Am 16.11.10 schrieb Herrn K.M. an „reer fürs Baby“ mit Kopie an uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.10.2010 erwarben wir bei Babymarkt.de den o.g. Wickeltisch Heizstrahler. Diesen sende ich heute zurück, da der Heizstab aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen brach. Das dies mal vorkommen kann, ist möglicherweise durchaus im Rahmen des Möglichen, jedoch dürfen keine Partikel des Heizstabes aus dem Gerät herausfallen !!!
Dies ist meiner Ansicht nach ein schwerwiegender Konstruktionsmangel dieser undebingt behoben werden müßte. Wie dieses Gerät ein TÜV/GS Siegel bekam, ist für michan dieser Stelle nicht nachvollziehbar. Im Anhang erhalten Sie die Fotos des Heizstrahlers, sowie das Schreiben an babymarkt.de. Mit der Bitte um eine Stellunganhme seitens des Herstellers.
K.M.:
Am 16.11.10 erhielten Herr K.M. und wir die nachstehende Antwort von reer fürs Baby:
Sehr geehrter Herr M.,
wir bedauern sehr, dass Sie so massive Probleme mit dem Heizstrahler hatten und möchten uns dafür ganz herzlich entschuldigen. Zudem sind wir entsetzt, dass Splitter aus dem Gerät fallen konnten trotz Splitterschutz. Wir werden uns mit dem Babymarkt in Verbindung setzen, damit der Heizstrahler uns separat zugeschickt wird. Dieser wird dann an das Prüflabor weiter geleitet, welches auch das GS-Zertifikat erstellt hat. So sollte die Ursache herausgefunden und schnellsten behoben werden können.
Mit freundlichen Grüßen
S.W.
Kundenservice
Am 17.11.10 schrieb Herr K.M. an reer fürs Baby mit Kopie an uns:
Sehr geehrte Frau W.,
ich habe Ihnen mal zwei Kundenrezessionen von Amazon herauskopiert, die offensichtlich das gleiche Problem hatten wie wir. Da brach auch aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Röhre !!! Offensichtlich liegt hier ein deutlicher Konstruktionsmangel vor, und Sie sollten das Gerät dringendst vorübergehend vom Markt nehmen, bis die Ursache geklärt ist. Möglicherweise ist eine bestimmte Serie einer Produktionslinie fehlerhaft, da die defekten Geräte wohl alle im Oktober/November ausgeliefert wurden.
Unser Heizstrahler geht heute zurück an babymarkt.de, inkl. des gebrochenen Splitterteils.
Mit freundlichen Grüßen
K. M.
Am 24.11.10 schrieb Verbraucherschutz.de an reer fürs Baby:
Sehr geehrte Frau W.,
Herr M. hatte uns, den Verbraucherschutz.de, ebenfalls über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Bitte teilen Sie uns mit, ob der Hersteller inzwischen das Gerät vom Markt genommen hat. Daraufhin setzte sich der Vertriebsleiter direkt telefonisch mit dem Verbraucherschutz.de in Verbindung, und bestätigte, dass die Geräte vom Markt genommen worden seien. Zudem sollte der Verbraucher ein neues Gerät erhalten. Dies wurde am selben Tag per Mail von reer fürs Baby bestätigt:
Sehr geehrte
basierend auf Ihrem Gespräch mit Herrn G., der sich im Namen der Firma reer GmbH mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, möchte ich folgendes zusammenfassen:
Es handelt sich um wenige einzelne Geräte aus einer Produktionscharge, bei der dieser Fehler aufgetreten ist. Das Produkt hat ein gültiges GS-Zertifikat, entspricht dem Medizinproduktestandard und wird seit Jahren in großer Stückzahl mit sehr wenigen Reklamationen technischer Art verkauft.
Wir haben auf den ersten Fall sofort reagiert, haben in Zusammenarbeit mit dem Prüflabor SLG die Ursache erforscht und unverzüglich eine konstruktive Änderung vorgenommen.
