durch die Änderung der Landesbauordnungen für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vom Dezember 2004 müssen in allen bestehenden Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder nachgerüstet werden. Diese gesetzliche Verpflichtung legt den erforderlichen Mindestschutz fest und gilt spätestens ab dem 31. Dezember 2009 (wir empfehlen unbedingt auch die Wohnzimmer mit einem Gerät auszustatten, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben wird).

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also ich muss sagen, ich habe meine wohnung jetzt nachgerüstet, da ich mich nicht so arg mit der materie auskenne und auch nicht genau wusste, wo ich das beste produkt bekomme, ohne mich in unnötige unkosten zu stürzen, hab ich im netz gesucht und bin auf diese seite hier gestoßen… also mir hat es die kaufentscheidung erleichtert und ich bin mit dem empfohlenen produkt echt zufrieden
FOLGE, ich schau gern erst hier her und dann auf diverse preisvergleich-seiten
lg simon
klasse, sollte es brennen, so will ich gewarnt sein.