„Die darauf basierende Kommmunikation mit der DHL Beschwerdestelle in Hamburg ist an Arroganz kaum zu überbieten“
Herr Wolfgang K. schrieb uns:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
Ich wohne der Schweiz,bin gelegentlich in Deutschland unterwegs.Ende Juni habe ich bei DHL ServiceStelle in Lörrach ein Paket mit Lieferadresse
Oesterreich aufgegeben.Die Servicestelle hat das Paket entgegengenommen,frankiert und das Porto vereinnahmt.Soweit so gut, Fall für mich erledigt.
4 Wochen später kommt das Paket zurück an meinen Schweizer Heimatadresse, mit Hinweis,“Freimachung ist nicht AGB-konform“.Auf Nachfrage
hörte ich, man versende keine Pakete eines Schweizer Absenders ab Deutschland.Die darauf basierende Kommmunikation mit der DHL Beschwerdestelle in Hamburg ist an Arroganz kaum zu überbieten.Kein Entschuldigung für eine 4 –wöchige Odysse meines Paketes in der Umlaufbahn der DHL, keine Porto-
rückerstattung für eine nicht stattgefundene Dienstleistung.Nur der Hinweis auf die AGBS, die die die Servicestelle nicht anwenden müsste.
Welcher DHL Kunde kennt schon die DHL AGBs, :Paket abgeben,Bezahlen,fertig..
Nun, ich finde, wenn schon ,dann hätte mir auch die entgegennehmende Servicestelle mitteilen können, dass sie nicht zur Entgegennahme des Paketes befugt ist.Die Umkehrung der Kenntnispflicht von AGBs der DHL ist doch eine mittelalterliche,obrigkeitsorientierte, beamtenhafte Attitude, und nicht die eines
modernen Dienstleisters.
Grundsätzlich stellen sich nämlich noch folgende Fragen:
1)Darf eine Tourist in Deutschland keine Geschenke mehr in sein Heimatland schicken, weil die AGBs das nicht zulassen.Das wird die deutsche Exportwirtschaft wohl garnicht gerne hören.
2)In der Servicestelle Lörrach stand ich in einer Warteschlange voller Schweizer, alle mit Paketen in der Hand!!
Bekommen diese Leute auch alle Ihre Paket an die Heimatadresse zurück?
Ich bin dermassen verärgert über die DHL , dass ich den Fall am liebsten öffentlich diskutiert sehen würde.
Ich bin gerne bereit Ihnen Namen, Adressen, Versandnummern,Fallnummern und Korrespondenz zu übergeben.
Höre/lese gerne wieder von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die DHL weiter, erhielt aber auch nach einer erneuten Erinnerung keine Antwort. Herr K. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
man kann es ja fast nicht glauben, das DHL es nicht als nötig erachtet eine Reklamation via/ vom Verbraucherschutz zu beantworten
Dass der Kunde ignoriert wird, ist ja schon normal, aber doch der Verbraucherschutz als öffentlichstarker Konsumentenanwalt…!
Die Verärgerung wird ja einerseits noch grösser, das DHL Ansehen andererseits immer schlechter.
Werden Sie jetzt die Angelegenheit veröffentlichen ?
Danke nochmals.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang K.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel, zu dem bereits 474 Kommentare eingestellt wurden:
welche negative Erfahrung haben Sie mit der DHL bisher gemacht!??
Hallo liebe Leser,
Natürlich darf jeder (auch Touristen) jederzeit Pakete versenden, allerdings ist hier zu beachten, dass Sendungen immer (und das gilt für alle Länder) eine Absender Anschrift des Absender Landes haben müssen. Hintergrund hierfür ist ganz einfach erklärt…eine Sendung die nicht zugestellt werden kann, bei einem Empfänger (ganz gleich aus welchem Grund) muss immer zurück in das Absenderland zum Absender! (Dies gilt auch innerhalb eines Landes) Nicht AGB Konform war in diesem Fall also die Absenderangabe aus der Schweiz obwohl sich der Absender im Urlaub in Deutschland befunden hat. In diesem speziellen Fall sind DHL sogar zusätzliche Kosten entstanden, da die Sendung von Deutschland in die Schweiz versandt werden musste. Hätte der Absender, den Filialmitarbeiter konkret auf diese Absender Anschrift hingewiesen, wäre die Sendung direkt abgelehnt worden.