„wir erwarten die Rückerstattung der Kosten und eine angemessene Entschädigung von easyjet“
Herr Volker C: schrieb uns am 15.7.18:
der wochenendtrip nach London vom 14.-16. 7.2017 wurde durch Absage des fluges U2 8346 um 24 Uhr unmöglich gemacht
wir erwarten die Rückerstattung der Kosten und eine angemessene Entschädigung
mit freundlichen Grüßen
Volker C.
Verbraucherschutz.de leitetet die Anfrage am 16.8.17 an ‚[email protected]‘ weiter, nachdem Herr C. uns mitgeteilt hatte, dass es sich bei dem Vorgang um easyjet handelt. Nachdem wir keine Antwort von easyjet erhielten, schrieben wir Herrn C.:
Sehr geehrter Herr C.
easyjet hat unsere Anfragen nicht beantwortet.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Folgendeer Sachverhalt in Sachen EASYJet (das ist übrigens nicht EASY): Uns wurde für das WE 4.-7.09.2020 der Hinflug nach Rom ohne Angabe von Gründen gecanceld.
Der Rückflüg blieb unangetastet: Die Rückzahlung des Hinfluges wurde auf der Easyjet-Seite veranlaßt.
In der Folge konnte der Rückflüg (ROM-Berlin, 06.09.2020) eingecheckt werden.
Am Sonntag dem 06.09.2020 in Rom -> die Bordkarten (5) waren nicht mehr gültig. „Wir wollten es ihnen einfacher machen“. Nie wieder diese Gesellschaft.