Die Anwaltskanzlei von Herrn Rechtsanwalt Alexander Hufschmid, ist vorwiegend im Internetrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht tätig. Herr Hufschmid hat sich seit Monaten mit der Firma „Deutsche Reise“ auseinandergesetzt, und hat uns nachstehende Informationen zukommen lassen.
Seit dem Jahre 2013 berichten immer mehr Kunden der „Deutschen Reise“ von Problemen:
Meist wird das angesparte Geld für bereits gebuchte und angetretene Reisen nicht ausbezahlt oder die Reisewerte werden nicht mehr in voller Höhe des Reisepreises angerechnet. Außerdem beruft sich die Deutsche Reise oft auf die Verjährung von Reisewerten und verlangt von ihren Kunden bei Reisebuchungen Vorkasse, obwohl hinreichend Reisewerte angespart wurden.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Entwicklung der Probleme mit der Deutschen Reise:
Wer ist überhaupt mein Vertragspartner?
Die meisten Verträge mit der Deutschen Reise wurden telefonisch zwischen 2004 und 2006 geschlossen. Meist ist unklar, welches „Deutsche-Reise Unternehmen“ überhaupt Vertragspartner ist. Als Kunde hat man meist nur mit der „Deutschen Reise Touristik GmbH“ oder der „Deutschen Reise Verwaltung GmbH“ Kontakt. Nach Ansicht der Deutschen Reise sind diese jedoch meist nie Vertragspartner, den Vertrag sollen folgende Firmen nacheinander angeboten haben:
– Deutsche Reise Touristik GmbH
– ReiseClub D GmbH & Co. KG (vormals: Deutsche Reise GmbH & Co. KG)
– Deutsche Reise International S. L. mit Sitz in Spanien
Früher (bis ca. Anfang 2017) wurden all diese Firmen von der „Deutsche Reise Verwaltungs GmbH“ vertreten. Laut der Auskunft der Deutschen Reise ist dies aber nun nicht mehr der Fall: Die Deutsche Reise Touristik GmbH und die ReiseClub D GmbH & Co. KG antworten nun in eigenem Namen und die Deutsche Reise International S. L. wird durch die ReiseClub D GmbH & Co. KG vertreten. Aus diesem Grund muss man aufpassen, dass man seine Forderungen bzw. Kündigung an den richtigen Vertragspartner adressiert.
September 2020 – Deutsche Reise wird zur Auszahlung aller Reisewerte verurteilt (ohne Reisebuchung)
Dem Landgericht Dortmund reicht es nun wohl auch und wird sehr deutlich in seinem neuesten Urteil: Aufgrund der Vertragsverletzungen seitens der Deutschen Reise ist ein Verreisen der Reisewerte nicht mehr möglich – daher muss die Deutsche Reise alle ansparten Reisewerte ausbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Deutsche Reise hat das Geld auch schon bezahlt.
August 2020 – Deutsche Reise Auskunftsklage erfolgreich
Das Amtsgericht Dortmund hat uns recht gegeben: Es kann nicht sein, dass die Deutsche Reise den Namen des Vertragspartners verschweigt. Die Deutsche Reise muss uns den Namen nennen – und zudem auch noch die Kosten der Auskunftsklage übernehmen. Die ersten Auskünfte haben wir erhalten, teilweise versucht uns die Deutsche Reise aber zu ärgern, indem diese uns nur den Namen der „verschwundenen Firma“ nennt. Aber das lassen wir uns nicht gefallen und haben bereits beim Gericht Zwangsgeld gegen die Deutsche Reise beantragt. Außerdem soll die Deutsche Reise die Auskunft unter Eid erteilen.
März 2020 – immer mehr Deutsche Reise Firmen verschwinden
Wie allgemein befürchtet sind die Deutsche Reisen Firmen „Deutsche Reise International S.L“ und „Treu Team Trust B.V.“ verschwunden. Man kann seine Reisewerte somit nicht mehr verreisen – das ist zumindest eine offizielle Antwort des Reisebüros der Deutschen Reise, das noch weiterhin existiert. Tatsache ist aber: Die Deutsche Reise Touristik GmbH gibt es noch und diese haben uns mitgeteilt, dass es einen Rechtsnachfolger gibt. Die Reisewerte sind also noch alle da! Nur den Namen der neuen Firma wollen diese uns nicht verraten. Wir haben nun die Deutsche Reise verklagt uns den Namen zu nennen.
