Keine Ware und kein Geld zurück von KKGtechnik.de oder berndsshop.de: Herr Rechtsanwalt Sebastian Carl schrieb uns:
Viele betroffene Verbraucher würden gern eine „Sammelklage“ anstrengen.
Da sich eine „Sammelklage“ als äußerst unflexibel, zeitaufwendig etc. gestaltet, würde ich direkt zur Einleitung von einzelnen Mahnverfahren raten. So hätte der jeweilige Verbraucher innerhalb weniger Wochen einen Titel.
Ich würde eine Beteiligung an einer „Sammelklage“ nur Verbrauchern raten, die über eine Versicherung (ohne / mit geringer Selbstbeteiligung) verfügen, da die Vollstreckungschancen nicht abschätzbar sind.
Sofern ein betrügerisches Handeln im Raum steht, könnte man auch den Geschäftsführer selbst in Anspruch nehmen (Ansonsten haftet bei Kapitalgesellschaften grdsl. nur die Gesellschaft selbst). Die GmbH wurde im Mai 2017 ins Handelsregister eingetragen, sie dürfte noch eingetragen sein.
Gerne würde ich dies für die Verbraucher übernehmen, da ich ohnehin dauerhaft auf diesem Gebiet tätig bin.
Sebastian Carl
Rechtsanwalt und Diplomjurist
DIS 40 / Young ICCA / DAV Mitglied
1. Vorsitzender, EIfI-Tech e.V.
Partneranwalt Verbraucherschutz.de
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