Selbstverständlich tauschen wir in Reklamationsfällen dem Kunden das Gerät unverzüglich um, sofern dieser möchte, gern auch in ein anderes Modell. Zusätzlich bieten wir dem Kunden eine Entschuldigung in Form von reer-Produkten seiner Wahl an.
Im Fall der Familie M. ist ein Austausch des Gerätes bereits über den Händler erfolgt. Ich werde dem Kunden aber trotzdem einen Austausch in ein anderes Modell anbieten und wie oben erwähnt, eine Entschädigung in Form von Naturalien.
Da Fehlerursache und Lösung zusammen mit dem Prüflabor, das auch für die Vergabe des GS-Zertifikates verantwortlich ist, erarbeitet wurde, sind wir sicher, dass das Gerät den eigenen sehr hohen Qualitätsansprüchen der Firma reer GmbH entspricht und es bei diesen wenigen Reklamationsfällen bleiben wird.
Mit freundlichen Grüßen
S. W.
Kundenservice
Herr K.M. erhielt zeitgleich von reer fürs Baby die nachstehende Mail:
Sehr geehrter Herr M.,
wir möchten uns nochmals für den Vorfall bei Ihnen entschuldigen. Die von uns getroffenen Maßnahmen als Reaktion auf diesen Vorfall entnehmen Sie bitte der untenstehenden Mail an Verbraucherschutz.de.
Wie dort erwähnt, möchten wir Ihnen zum einen anbieten, das Gerät in ein anderes Modell umzutauschen, da wir uns vorstellen können, dass Sie kein Vertrauen mehr in dieses Modell haben. Oder wurde das Gerät vom Händler gegen Geldrückgabe zurück genommen? Zum anderen möchten wir Ihnen eine Entschädigung in Warenform anbieten in Höhe von 50 Euro. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, dann lassen wir Ihnen die Artikel per Post zukommen. Eventuell könnte die Einlösung auch über den Händler laufen, dass Sie sich dort die Ware mitnehmen und wir die Artikel dem Händler gutschreiben. Dies muss dann allerdings vorher mit dem Händler abgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
S. W.
Herr K.M. schrieb am 14.11.10 an reer fürs Baby mit Kopie an den Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau W.,
zunächst beruhigt es mich sehr, dass Sie (bzw. die Fa. reer) die Fehlerursache erforscht haben, und bei dem Gerät dieser Fehler wohl nicht mehr auftreten dürfte. Nach wie vor bin ich jedoch der Meinung, dass solch eine potentielle Fehlerquelle generell überarbeitet werden müsste, so dass auf keinen Fall mehr Glassplitter aus dem Gerät herausfallen können, sollte es noch einmal zu eine Glasbruch der Röhre kommen. Beispielsweise ein feinmaschiges hitzefestes Netz um die Röhre herum würde ein Herausfallen der Splitter verhindern.
Aber ich bin ja nicht in Ihrer Konstruktionsabteilung, es sei denn, Sie machen mir ein attraktives Angebot 🙂
Wir haben uns umgehend für einen anderen Heizstrahler entschieden, da wir ja schnell Ersatz brauchten, dies ist aus Ihrer Sicht sicher auch nachvollziehbar. Generell sind wir jedoch mit anderen reer Produkten, die wir in unserem Haushalt haben recht zufrieden, und daher nehmen wir Ihr Angebot des Warengutscheins gerne an. Es wäre ein sehr schöner vorweihnachtlicher Zug von reer, wenn Sie uns die nachfolgenden Produkte aus Ihrem Hause zusenden würden:
– Drifax Bayblöffel, 3er Set
– Naturhaarbürste aus Ziegenhaar, Art.Nr. 81164
– Naturbabyschwamm Art.Nr. 80K
– 4x Steckdosshutz schraubbar weiß 20er Set, Art.Nr. 3245.020
– LED-Nachtlicht, Art.Nr. 5060
– Fieberthermometer Easy Scan
Im Voraus möchte ich mich für Ihr Entgegenkommen recht herzlich bedanken, und wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
K.M.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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VNR Verlag: Abo und Rechnung umgehend storniert
Hifiklubben.de stellt Nachforschungsauftrag bei DHL und erstattet die Retoure
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