Seit ca. 2013: Probleme bei der Auszahlung von Reisewerten
Nach Auskunft meiner Mandanten fordert die Deutsche Reise seit ca. 2013 teilweise Vorkasse von ihren Kunden. Anfangs wurde die Zahlung auch zeitnah nach der Zahlung erstattet. Zwischenzeitlich warten jedoch Mandanten von mir seit über 1,5 Jahren auf eine Auszahlung (Stand: 02/2015).
Zunächst wurden Kunden telefonisch vertröstet, dass eine Auszahlung erfolgt, sobald die „Anrechnungsbedingungen“ erfüllt sind. Dies sei erst der Fall, wenn die Deutsche Reise die Provision vom jeweiligen Reiseanbieter erhalten habe. Danach wurde in manchen Fällen eine schriftliche Gutschrift erteilt und eine Zahlung angekündigt. Eine Auszahlung erfolgte jedoch wieder nicht. Auf telefonische Nachfrage wird man immer weiter vertröstet, die Buchhaltung sei Schuld und die Auszahlung erfolge ganz sicher zum nächsten monatlichen Auszahlungstermin.
Seit ca. Mai 2014: „Orderschecks“ werden verschickt
Seit ca. Mai 2014 versendet die Deutsche Reise „Orderschecks“ an Kunden. Hierbei werden die Kunden aufgefordert einen beigefügten „Orderscheck“ zu unterschreiben und zurückzusenden, damit eine „schnelle Auskehrung der Reisewerte erfolgen kann“. Betrachtet man die Rückseite des „Orderschecks“ genauer, bemerkt man, dass es sich nicht um einen echten Scheck handelt. Auf der Rückseite des „Orderschecks“ ist standardmäßig die Option „Gutschrift Darlehen mit Verzinsung“ angekreuzt ist. Als Alternative wird eine Gutschrift auf das Girokonto oder eine andere Bankverbindung angeboten.
Ich empfehle allen Betroffenen diesen „Orderscheck“ zu ignorieren und nicht zurückzusenden. Der Deutschen Reise ist ihre Bankverbindung (in der Regel) aufgrund früherer Auszahlungen bzw. der erteilten Einzugsermächtigung bekannt und ist auch ohne diesen „Orderscheck“ in der Lage eine Auszahlung vorzunehmen.
Meiner Ansicht nach versucht die Deutsche Reise von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass diese doch keine Auszahlung des Guthabens wünschen, sondern der Deutschen Reise stattdessen ein „Darlehen mit Verzinsung“ gewähren. Details zu Zweck und Verzinsung des Darlehens finden sich jedoch nirgends. Letztendlich ist dies wohl alles nur ein weiterer Versuch die Auszahlungen weiter zu verzögern. Falls Sie diesen „Orderscheck“ bereits zurückgeschickt haben sollten, empfiehlt es sich diesen „Orderscheck“ zu widerrufen bzw. anzufechten.
Seit ca. Juni 2014: Deutsche Reise kürzt die Anrechnung der Reisewerte
Die Deutsche Reise teilt per Post mit, dass für bereits erteilte aber noch nicht ausbezahlte Gutschriften „eine Berichtigung der Ihnen gegenüber erteilten Anrechnungsbestätigung“ erfolgen müsse. Weiter führt die Deutsche Reise aus, dass gemäß der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Anrechnung „vereinbarungsgemäß ausschließlich in Höhe der Provisionsberechtigung des Reisebüros gegenüber dem Veranstalter auf die von Ihnen beanspruchte Reiseleistung“ erfolgt.
Verständlich ausgedrückt: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision erhalten hat. Meist sind dies ca. 10 % des Reisepreises! Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 1.000 € ausbezahlt bekommen möchte, müsste man in diesem Fall Reisen in einem Gesamtwert von 10.000 € buchen!
