Herr Rechtsanwalt Hufschmid hat sich seit Monaten mit der Firma Sim-Com GmbH auseinandergesetzt und hat verbraucherschutz.de folgende Informationen zukommen lassen:
Die Firma Sim-Com GmbH (An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin) vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit potentiellen Geschäftskunden und bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an.
Von dem persönlichen Beratungsgespräch wird von dem Berater ein Beratungsprotokoll erstellt und man erhält Angebote für neue Verträge. Entscheidet man sich nun für einen Tarifwechsel seines Mobilfunkvertrages, wird man gebeten, eine Vollmacht für die Firma Sim-Com zu unterzeichnen. Sim-Com veranlasst dann den Tarifwechsel.
Soweit so gut.
Verbraucherschutz.de als auch unsere eigenen Mandanten haben uns mehrmals davon berichtet, dass diese sich aus verschiedenen Gründen unzureichend beraten gefühlt haben:
Im Nachhinein hätte sich nämlich herausgestellt, dass der Berater während des Gesprächs nicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass der alte Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterläuft – dies hat in der Praxis zur Folge, dass unsere Mandanten über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“ zahlen müssen, einmal an den alten und einmal an den neuen Handy-Provider.
Außerdem seien teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden.
Manchmal soll unseren Mandanten auch mitgeteilt worden sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt von Sim-Com noch ein Angebot für den neuen Mobilfunkvertrag erhalten werden; man solle aber doch bitte das Beratungsprotokoll unterschreiben. Mit der Unterschrift auf dem Beratungsprotokoll kann jedoch schon ein Vertrag mit Sim-Com geschlossen werden, wonach diese berechtigt sind einen neuen Handyvertrag im eigenen Namen abzuschließen.
Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht? Dann genügt es nicht den Vertrag nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob der Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen wurde. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Nennen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben per Einschreiben-Rückschein und vorab per E-Mail gegenüber Sim-Com und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu verschicken.
Unserer Erfahrung nach akzeptiert Sim-Com meist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht und teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können und verweist auf das Beratungsprotokoll. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.
Es ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig, nachdem sie festgestellt haben, dass sie sich getäuscht fühlen. Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich erklärt werden, nachdem man von seinem Fehler/ etwaigen Täuschung erfahren hat. Wenn man zu lange wartet, läuft man große Gefahr Rechte zu verlieren und ist letztendlich dann an die neuen Verträge gebunden.
Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir ebenfalls behilflich sein.
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich bei Problemen mit der Firma Sim-Com an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt Rechtsanwalt Hufschmid Mandanten in ganz Deutschland. Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen:
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