„Der Eingang meines Widerrufes wurde von pyur.com verneint, lediglich der Eingang der Geräte wurde bestätigt.“
Herr Johannes B. schrieb am 04.06.2018: Ich schloss einen Internetvertrag bei PYUR am 17.04.2018 ab. Dieser wurde von mir am 25.04.2018 per Fax widerrufen, die erhaltenen Geräte zurückgesendet. Leistungen wurden von mir in diesem Zeitraum nicht bezogen, da die Geräte nicht vollständig waren. Trotzdem wurden 37 Euro eine Woche nach Widerruf von meinem Konto abgebucht. Nachdem die zwei Wochen Frist verstrichen sind und nichts passierte, buchte ich die Lastschrift zurück. Ich erhielt daraufhin eine Mahnung. In einem Anruf teilte ich PYUR mit, dass eine der Vertrag wirksam widerrufen wurde. Der Eingang des Widerrufs wurde verneint, lediglich der Eingang der Geräte wurde bestätigt. Heute wurden noch einmal fast 75 Euro von meinem Konto abgebucht, obwohl ich bereits seit 16.05.2018 bei dem Anbieter 1&1 bin. Die Leitungen wurden also bereits freigegeben (dies muss laut 1&1 durch PYUR selbst veranlasst worden sein, die Leitung war vor dem Widerruf bis Anfang Juni belegt). Ich KANN die Leistungen von PYUR also überhaupt nicht mehr beziehen, zumal ich die passenden Geräte nicht mehr besitze. Ich werde heute noch einmal per Fax den Sendebericht nachsenden, zusammen mit der Bitte um Unterlassung weiterer Abbuchungen.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 05.06.2018 an Herrn Timm Degenhardt unter [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort.
Herr Johannes B. schrieb am 22.06.2018: Leider erhielt ich zu unten stehendem Fall keine weitere Info, ob sich PYUR zu dem Fall geäußert hat. Auch ich erhielt keine Antwort auf meine schriftliche Zusendung der Bestätigung des Widerrufs, weder telefonisch noch schriflich. Dafür erhielt ich heute erneut ein Mahnschreiben mit inzwischen 73,50 € von PYUR. Ich weiß langsam nicht mehr weiter, sollte ich den Mahnschreiben weiter widersprechen? Ich möchte auch keinen negativen Schufa- Eintrag riskieren, weil PYUR entweder unfähig oder nicht willens ist, Dokumente ordentlich zu verwalten. Sollte ich eine Löschung meiner Daten nach DSGVO fordern? Dann wären weitere Zusendungen fälschlicher Mahnschreiben zumindest ein weiterer Verstoß. Mit freundlichen Grüßen, Johannes B.
verbraucherschutz.de leitete am 25.06.2018 eine Erinnerung an Herrn Timm Degenhardt unter [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort.
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