Herr S. K. schrieb uns folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Nichts erhielt ich diese Tage ein Schreiben des RA R., mit dem er mich aufforderte, einen Zahlungsrückstand bei der Rhein Energie AG in Köln in Höhe von 3376,48 EUR inkl. Verzugskosten und Entgelt für Post-und Telekommunikationsleistungen (mit §§-Nennungen) zu zahlen. Es wird eine 14tägige Frist gesetzt, SCHUFA wird angedroht, Einforderung per Pfändung angedroht.
Ich war NIE Kunde dieser Firma.
In facebook nachgefragt bekam ich viel Resonanz in nur wenigen Tagen – viele meldeten sich und kannten diesen Herren, der schon im Auftrag von Freenet, der Telekom und diversen anderen bekannten Firmen Schreiben dieser Art betrügerisch versandte. Nie erreichbar, nur AB, keine Reaktion auf eMail oder SMS. Überall wurde schriftlich geantwortet durch den Typen, bis mit Staatsanwaltschaft wegen Betruges gedroht wurde, dann war in jedem Fall Ruhe.
Ist Ihnen dieser Möchte-Gern-Anwalt bekannt ? Was kann man tun, muß ich überhaupt reagieren ? Ich werde die RheinEnergy anrufen, ggf. kann von dort aus gegengesteuert werden. Können Sie andere Menschen warnen ???
Vielen Dank für ein kurzes Feedback
mit kölschen Grüßen
S. K.
Verbraucherschutz.de leitete diese Anfrage weiter an Rheinenergie: Sehr geehrter Herr Sch.,
die nachstehende Information erhielten wir von einem Verbraucher.
Sind Ihnen die Machenschaften dieses Anwalts, Herrn S.R. , der
angeblich im Auftrag Ihrer Firma Gelder eintreibt, bekannt?
Bitte lassen Sie mich kurzfristig wissen, ob Ihre Firma bereits gegen diesen Herrn R. vorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Rheinenergie schrieb daraufhin:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Vorstand der RheinEnergie AG sowie die Weiterleitung der E- Mail von Herrn K.. Als zuständige Abteilung beantworten wir gerne Ihr Anliegen.
Auf Grund Ihrer Mail haben wir sofort mit dem Kunden Kontakt aufgenommen und den Vorgang einvernehmlich klären können.
Generell arbeitet die RheinEnergie AG mit Herrn Rechtsanwalt R. in Pullheim im Rahmen des Forderungseinzugs zusammen. Bedingt durch ein Versehen aus unserem Hause, kam es leider zu diesem Schreiben, wofür wir uns beim Kunden sowohl telefonisch als auch schriftlich entschuldigt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |
Zentrales Beschwerdemanagement (APZ)
RheinEnergie AG, 50606 Köln
Verbraucherschutz.de leitete die Antwort an Herrn S.K. weiter, der uns schrieb: Danke Ihnen! S.K.
Ich habe eine Forderung von diesem RA Riedmann aus Köln vorliegen.
Es geht hier um die Rheinenergie.
Ist das ein FAKE? Die Rheinenergie mahnt doch sich erst ab und sowieso arbeiten die doch
mit eigenen Mahnwesen?
Die Forderung ist auch nicht zu verstehen.
Sehr geehrter Verbraucherschutz,
Ich habe soeben über eine Freundin von einem ähnlichen Fall erfahren, sie ist Ausländerin und hatte 2016 eine Zeitwohnung in KÖln gemietet. Nun hat sie Monate später verschiedene Mahnungen und Drohungen vom RA Riedmann erhalten im Namen der Rheinenergie, obwohl Sie dort nie Kundin war. Was kann man tun? ich helfe ihr mit der Vermittlung und Ü
bersetzung ins deutsche. KÖnnen wir uns an Sie als Verbraucherschutz wenden?
eine neue variante der zusammenarbeit zwischen ReheinEnergie und RA. muß da nicht datenschutz eingreifen da ein anliegen an RheinEnergie und nicht RA -bewußt- gestellt wurde, ps. die RheinEnergie und RA schweigen seitdem. s. firmenspass.de