Rechtsanwalt Hufschmid informiert über die Firmen KfT GmbH und hat verbraucherschutz.de folgende Informationen zukommen lassen:
Seit Mai 2017 erhalten wir Beschwerden über die Firma Kft GmbH, Kanzlei für Telekommunikation (Fleetplatz 1-7, 21035 Hamburg).
Unsere Mandanten berichten uns folgendes: Es wird telefonisch ein Beratungstermin mit potentiellen Geschäftskunden vereinbart und eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge angeboten.
Nach dem Beratungsgespräch erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht (nur) um ein Beratungsprotokoll, sondern gleich um einen festen Vertrag. Unterschreibt man diesen, hat man bereits einen Vertrag geschlossen.
Unsere Mandanten haben sich aus verschiedenen Gründen von den Mitarbeitern von KfT unzureichend beraten gefühlt:
– Während dem Gespräch soll nicht ausführlich darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über
einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“, da auch der alte Handyprovider grundsätzlich auf seine Grundgebühr besteht.
– Außerdem sollen bei der Berechnung der Ersparnis teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden
sein.
– Teilweise wurde unseren Mandanten auch gesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. Es wurde
versprochen, dass man dann noch ein maßgeschneidertes Angebot erhält.
Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht? Dann genügt es nicht den Vertrag nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob der Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen wurde. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Nennen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben per Einschreiben-Rückschein und vorab per E-Mail gegenüber KfT GmbH und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu verschicken.
Unserer Erfahrung nach wird eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht meist nicht akzeptiert. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.
Es ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig, nachdem sie festgestellt haben, dass sie sich getäuscht fühlen. Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich erklärt werden, nachdem man von seinem Fehler/ etwaigen Täuschung erfahren hat. Wenn man zu lange wartet, läuft man große Gefahr Rechte zu verlieren und ist letztendlich dann an die neuen Verträge gebunden.
Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir ebenfalls behilflich sein.
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich bei Problemen mit der Firma KfT GmbH an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt Rechtsanwalt Hufschmid Mandanten in ganz Deutschland. Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen:
http://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage
Anwaltskanzlei
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
E-Mail: [email protected]
Web: www.kanzlei-hufschmid.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist mir das auch mit der KFT GmbH passiert und habe mein Anwalt Informiert.
zur Zeit läuft das ganze! Ich habe jetzt drei zusätzliche Verträge an der Backe und bin ein Ein Mann Betrieb.
Naja wollte es auch nur mal mitteilen.
Mit freundlichen Gruß
Fa. EuS-tec GmbH
Falls Sie Probleme mit der Firma KfT GmbH oder Sim-Com haben, wenden Sie sich gerne völlig unverbindlich an uns:
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Durch den Einsatz einer WebAkte vertreten wir Mandanten aus ganz Deutschland.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt