Herr Felix K. schrieb an Roller und setzte und in Kopie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.08.2012 habe ich bei Ihnen eine Küche inkl. Lieferung und Aufbau bestellt.
Ich habe Sie ausführlich über die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung o.g. Auftrages informiert. Sie haben mich, obwohl ich mit Ihnen den Vertrag geschlossen habe, an Ihr Transportunternehmen Hansetrans verwiesen. Nachweise für den durch Sie verursachten Mietausfall sowie die Kosten für mehrfache vergebliche Fahrten, bei denen entgegen der Vereinbarung keine Lieferung erfolgt ist, habe ich eingereicht. Hansetrans will für den Schaden dennoch nicht aufkommen.
Deshalb wende ich mich hiermit erneut an Sie – meinen Vertragspartner
Die Küche wurde erst 2 Monate nach 1. Lieferung vollständig und fehlerlos aufgestellt.
Beide Abnahmeprotokolle, siehe Anhang, beweisen den katastrophalen Aufbau. Die Prüfer waren schockiert, inwzischen sind die Monteure angeblich nicht mehr für Sie tätig. Gemäß Protokoll wurde die Küche weder vollständig geliefert, mit allen Anschlüssen versehen noch gebrauchsfähig hinterlassen – die Liste der Beschädigungen und Fehlteile könnte kaum länger sein.
Insofern verstehe ich nicht, wieso Sie nicht für die angefallen Kosten aufkommen wollen!
Ich bitte um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Felix K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Roller weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.02.2013.
Die Angelegenheit wurde uns seitens Herrn K. erst am 27.02.2013 nebst allen erbetenen Unterlagen vorgelegt.
Wir bedauern, dass Ihr Mandant Grund zur Beanstandung hinsichtlich der bei uns erworbenen Küche hat.
Bei Abschluss des Kaufvertrages hat Herr K. zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass die Küche nicht für seinen Privatgebrauch bestimmt ist. Nichts desto trotz ist eine Auslieferung und Montage am 27.09.2012/05.10.2012 erfolgt.
Auf Grund einiger Beanstandungen mussten Teile nachbestellt werden. Diese sind zum Teil am 08.10.2012 sowie die restlichen am 17.10.2012 bei uns eingetroffen. Hierüber haben wir Herrn K. seinerzeit per Infopostkarten am 09.10.2012 sowie 17.10.2012 informiert und zeitgleich um Vereinbarung eines Nachbesserungstermins gebeten.
Nachbesserungstermine hat Herr K. sodann ausschließlich unmittelbar mit der ausführenden Spedition vereinbart. Warum seitens der Spedition vereinbarte Nachbesserungstermine nicht wahrgenommen wurden, kann diesseits nicht beantwortet werden.
Nichts desto trotz ist die Nachbesserung am 24.11.2012 zur Zufriedenheit von Herrn K. erfolgt.
Erst im Dezember 2012 meldete sich Herr K. bei uns und forderte den nun durch Sie geltend gemachten Betrag in Höhe von € 304,20 auf. Hier erfuhren wir erstmals, dass die Küche nicht für den Eigengebrauch von Herrn K. bestimmt ist.
Da die Termine für die Nachbesserung ausschließlich zwischen Herrn K. und der Spedition Hansetrans vereinbart wurden, wurde Herrn K. seitens des Marktleiters aus Hamburg-Harburg mitgeteilt, dass die Angelegenheit/Forderung an die Spedition weitergeleitet wurde, um von dort bearbeitet zu werden.
Seitens der Spedition Hansetrans erhielten wir die Mitteilung, dass der Fall an deren Versicherung zwecks Bearbeitung abgegeben wurde. Hierüber wurde Herr K. von uns informiert.
Erst Ende Februar meldete sich Herr K. erneut bei uns und beanstandete, dass seine Forderung bisher noch nicht beglichen wurde. Zeitgleich erhalten wir nun von Ihnen, sehr geehrte Frau Lauckenmann, die Mitteilung, dass die Angelegenheit nun von Ihnen bearbeitet wird und eine Veröffentlichung stattfindet.
Am 27.02.2013 haben wir seitens des Mieters von Herrn K. eine eidesstattliche Erklärung erhalten. Zeitgleich hat Herr K. uns eine Kopie des Mietvertrages übermittelt.
Nach Überprüfung dieser Unterlagen sind wir nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Forderung von Herrn K. berechtigt ist. Wir werden daher kurzfristig einen Betrag in Höhe von € 304,20 an Herrn K. auszahlen.
Für die zeitliche Verzögerung möchten wir uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Roller GmbH & Co. KG
Abt: Beschwerdemanagement/Schulung
Verbraucherschutz.de leitete die Antwort an Herrn K. weiter. Dieser schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich bin total begeistert von Ihrer Unterstützung – Danke!
Selbstverständlich habe ich mich direkt bei Ihnen angemeldet. Super.
Mit freundlichen Grüßen
Felix K.