Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Ankündigung der Zwangsvollstreckung von Steinbach&Partner für die angebliche Forderung von routenplaner-maps.com zu ignorieren!
Bitte lesen Sie auch den Artikel der Polizei Niedersachsen:
http://www.polizei-praevention.de/aktuelles/routenplaner-lockt-in-abo-falle.html
Frau Ursula G. schrieb uns am 29.3.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
schon im letzten Jahr haben Sie mir bei dieser ungeheueren Situation geholfen. Nun hatte ich fast 6 Monate Ruhe von der Inkasso-Firma und habe auch alle Mitteilungen, wie Sie mir beraten haben, gelöscht. Nun kommt gestern wieder so ein Schreiben, ich bin völlig am Boden zerstört. Was soll ich bloß tun ? Bitte helfen Sie mir wieder, das kann doch nicht sein, daß es solche schrecklichen Menschen gibt. Ich bin mittlerweile 73 Jahre alt, beziehe nur eine kleine Rente, was soll bloß werden ? Ich habe nie eine Mitgliedschaft beantragt, wollte mich nur an einem Kreuzworträtsel beteiligen und jetzt so was ? Ich bitte Sie inständig um Hilfe.
Im voraus schon Danke und bitte melden Sie sich bald, bin nicht gesund und alt und mache mir schreckliche Sorgen, die mich nicht mehr schlafen lassen.
MfG Ursula G.
From: INKASSO – Steinbach & Partner
Sent: Tuesday, March 28, 2017 5:03 PM
To: =?UTF-8?Q??=
Subject: Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände – Kundennummer 408423 – Rechnungsnummer 54578
Sehr geehrtes Mitglied von routenplaner-maps.com!
Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 54578 vom 04.08.2016 noch immer nicht beglichen.
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 07.04.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.
Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.
Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.
Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.
Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 05.04.2017.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.
Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.
Ihre Registrierungsdaten:
E-Mail Adresse: …………..
Anmeldezeitpunkt: 04.08.2016 11:44
Ihre IP-Adresse: 217.250.118.166 (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)
Internetprovider: Deutsche Telekom AG
Vielen Dank
INKASSOABTEILUNG
Steinbach & Partner
Taunusturm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main