Die Deutsche Reise rechtfertigt die Kürzung mit deren aktuellen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch äußerst fraglich, ob überhaupt jemals Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind, da die meisten meiner Mandanten den ursprünglichen „Reisevertrag“ telefonisch geschlossen haben. Außerdem war in den ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine derartige Regelung vorhanden. Eine einseitige nachträgliche Änderung der Allgemeine Geschäftsbedingungen ist zudem grundsätzlich nur nach einer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Keiner meiner Mandanten wurden jedoch über Änderungen ausdrücklich informiert.
Seit ca. November 2014: Deutsche Reise bietet Anrechnung von 20% der Reisewerte an
Seit Ende des Jahre 2014 bietet die Deutsche Reise an, „bis auf weiteres“ 20% des Reisepreises auf den Reisepreis anzurechnen. Statt 10% sollen demnach 20% ausgezahlt werden und der Vertrag auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.
Mit einer Annahme erklärt man sich jedoch mit dem „geschlossenen Servicevertrag“ nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedoch meiner Ansicht nach nie Bestandteil des Vertrags geworden, weshalb eine Einbeziehung sehr nachteilhaft wäre. Außerdem sichert die Deutsche Reise „bis auf Weiteres“ eine Zahlung von 20% zu – morgen können es daher auch schon wieder 10% sein.
Ich kann daher niemanden empfehlen dieses Angebot anzunehmen. Widersprechen Sie am besten umgehend einer derartigen Regelung per Einschreiben-Rückschein.
Seit ca. Januar 2015: Deutsche Reise verlangt bei Reisebuchung ausnahmslos Vorkasse
Mir liegt eine schriftliche Bestätigung von der Deutschen Reise vor, dass ab sofort alle Kunden bei Buchungen in Vorleistung treten müssen – auch wenn man genügend Reisewerte auf dem Reisewertkonto angespart hat. Dies bedeutet, dass man als Kunde die Reise gleich zweimal bezahlen muss. Nach Aussage der Deutschen Reise erhält man die Zahlung dann mehrere Wochen nach Reiseantritt zurück.
Seit ca. Juli 2015: Keine Überweisung an Deutsche Reise mehr möglich
Die letzten Monate gab es keine großen Updates bei der Deutschen Reise. Außergerichtlich werden kaum Reisewerte ausgezahlt, meist ist eine Klage notwendig. Nun werden aber seit kurzen auch viele Kunden – die bislang nur fleißig per Dauerauftrag Reisewerte angespart haben – aufgeschreckt, da der Dauerauftrag mit dem Vermerk „Konto erloschen“ nicht durchgeführt werden konnte. Auf Nachfrage erhält man telefonisch von der Deutschen Reise eine neue Bankverbindung.
Der Grund hierfür ist uns nicht bekannt. Eventuell hat die Deutsche Reise einfach das Kreditinstitut gewechselt. Die Kunden wurden nach den uns vorliegenden Informationen hierauf im Vorfeld jedoch nicht auf eine neue Bankverbindung hingewiesen.
Seit Anfang 2016: Deutsche Reise überweist zum Teil 20% des Reisepreises
Die Deutschen Reise bietet das 20%-Angebot weiterhin ihren Kunden an – neu ist, dass die Deutsche Reise teilweise diese 20% auch ausbezahlt, obwohl man sich mit diesem Angebot nicht einverstanden erklärt hat. Man mag sich jetzt denken: Schön, besser das als nichts – aber wenn man diese niedrige Zahlung kommentarlos akzeptiert besteht die Gefahr, dass man das 20%-Angebot aufgrund seines Schweigens annimmt und sich auch gleichzeitig mit den neuen Bedingungen der Deutschen Reise einverstanden erklärt. Wir empfehlen daher der Deutschen Reise ausdrücklich zu schreiben (per Einschreiben-Rückschein), dass man sich mit der Teilzahlung und den neuen Bedingungen nicht einverstanden erklärt. Fordern Sie die Deutsche Reise in dem gleichen Schreiben zur Zahlung des Restbetrags auf. Da Ihnen das Geld jedoch zusteht empfehlen wir Ihnen die 20%-Zahlung dennoch zu behalten.
