Der Bundestag hat sich für eine Rücknahmeverpflichtung von kleinen Elektrogeräten ausgesprochen. Die Regelung betrifft Händler ab einer Verkaufsfläche von über 400 qm.
Bei größeren Geräten soll die Neuregelung nur beim Kauf eines gleichwertigen Neugerätes greifen. Betroffen von dem neuen Gesetz sind auch Online-Händler.
Durch das neue Gesetz, das nach der Sommerpause den Bundesrat passieren muss, sollen mindestens 45 % des derzeitigen Elektromülls nicht länger im Hausmüll landen, um die Umwelt und knappe Ressourcen zu schonen. Die Quote soll bis zum Jahr 2019 auf 65 % steigen.
Kritik an der neuen Gesetzgebung gibt es von Seiten der Deutschen Umwelthilfe. Es sei nicht praktikabel, so Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, wenn der Verbraucher mit einem Maßband erst nachmessen müsse, ob die Verkaufsfläche mehr als 400 Quadratmeter umfasse und er sich dann überlegen kann, ob er sein ausgedientes Elektrogerät dorthin zurückbringen darf.
Das Umweltbundesamt schätzt, dass jährlich rund 23 Kilogramm Elektromüll pro Kopf anfallen.