Privatefloor.com Stuhl: Minderwertige Ware / Rücknahme verweigert
Frau Brigitte E. schrieb uns am 21.01.2022:
Betreff: Bestellter (Okt. 2020) Bürostuhl wurde nicht geliefert und die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Kunden-oder Vertragsnummer: OID 370625
Internetseite: Privatefloor.com
Nachrichtentext:
Im Okt. 2020 habe einen mit hochwertigem Leder bezogenen Bürostuhl bestellt. Nach über 26 Wochen Wartezeit auf die Lieferung habe ich eine Stornierung gem. deren AGB veranlasst. Eine Woche später kam der Stuhl in falscher Ausfertigung (billiges Kunstleder anstatt hochwertiges Leder. Nach vielen EMails war privatefloor bereit, den Stuhl wieder abzuholen. Die Lieferung des richtigen Stuhl erfolgte bis heute nicht (Stand 01/2022) und natürlich auch keine Erstattung des Geldes.
Ich habe in 07/21 die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben und hoffte, damit (nach nun über einem Jahr) wieder an mein Geld zu kommen. Leider hat auch das zu keinem Erfolg geführt.
Privatefloor stellt sich tot. Es kommt keine Reaktion weder auf die Anschreiben von mir noch von meinem Rechtsanwalt.
Höchste Vorsicht ist geboten.
Das sind unseriöse, wenn nicht zu sagen unlautere Geschäftsgebaren, die eigentlich verboten werden sollten. Ich kann jeden nur warnen, bei dieser Firma etwas zu bestellen.
Nummer:
OID 370625
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.01.2022 an [email protected] weiter und erhielt am 17.05.2022 die nachstehende Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr Matthies,
bitte beachten Sie, dass wir Ihren Fall bearbeiten und uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen werden.
Cordialement,
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Service Client privatefloor
privatefloor.com
Frau Brigitte E. schrieb uns am 16.07.2022:
Hallo Herr Matthies,
Nun komm ich nochmal bezüglich des bestellten Bürostuhls.
Inzwischen habe ich mich über meinen Rechtsanwalt bereit erklärt, den Stuhl geliefert zu kommen, egal in welcher Ausführung. Besser einen Stuhl in falscher Ausführung als gar keinen 😖
Privatefloor schrieb mit EMail vom 13.4. (Siehe Anhang ) sie seien bereit den Stuhl zu versenden. Damit habe ich mich einverstanden erklärt. Passiert ist leider bis heute nichts.
Gebe es die Möglichkeit Privatefloor nochmal an die Lieferung zu erinnern und diesen Stuhl endlich zu verschicken.
Der Aufforderung zur Lieferung durch meinen Anwalt blieb mal wieder ohne Reaktion. Ich bin langsam am verzweifeln, möchte die Angelegenheit aber nicht einfach so hinnehmen.
Vielen Dank nochmal für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte E.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.07.2022 erneut an [email protected] weiter und erhielt am selben Tag die nachstehende Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Kunden bereits kontaktiert haben, um den Fall zu erläutern. Die 60%ige Rückerstattung ist eine Rückerstattung ohne Versandkosten.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Cordialement,
Service Client privatefloor
privatefloor.com
Frau Brigitte E. schrieb uns am 18.07.2022:
Hallo Herr Matthies,
Danke für ihre weitere Mithilfe in dieser leidigen Geschichte. 😖
Ich muss Ihnen mitteilen, dass weder ich noch mein Rechtsanwalt jemals bezüglich einer 60%igen Rückerstattung kontaktiert wurde.
Wie bereits erwähnt, wurde lediglich einer Lieferung, egal in welcher Ausführung, zugestimmt. Danach ist nichts mehr passiert.
Ich habe das Mail von Ihnen sowie das Antwortmail an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet. Er wird sich zum wiederholten Male mit pritavefloor deshalb in Verbindung setzen.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte E.
verbraucherschutz.de antwortete Frau S.:
Sehr geehrte Frau E.,
vielleicht sollten Sie und Ihre Anwältin in Betracht ziehen, das Privatefloor nicht vorhat(te) Ihnen den bestellten Stuhl zu liefern, sondern dass es sich hierbei um einen Fake-Shop handelt!
Sie sollten Anzeige erstatten und versuchen Sie, Ihr Geld über Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenbetreiber zurückzuholen.
