P&R Container: Mit der ernüchternden Aussage der beiden vorläufigen Insolvenzverwalter schwinden die Chancen der P&R-Anleger, möglichst schnell möglichst viel Geld zurückzuholen, drastisch.
Denn offenbar gehören den meisten Betroffenen die Container gar nicht. In dem Fall haben sie keinen begründeten Anspruch auf die Herausgabe der Mietzinsen und der Veräußerungserlöse und müssen sich mit allen anderen im Insolvenzverfahren hinten einreihen und mit einer gut begründeten Forderungsanmeldung zumindest einen kleinen Teil Ihres Einsatzes zurückzuholen.
Das hängt mit dem nicht ganz einfach zu durchschauenden Besonderheiten des deutschen Rechts zusammen. Mit dem Kauf wird man nämlich nicht automatisch Eigentümer und erwirbt stattdessen nur den Anspruch gegen den Verkäufer, die P&R, das Eigentum zu verschaffen.
Und diese „Eigentumsverschaffung“ ist gesetzlich geregelt. Entweder wird dem Käufer die Sache sprichwörtlich „in die Hand gedrückt“, was bei einem 40-Fuss-Container regelmäßig ausscheiden dürfte, oder der Verkäufer händigt dem Käufer ein sogenanntes Besitzkonstitut aus, aus dem das Eigentum an der Sache, dem Container, folgt. Das hätte das Eigentumszertifikat sein können. Aber merkwürdigerweise haben die meisten Betroffenen auf die Aushändigung dieses Zertifikats verzichtet.
Mit drastischen Folgen. Denn in diesen Fällen ist der Eigentumsübergang nicht vollzogen worden und die Betroffen können, keine Eigentümer geworden, im Insolvenzverfahren auch nicht die Mietzinsen und den Verkaufserlös aussondern lassen und hängen in dem Fall mit den anderen Gläubigern in der traurigen Warteschleife, nach sechs, sieben oder acht Jahren plus/ minus zumindest einen Bruchteil ihres Einsatzes bei der Verteilung der Masse zurückzubekommen.
Das wirft die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen die betroffenen P&R-Anleger die Chance haben, bei Dritten den Rest zurückzuholen und auf diese Frage hat ein Anwalt eine Antwort: „Wir beschäftigen uns schon seit geraumer Zeit als Hamburger Anlegeranwälte mit dem Container-Markt im Allgemeinen und P&R-Angeboten im Besonderen und haben den Eindruck, dass viele Anleger falsch beraten wurden und gegebenenfalls die Vermittler in die Haftung nehmen können. Denn der unterlassene Hinweis, sich das Eigentum an den Container zertifizieren zu lassen, ist nach unserem Verständnis ein klarer, Schadensersatz begründender Beratungsfehler.“
„Zudem“, ergänzt der Anwalt, „ziehen wir mittlerweile ernstlich die Haftung der Unternehmensverantwortlichen in Betracht. Denn nach den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Jaffe scheint P&R spätestens seit 2016 trotz der fallenden Weltmarktpreise Container verkauft zu haben, um die Mieten zahlen und andere Container zurückkaufen zu können. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob P&R überhaupt alle Container, die sie verkauft haben sollen, jemals gehört haben.“ „In dem Fall“, meint der Anwalt, „sprächen wir über Schneeballgeschäfte“.
Der Anwalt rät deshalb allen Betroffenen, die individuelle Sach- und Rechtslage durch auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte prüfen und gegebenenfalls zügig und entschlossen Ansprüche gegen Dritte geltend machen zu lassen.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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