rdlabel.de: Bei reduzierter Ware nur Umtausch möglich.
Frau Katharina A. schrieb uns am 03.01.2023:
Betreff: Widerrufsrecht (14 Tage) wird einseitig vom Verkäufer verwehrt
Kunden-oder Vertragsnummer: Mantel Größe M Farbe Camel
Internetseite: instagram.com/rdlabel.de/?hl=de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mantel bei der Firma RD Label bestellt. Dieser kam am 15.12.2022 bei mir an und ich habe diesen bereits am 17.12.2022 an den Verkäufer zurück geschickt. Im beigefügten Screenshot sehen Sie den Widerspruch (wofür ich laut Gesetz 14 Tage Zeit habe) zu der Bestellung. Nun weigert sich der Käufer mir den Kaufbetrag in Höhe von 64,95€ zurück zu erstatten. Ich bitte um Ihre Hilfe/Unterstützung in diesem Anliegen, weil ich einfach nicht weiter komme. Leider verlangt der Verkäufer, dass ich mir einen anderen Artikel aussuchen soll und zahlt das Geld nicht zurück. Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Onlinekäufen darf nicht alleinig von der Seite des Verkäufers außer Kraft gesetzt werden.
In der Anlage finden Sie den letzten Schriftverkehr mit dem Verkäufer. Dort schreibt er auch, dass ich mir nun ein anderes Produkt aus seinem Onlineshop aussuchen kann und überweist mir das Geld nicht zurück.
Außerdem habe ich der Anlage noch einen Screenshot zur Retoure eingepflegt. Darin ist auch zu sehen, dass der Verkäufer bereits die Ware zurück erhalten hat.
Der Mantel hat 64,95 € gekostet zzgl. Versand 5,99 €. Erst dachte ich, dass ich keinen Anspruch auf die Erstattung der Versandkosten habe. Nun habe ich mich belesen und bin der Meinung, dass ich Anspruch auf den kompletten Betrag i.H.v. 70,94 € habe. Den Rückversand habe ich komplett selbst bezahlt.
Ich bitte hiermit um Ihre Hilfe in diesem Fall, weil ich immer noch der Meinung bin, dass der Verkäufer nicht einseitig das Widerrufsrecht ausschließen kann.
Mit freundlichen Grüßen Katharina A.
Nummer:
Mantel Größe M Farbe Camel
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.01.2023 an [email protected] weiter und erhielt nachstehende Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kundin wurde Anfang an mitgeteilt das es nur ein Umtausch möglich sei da es sich um eine reduzierte Ware handelt trotz der Belehrung akzeptiert sie dieses und gab ihre Bestellung auf. Kundin beschwerte sich ebenfalls bei Paypal und Paypal wurde auch von uns anhand des E-Mail Verkehrs informiert und Beweis Verläufe wurde auch gesendet. Kundin meldete bei Paypal Mangelware trotz das es nicht der Fall war. Nach diesem Tag wurden wir per Mail mit Fake Paypal-Accounts attakiert um gehackt zu werden. Auch dies wurde an Paypal weitergeleitet da es sich um Betrügermaschen handeln kann.
Mit freundliche Grüßen
Yelda Z. RD-Team
verbraucherschutz.de antwortete:
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre rasche und umfangreiche Darstellung.
Das ist ein Beispiel, wie aggressiv unzufrieden Verbraucher*innen im Internet vorgehen, daher werden wir den Vorgang veröffentlichen.
Sind Sie die Geschäftsführerin des Unternehmens? Ist Ihr Firmensitz in 73061 Ebersbach und haben Sie eine Handelsregisternummer oder UStID, die wir mit in die Publikation aufnehmen können?
verbraucherschutz.de fragte Frau A.:
Sehr geehrte Frau A.,
haben Sie sich auch an Paypal gewandt und einen Konflikt eröffnet?
Frau Katharina A. schrieb uns am 04.01.2023:
Sehr geehrter Herr Matthies,
selbstverständlich habe ich das getan. Paypal hat mir allerdings mitgeteilt, dass die 14-tägige Widerrufsfrist von Ihnen nicht bearbeitet werden kann, da dieser Fall nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist. Lediglich wenn falsche oder beschädigte Ware geliefert worden ist, fällt dies unter den Käuferschutz. Das 14-tägige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen bei onlinekäufen fällt unter rechtliche Angelegenheit und nicht unter Käuferschutz. Ich habe sogar mehrmals mit Ihnen deswegen telefoniert und immer die gleiche Aussage erhalten. Obwohl der Fall rechtlich recht eindeutig ist, konnte mir leider nicht geholfen werden. Ich bin allerdings immer noch der Meinung, dass das Widerrufsrecht nicht einseitig vom Verkäufer zurückgezogen werden kann.
In diesem Fall wurde ich von PayPal an den Verbraucherschutz zur Klärung verwiesen. Deswegen melde ich mich auch bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina A.
verbraucherschutz.de antwortete Frau A.:
Sehr geehrte Frau A.,
ich habe die „Firma“ auch nochmal angeschrieben (siehe chronologisch eingereiht). Sie haben Ware bei Jemandem bestellt, von denen Ihnen lediglich eine gmx-E-Mail bekannt war, die praktisch zu jedem Menschen auf der Welt gehört. Davon würde ich grundsätzlich abraten; das ist nicht sehr seriös. Nun haben wir – Dank Ihnen – schon mal eine Rücksendeadresse.
Ob das rechtlich eindeutig ist, das können wir Ihnen nicht beantworten, denn wir beschäftigen keine Anwälte. Bitte fragen Sie dazu einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale an.
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