Haben Schwangere einen besonderen Status bei einer Reiserücktritts-Versicherung? Das Amtsgericht in München urteilte mit einem “ja” (Az.: 224 C 32365/11). Eine Reiserücktritts-Versicherung muss auch für eine Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen eine Reise stornieren musste. In diesem Fall war die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reiserücktritts-Versicherung bereits bekannt gewesen. Die Versicherung argumentierte, laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen gezahlt werden. Das Gericht sah dies jedoch anders: Schwangerschaft sei zwar keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon, urteilten die Richter.

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Hallo..
Möchte meine Versicherung kündigen weil erst wusste nicht dass ich habe noch. Nur erst gestern per Mail bekomme das im 5 Tage wird von meinem Konto 99 € abbuchen. Habe letzte jahr eine Urlaub gebucht dann mit Versicherung 1 malige 59 € bezahlt. Und jetzt das wusste nicht das muss ich kündigen. .wird verlängert! !!!
Bin 9 Monaten schwanger!!! Brauche diese Versicherung nicht!!! Möchte kündigen und bitten keine Geld von mir umbuchen! !!
Mein Police nm: J1E 6760474
Vilen Dank
Eva