Haben Schwangere einen besonderen Status bei einer Reiserücktritts-Versicherung? Das Amtsgericht in München urteilte mit einem “ja” (Az.: 224 C 32365/11). Eine Reiserücktritts-Versicherung muss auch für eine Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen eine Reise stornieren musste. In diesem Fall war die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reiserücktritts-Versicherung bereits bekannt gewesen. Die Versicherung argumentierte, laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen gezahlt werden. Das Gericht sah dies jedoch anders: Schwangerschaft sei zwar keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon, urteilten die Richter.
Hallo..
Möchte meine Versicherung kündigen weil erst wusste nicht dass ich habe noch. Nur erst gestern per Mail bekomme das im 5 Tage wird von meinem Konto 99 € abbuchen. Habe letzte jahr eine Urlaub gebucht dann mit Versicherung 1 malige 59 € bezahlt. Und jetzt das wusste nicht das muss ich kündigen. .wird verlängert! !!!
Bin 9 Monaten schwanger!!! Brauche diese Versicherung nicht!!! Möchte kündigen und bitten keine Geld von mir umbuchen! !!
Mein Police nm: J1E 6760474
Vilen Dank
Eva