausreichend erklären und die Kalkulation des Beitrags intransparent ist, sind die Beitragserhöhungen unwirksam. Die Begründung für die Beitragserhöhung muss konkret auf den jeweiligen Tarif zugeschnitten sein. Wird sie den gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht, haben Versicherte einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge und können oft hohe vierstellige Beträge zurückfordern. Private Krankenkassen sind zudem gesetzlich verpflichtet, die kalkulierten mit den tatsächlichen Kosten zu vergleichen. Beträgt die Abweichung mehr als zehn Prozent, müssen die Rechnungsgrundlagen von einem unabhängigen Treuhänder überprüft werden.
PKV-Schreiben prüfen, bevor Verjährung eintritt
Wer privat krankenversichert ist, sollte seine Beitragserhöhungen der letzten Jahre nun prüfen lassen. Bei falsch begründeten Erhöhungen kann der Anspruch auf Rückforderung geltend gemacht werden, sodass Versicherte zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen – das können mehrere tausend Euro sein. Die Verjährungsfrist in diesen Fällen beträgt drei Jahre ab Erhalt der Information, dass der Beitrag erhöht wird. Das Geld kann verzinst zurückverlangt werden, in manchen Fällen sogar rückwirkend für bis zu zehn Jahre.
Guten Tag,
wer macht eine solche Überprüfung der PKV?
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Röll
Sehr geehrte Frau Röll,
Sie können sich gern an unseren Partneranwalt, Herrn Aydin wenden.
Dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
http://www.kanzlei-am-suedstern.de
Guten Tag,
wo beantragt man die Überprüfung?
Freundliche Grüße!
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Rechtsanwalt Vincent Aydin
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Guten Tag,
an wen muss man sich für eine solche Überprüfung wenden?
Mit freundlichen Grüßen,
J. Kohlhoff
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Rechtsanwalt Vincent Aydin
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Guten Tag,
an wen muss man sich für eine solche Überprüfung wenden?
Mit freundlichen Grüßen,
Chantal Junge
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Rechtsanwalt Vincent Aydin
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