Seit Mai 2016: Deutsche Reise erhöht die monatlichen Abbuchungen
Neuerdings bucht die Deutsche Reise bei einem Teil unserer Mandanten monatlich 83,70€ ab – anstelle der vereinbarten 69,75€. Über diese Änderung hat die Deutsche Reise unsere Mandanten nicht informiert; zu keinem Zeitpunkt wurde dieser einseitigen Änderung zugestimmt.
Auf telefonische Nachfrage wurde unseren Mandanten die Auskunft erteilt, dass aber weiterhin nur 75 Reisewerte dem Reisewertkonto gutgeschrieben werden. Begründet wird dies alles mit „neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und „hoher Kosten“.
Seit Ende Mai 2016: Keine Reisewertanrechnung für „Dritte“ mehr möglich – Urlaub nur noch allein?
Ein typischer Fall: Sie buchen eine Reise für sich und Ihre Familie oder für andere Dritte. Bislang hat die Deutsche Reise unserer Kenntnis nach die Reisewerte angerechnet – auch wenn wohl meist in der Praxis keine Auszahlung erfolgt ist. Neuerdings trägt die Deutsche Reise vor, dass man Reisen nur noch für Kunden des „ReiseSparClubs“ der Deutschen Reise buchen kann. Das bedeutet, dass eine Reisebuchung für Familie und Freunde zwar möglich ist, aber die angesparten Reisewerte nur noch für seine eigenen Reise angerechnet werden können.
Das hat zur Folge, dass Kunden der Deutschen Reise nur noch für sich selbst die Anrechnung beantragen können. Für viele Kunden bedeutet dies, dass sich diese wohl finanziell nur noch eine Reisebuchung für sich alleine finanziell leisten können.
Seit April 2017: Die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH – die bislang meist die Schreiben an die Kunden verfasst hat – ist nicht mehr per Post an der Adresse Königswall 38-40 in 44137 Dortmund erreichbar. Künftig müssen Kunden daher den richtigen (!) Vertragspartner (siehe dazu unsere obigen Ausführungen) direkt anschreiben. Den richtigen Vertragspartner herauszufinden ist nicht sehr einfach, da diese mehrfach „gewechselt“ haben. Prüfen Sie am besten alte Schreiben der Deutschen Reise, ob Sie in der Fußzeile ein „Handelnd für“ finden. Für unsere Mandanten können wir den richtigen Vertragspartner anhand unserer selbst erstellten „Kundennummerndatenbank“ ermitteln.
Mai 2018 – Reiseclub D GmbH & Co KG wurde aufgelöst:
Leider keine guten Neuigkeiten von der Deutschen Reise. Einer der drei Deutsche Reise Firmen, die im Laufe der Jahre die Verträge angeboten, wurde am 14.05.2018 aufgelöst. Die Reiseclub D GmbH & Co. KG ist erloschen, hier ein Auszug aus dem Handelsregister:
„Reiseclub D GmbH & Co. KG, Dortmund, Königswall 38, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.“
Die Deutsche Reise ist aber noch nicht insolvent, das gesamte Vermögen ist im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die die „Treu Team Trust B.V.“ mit Sitz in den Niederlanden (Spoorstraat 45-52, 5911 Kj Venlo, Niederlande) übergegangen. Wir empfehlen nicht mehr allzu lange zu warten; im Falle einer Insolvenz wären die angesparten Reisewerte wohl verloren.
Juni 2018 – Deutsche Reise Verwaltungs GmbH ist insolvent:
Eine weitere schlechte Nachricht für Kunden: Der damalige Ansprechpartner für die Kunden – die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH – hat im Juni 2018 Insolvenz angemeldet. Hier ein Auszug aus dem Handelsregister: „DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH, Dortmund, Königswall 38-40, 44137 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 27/18) vom 25.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. (Amtsgericht Dortmund, HRB 25518)“
Aber da die Kunden mit dieser Firma wohl keinen Vertrag geschlossen haben, sind die Reisewerte wohl noch nicht verloren. Aber es tut sich leider viel zur Zeit bei der Deutschen Reise.
