Frau Claudia H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Juli 2012 bei PosterXXL ein Fotobuch bestellt und dieses auch
erhalten. Leider ging aus der Rechnung nicht hervor, dass diese bereits per
Kreditkarte beglichen war (mir war nicht mehr geläufig, dass ich bei der
Bestellung meine Kreditkartenangaben gemacht hatte). Auf Grund dessen
überwies ich den Betrag in Höhe von 33,98 EUR an PosterXXL. Durch die
gleichzeitige Abbuchung des Betrages von meinem Kreditkartenkonto entstand
so eine Überzahlung in Höhe des o.g. Betrages. Auf Grund der Urlaubszeit ist
mir die Doppelzahlung leider erst Wochen später aufgefallen, so dass eine
Rückbuchung meinerseits nicht mehr möglich war. Ich hab die Firma im August
2012 angeschrieben und den Sachverhalt geschildert. Diese wollten einen
Auszug meines Kontos sowie auch
Kreditkartenkontos. Nachdem ich beides
eingeschickt hatte, wurde mir das Guthaben auf meinem Kundenkonto bestätigt
und ich solle im weiteren Schritt meine Bankverbindung mitteilen, damit das
Geld beim monatlichen
Rechnungsabschluss zurück überwiesen werden konnte. Die Bankdaten habe ich
sofort mitgeteilt. Im Oktober 2012 viel mir dann auf, dass auf meinem
Bankkonto immer noch keine Erstattung seitens PosterXXL gutgeschrieben
worde. Auf Rückfrage per Mail stellte sich dann ein Zahlendreher
bei der
Überweisung seitens PosterXXL heraus. Mir wurde per Mail versichert, dass
der Betrag beim nächsten monatlichen Rechnungslauf überwiesen würde. Nun
haben wir mittlerweile Januar 2013 und ich habe immer noch nicht den Betrag
über 33,98 EUR auf meinem Bankkonto gutgeschrieben bekommen. Auf Mails
reagiert die Firma nur mit der üblichen automatischen Eingangsmail,
ansonsten kommt keine persönliche Antwort, warum eine Gutschrift bisher
nicht stattgefunden hat. Auch unzählige Anrufe
bei der Firma verliefen im
Sand … erst Warteschleife, dann Rufabbruch. Können Sie mir bitte
weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
C.H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Poster XXL weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Broszeit,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihren Hinweis. Wir bedauern sehr, dass Frau H. die ihr zugesagte Gutschrift bisher nicht erhalten hat.
Ich habe mich soeben direkt mit unserer Buchhaltung in Verbindung gesetzt. Der Verbleib der Erstattung ist geklärt, binnen der kommenden Tage in KW 15 ist die Erstattung nun erfolgt. Aus Kulanz und als Entschädigung haben wir die Gültigkeit des bereits an Frau H. übermittelten Gutscheins im Werte von 40 Euro bis zum 31.12.2015. verlängert.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße nach Hamburg,
Oliver K.
Stv. Leiter Customer Care Center – posterXXL AG