Der Praktiker Onlineshop gehört zur Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH. Vorkassenzahlungen sollten Sie nicht mehr leisten, denn eine Erstattung müssen Sie nun beim Insolvenzverwalter beantragen. Für alle Märkte der GmbH, wozu auch der Onlineshop zählt ist der zuständige Insolvenzverwalter der Rechtsanwalt Christopher Seagon.
Bei Vorkasse, Rechnung, Ratenzahlung und Reklamationen müssen Sie darauf achten, dass:
bei ausfallender Lieferung oder Rücksendung der Ware, die Vorkassenzahlung in die Insolvenzmasse fällt. Die Chance dieses Geld zurück zu bekommen ist eher gering.
Bei Ratenzahlungen für bereits erhaltene Ware müssen die Raten weitergezahlt werden, da hier die Vertragserfüllung sonst vom Insolvenzverwalter in Form von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden können.
Bei Reklamationen ist jetzt der Insolvenzverwalter ihr Ansprechpartner. Ein Händler ist grundsätzlich verpflichtet innerhalb der Gewährleistungszeit von zwei Jahren die Ware entweder kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.
Wichtig ist ob der Anspruch VOR oder NACH Eröffnung der Insolvenz enstanden ist. Forderungen, die vor der Erföffnung entstanden sind müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Machen Sie ihre ansprüche geltend, denn wenn diese vor der Erfönnung der Insolvenz eingetreten sind, können sie davon ausgehen, dass sie diese auch durchsetzten können.
Wenn Ihre Forderung nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, kann der Insolvenzverwalter entscheiden ob er die Gewährleistung erfüllt oder nicht. Es kann also passieren, dass der Kunde bei mangelhafter Lieferung leer ausgeht.
Stellen sie Ihre Ansprüche so früh wie möglich an:
WELLENSIEK RECHTSANWÄLTE
– Partnerschaftsgesellschaft –
Herrn Rechtsanwalt Christopher Seagon
Vangerowstraße 16/1
69115 Heidelberg
Vergessen sie nicht alle Vertragsdaten anzugeben, Name und Anschrift sowie Bestell-, Zahl-, und Lieferdatum. Wann wurde die Ware wohin zurück geliefert. Senden Sie eine Kopie aller Unterlagen mit, vor allem den Zahlungsbeleg.