Dezember 2018 – keine weiteren Veränderungen bei der Deutschen Reise
Die Deutsche Reise führt ihre Geschäfte weiter fort. Die Deutsche Reise Touristik GmbH nimmt weiterhin Reisebuchungen entgegen und führt auch die Geschäfte im Namen der Deutsche Reise International S.L und Treu Team Trust B.V. fort. Es bleibt abzuwarten, was das nächste Jahr für Veränderungen bringt.
Unsere Empfehlung:
Dies alles stellt unserer Ansicht nach einen klaren Vertragsbruch dar; wir empfehlen unseren Mandanten schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) die außerordentliche Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung, den Rücktritt und den Widerruf zu erklären; nennen Sie dabei die Gründe, die auf Sie zutreffen:
– Pflicht zur Vorkasse bei Reisebuchung, obwohl genügen Reisewerte vorhanden sind
– Auszahlung von Reisewerten in Höhe von nur ca. 20% des Reisepreises
– einseitige Erhöhung der monatlichen Abbuchung bei gleichbleibenden Reisewerten
– Keine Anrechnung von Reisewerten für „Nicht-Kunden“ der Deutschen Reise
Fordern Sie die Deutsche Reise in dem selben Schreiben zur Rückzahlung aller Reisewerte innerhalb von 10 Tagen auf. Gerne können auch wir für Sie die Kündigung für die übernehmen.
Falls Sie eine Auszahlung Ihrer verbliebenen Reisewerte erreichen wollen – oder einfach nur diese Reisewerte verreisen möchten – beraten wir Sie gerne.
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage:
www.kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DeutscheReise
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
Telefon: 089 416 15 75 75
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.ra-hufschmid.de
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Frau Carmen H. schrieb uns:
Ich bin froh, dass ich auf Ihrer Seite beim Verbraucherschutz die Mailadresse von der Kanzlei Hufschmid gefunden habe. Sie konnten mir super gut und sehr schnell weiterhelfen, damit ich meine Reisewerte innerhalb ein paar Wochen- Ohne Abzug, auf mein Konto überwiesen bekommen habe. Ohne diese Kanzlei hätte ich mein Geld nie wieder gesehen. Diese Kanzlei ist nur weiter zu empfehlen!!!
Nachdem ich mich endlich entschlossen hatte, gegen die Deutsche Reise vorzugehen, ging dank der Hilfe von Herrn Hufschmid alles ziemlich schnell.
Ein paar Einbußen musste ich zwar hinnehmen, aber ich bin raus aus dem Vertrag und habe durch den Vergleich wenigstens 2/3 meiner Reisewerte erstattet bekommen.
Dadurch ist mir der Klageweg erspart geblieben.
Ich kann nur jedem empfehlen, bei Schwierigkeiten mit der DR – raus aus dem Vertrag und schnell handeln.
Ich muss nochmals Herrn Alexander Hufschmid danken für seine Hilfe.
Denn ich war ja auch betroffen und ich konnte allerdings schnell reagieren und somit ohne Verlust meine Reisewerte verbuchen 2013 zu einem Kurzurlaub 2014.
Und durch meine Informationen von einer Angestellte bei DR konnte ich auch sofort kündigen. Auch dieser Dame danke ich.
Nun bin ich DR los und richtig froh.
All die anderen die das noch vor sich haben wünsche ich viel Kraft und lasst euch nicht unterkriegen.
tapsi230106
Sehr geehrte Frau Sohl,
vielen Danl für Ihre Nachricht. In diesem Forum können wir nur kurze Fragen beantworten, kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail oder noch besser über unsere WebAkte. Sie erhalten dann von uns unverbindlich eine erste Antwort mit Tipps zum weiteren Vorgehen:
http://unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hufschmid
http://www.kanzlei-hufschmid.de
Guten Tag,
leider hat mir das was ich von Ihnen gelesen habe,das nur bestätigt was ich von einem Kunden erzählt bekommen habe. Ich bin auch Kunde und möchte unbedingt kündigen denn hatte auch nur Probleme mit denen. Wie mache ich das am besten so das ich meine Reisewerte ausgezahlt bekomme ?
Ich bin jetzt schon total gespannt auf Ihre Antwort !
Mit freundlichem Gruß
Sandra Sohl