Frau Brigitte E. schrieb uns am 21.07.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Anzeige zu erstatten haben ich bzw. mein Anwalt natürlich in Betrachte gezogen. Doch ist der Gerichtsitz von Privatefloor liegt in Großbritanien.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vermerkt:
ART. 16. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Die Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Vereinigten Königreichs
Alle Streitigkeiten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können, werden vor den zuständigen Gerichten bei der Anwendung der Regeln des allgemeinen Rechts vorgenommen werden.
Also müsste ich, lt. meinen Anwalt, in Großbritanien klagen. Die Aussichten, etwas zu erreichen, sind sehr gering und natürlich mit Kosten verbunden, welche meine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt.
Haben Sie Erfahrungen mit Klagen in Großbritanien?
Auch habe ich meinem Kreditkartenbetreiber aufgefordert, das Geld zurückzuholen., was auch anfänglich geklappt hat. Jedoch wurde mir danach der falsche Stuhl geliefert, welcher von Privatefloor auf dessen Kosten wieder zugeholt wurde. Privatefloor hat gegen den Rückzug des Geldes Einspruch erhoben, mit der Begründung, die Ware wäre geliefert worden. Dies wurde von meinem Kreditkartenbetreiber akzepiert und das Geld wieder Privatefloor gutgeschrieben. Sie waren nicht mehr bereit, das Geld nochmals zurückzuholen, da der Reklamationsgrund der „Nichtlieferung“ weggefallen sei. Dass es der falsche war und dieser auch wieder zurückgegangen ist, hat sie nicht mehr interessiert. Trotz mehreren Kontakten meinerseits bekam ich immer wieder die Auskunft, dass sie in dieser Angelegenheit nicht mehr hilfreich werden könnten.
Eine rechtliche Handhabe gegen den Kreditkartenbetreiber habe ich, lt. meinem Anwalt, nicht. Oder?
Ich werde trotzdem weiter versuchen irgendetwas aus der Sache herauszuschlagen. Ich sehe dass inzwischen wie einen Sportkampf, den ich nicht verlieren will. Zumindest nicht total
Vielleicht hilft Ihre Veröffentlichung etwas. Aber inzwischen glaube ich, dass das Privatefloor überhaupt nicht interessiert. Die offizielle Online-Seite gibt es immer noch und ich wette, jeden Tag gehen zig Bestellungen bei denen ein.
Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Hilfe und werde Sie auf dem Laufenden halten, falls es Ihnen nicht zu viel wird
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte E.
verbraucherschutz.de antwortete Frau S.:
Sehr geehrte Frau E.,
da wir keine Anwälte beschäftigen, erteilen wir auch keine Rechtsauskünfte. Ich kann Ihnen leider auch nicht bestätigen, das es sich – wie im Impressum angegeben – bei dem Besitzer der Seite um die „Oxygen Corp Ltd.“ handelt. Die Seite wurde über einen Anonymisierungsdienst angemeldet:
https://www.whois.com/whois/privatefloor.com
Die einzigen Daten, die handfest zu sein scheinen, das sind die Kontodaten des Zahlungsempfängers!
Frau Brigitte E. schrieb uns am 21.07.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Privatefloor hat mir tatsächlich den Stuhl geschickt. Zwar nicht in der bestellten Ausführung (Bezug in Leder), aber besser einen falschen Stuhl als garnichts.
Ich möchte mich nochmals für Ihre Bemühungen bedanken.
Ich sehe die Angelegenheit für mich als erledigt an, da die Chancen,den richtigen Stuhl bzw. eine Erstattung des Kaufpreises zu bekommen, gleich null sind.
Aus Fehlern lernt man.
Ich werde daraus meine Lehren ziehen. Ein 2. Mal passiert mir das nicht mehr. Hoffentlich!
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte E.
Frau Brigitte E. schrieb uns am 9.8.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Privatefloor hat mir tatsächlich den Stuhl geschickt. Zwar nicht in der bestellten Ausführung (Bezug in Leder), aber besser einen falschen Stuhl als garnichts.
Ich möchte mich nochmals für Ihre Bemühungen bedanken.
Ich sehe die Angelegenheit für mich als erledigt an, da die Chancen,den richtigen Stuhl bzw. eine Erstattung des Kaufpreises zu bekommen, gleich null sind.
Aus Fehlern lernt man. 😅
Ich werde daraus meine Lehren ziehen. Ein 2. Mal passiert mir das nicht mehr. Hoffentlich! 😊
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte E.
Impressum für Privatefloor.com
Oxygen Corp.Limited
2 Frederick Street,
Kings Cross,
London,
United Kingdom,
WC1X 0ND
[email protected]