promedico Computer für Medizin GmbH berechnet die Gebühren, obwohl die Praxis seit einem Jahr nicht mehr existiert
Herr Stephan L. schrieb uns am 23.1.17:
Liebes Verbraucherschutz – Team,
seit 2000 wird mein Arztpraxis-PC von der Firma easymed promedico mit Software versorgt.
Am 1.4.2016 habe ich das Hotel und somit auch die integrierte Arztpraxis verkauft.
Der neue Besitzer baut groß um, die Praxis ist seither nicht mehr in Betrieb.
ERST AM 29. September 2016 habe ich o.g. Vertrag gekündigt. Meiner Meinung nach ist keine Kündigungsfrist einzuhalten, da es sich um eine außerordentliche Kündigung wegen Betriebsaufgabe handelt. Ich habe keine andere Praxis eröffnet, bin derzeit auch nicht als Arzt tätig.
Verstehen können wir, dass die Firma auf unseren ursprünglichen Wunsch einer Rückerstattung des bezahlten Jahresbeitrages 4-12 2016 nicht eingeht.
Das letzte Quartal 2016 sollte jedoch zurück erstattet werden, da es sich wie gesagt um Betriebsaufgabe handelt.
Diese Firma behauptet auch, die Kündigung erst am 4.10.16 erhalten zu haben. Wir haben mit dieser auch 4 weitere Kündigungen per Post verschickt, die alle am 29. oder spätestens am 30.9.16 angekommen sind.
KEINESFALLS akzeptieren wir o.g. Rechnung für die ersten 6 Monate in 2017 ! Diese Rechnung vom 9.1.17 – zahlbar bis 17.1.17 – werden wir NICHT BEZAHLEN.
Können Sie uns weiterhelfen? Benötigen Sie E-Mails, Schriftverkehr ….
Gerne hören wir kurz von Ihnen, wie Sie in diesem Fall weiter vorgehen wollen / können.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Easymed Promedico, Herrn Sedlmeier, weiter und erhielt die nachstehende Antwort.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Datenschutzgründen derartige Anfragen nicht per E-Mail akzeptieren können.
Wir möchten Sie bitten, Ihr Anliegen postalisch bei uns einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
ppa. Christine B.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau B.,
Verbraucherschutz.de leitet seit sieben Jahren täglich ca. 200 Beschwerden oder Anfragen an Firmen weiter.
Und das ausschließlich per mail, denn sonst könnten wir die vielen Zuschriften gar nicht bearbeiten.
Alle Firmen antworten uns auch per Mail.
Wir werden Sie nicht per Post anschreiben, sondern möchten Sie bitten, sich direkt mit Herrn L. in Verbindung zu setzen.
Herrn L. möchten wir hiermit bitten, uns unbedingt zu informieren, wenn Sie mit ihm Kontakt aufgenommen haben.
Sollten wir oder Herr L. bis zum 3.3.17 um 15:00 Uhr keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir den Vorgang veröffentlichen.
Frau L. schrieb uns um 14:00 Uhr und wir leiteten die Zuschrift ebenfalls an promedico weiter:
Sehr geehrte Frau B.
Frau L. schrieb uns um 14:00 Uhr:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
eben hat Promedico bei meinem Mann ANGERUFEN und mitgeteilt, dass sie nicht bereit sind mit 3. zu verhandeln.
Besonders ärgert uns an dem Verhalten/ der Einstellung von Promedico, dass Sie nie auf die gesetzlich geregelte AUSSERORDENTLICHE u.Ea. FRISTLOS MÖGLICHE Kündigung eingegangen sind.
Hat die Firma das in den AGB s ausgeschlossen? Geht so was?
OK , wenn es ausgeschlossen ist, sollte diese Firma jedoch wenigstens die 3 Monate zum Jahresende 2016 akzeptieren!
Und nicht so tun als wären sie 6 Monate (2.Halbjahr 2017) großzügig entgegengekommen ….
Nun haben Sie sich zwar, wie angekündigt mit Herrn L. in Verbindung gesetzt, aber das Ergebnis ist nach wie vor nicht akzeptabel.
Herr L. hat den Betrieb zum 1.4.16 eingestellt und soll nun sogar noch für 2017 bezahlen.
Wir haben Frau L. geraten, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Da Sie uns keine Begründung für Ihr kundenunfreundliches Verhalten geben, werden wir den Vorgang ohne Ihre Stellungnahme veröffentlichen.
Wir empfahlen Frau L. einen Anwalt aufzusuchen und den Vorgang bei Trustpilot zu posten. Frau L. schrieb uns:
liebe Frau Lauckenmann, für Ihren Einsatz und Ihre Tipps.
Es hilft uns sehr weiter! Wir halten Sie auf dem Laufenden …
Liebe Grüße Barbara & Stephan L.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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