Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühr für fehlende Parkscheibe. Einkaufsbeleg als Beweis wurde abgelehnt. Anzeige wurde erstattet.
Verbraucherschutz.de, Gunda Lauckenmann, schrieb am 16.01.2020 an ‚[email protected]‘:
Sehr geehrter Herr Moritz Dohna (Geschäftsführer),
ich kaufe jede Woche bei Netto am Trelder Weg ein und lege grundsätzlich meine Parkscheibe ins Fenster.
Heute Morgen war ich sehr in Gedanken und vergaß die Parkscheibe.
Als ich aus dem Supermarkt kam, hatte ich einen Zettel wegen Parkverstoßes an meiner Frontscheibe.
In der Anlage übersende ich Ihnen diesen Zettel von Ihnen, sowie meinen Beleg von Netto, Datiert 16.1.2020 um 11:28 Uhr.
Da ich nachweislich bei Netto eingekauft habe, betrachte den Parkverstoß als hinfällig.
Ich möchte Sie bitten, mir die Stornierung des Parkverstoßes zu bestätigen.
Playfair-Parking antwortete am 16.01.2020 um 14:05 Uhr:
Sehr geehrte Frau Lauckermann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Hinweisschilder und AGB-Schilder, die das rechtfertigen befinden sich ersichtlich auf dem Gelände. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen.
Auf diesem privaten Kundenparkplatz ist das Parken nur in der vorgegebenen Zeit mit Parkscheibe gestattet. Unser Mitarbeiter hat in Ihrem PKW keine Parkscheibe vorgefunden.
Deshalb wird der Parkverstoß nicht storniert.
Ein Einkaufsbeleg eines ansässigen Ladengeschäftes oder ein Beleg einer anderen ansässigen Institution auf dieser privaten Parkfläche entlastet Sie nicht der Zahlung des Parkverstoßes nachzukommen.
Wir bitten Sie höflich, unserer Zahlungsaufforderung nachzukommen und den angekreuzten Betrag des Parkverstoßes innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen, beginnend ab Datum des Parkverstoßes, zu überweisen.
Unsere Bankverbindung lautet:
HypoVereinsbank
IBAN: DE87 2003 0000 0010 9605 26
BIC: HYVEDEMM300
Ihre Referenznummer lautet: A066953
Bitte nennen Sie im Verwendungszweck Ihre Referenznummer u n d Ihr Kfz-Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
PLAYFAIR-PARKING e. K.
Papenreye 53
22453 Hamburg
[email protected]
www.playfair-parking.de
Ich, Gunda Lauckenmann, habe am 17.01.2020 Anzeige erstattet:
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Wegelagerei, Abzocke, Wucher, unlautere Machenschaften und Prellerei gegen
Playfair-Parking e.K.
Papanreye 53
22453 Hamburg
Tathergang:
Ich parkte am 16.1.2020 um ca. 11:10 Uhr auf dem Parkplatz Trelder Weg, um im Supermarkt Netto einzukaufen.
Als ich zu meinem Fahrzeug zurück kam, hatte ich einen Zettel von Playfair-Parking wegen Parkverstoßes an meiner Windschutzscheibe.
Datiert 16.1.2020 um 11:30 Uhr. Gebühr 30,- Euro.
Begründung: Fehlender Parkausweis (Parkscheibe/Parkschein).
Ich legte daraufhin am 16.1.2020 um 13:18 Uhr per Mail an ‚[email protected]‘ Einspruch gegen diesen Parkverstoß ein. (Siehe Anlage)
Im Anhang dieser Mail übersandte ich Playfair-Parking meinen Einkaufsbeleg von Netto, datiert 16.1.2020 um 11:28 Uhr, und bat um Stornierung des Parkverstoßes, da ich ja nachweislich den Parkplatz genutzt hatte, um einzukaufen.
Playfair-Parking antwortet mir am 16.1.2020 um 14:05 Uhr (siehe Anlage).
Eine Stornierung der Parkgebühr wurde abgelehnt und ich wurde aufgefordert die 30,- Euro für den Parkverstoß (fehlende Parkscheibe) zu zahlen.
Begründung für meine Anzeige:
Ich parke einmal wöchentlich auf diesem Parkplatz Trelder Weg um bei Netto einzukaufen.
Bisher habe ich es nie versäumt, meine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
An diesem Morgen war ich sehr in Gedanken und vergaß die Parkscheibe.
Durch mein Parken auf dem Parkplatz am Trelder Weg habe ich niemanden behindert, ich habe nicht auf einem Parkplatz geparkt, auf dem es verboten ist zu parken und es besteht daher nicht der Tatbestand eines „Falschparkens“, welches durch ein „Bußgeld“ geahndet werden kann.
Dass diese Parkplätze vor Supermärkten und Geschäften dazu dienen sollen, dass hier „Kunden“ parken sollen und keine Anwohner und daher überwacht werden, befürworte ich sehr.
Ich habe durch meinen Kassenbeleg bewiesen, dass ich bei Netto einkaufen war.
Diesen Beweis abzulehnen und dennoch auf Zahlung einer zudem noch völlig unangemessen hohen Gebühr in Höhe von 30,- zu bestehen ist für mich Wegelagerei, Abzocke, Wucher, Prellerei und sind für mich als unlautere Machenschaften zu beschreiben.
Ich möchte die Polizei Hamburg bitten, die Payfair-Parking e.K. über meine Anzeige in Kenntnis zu setzen.
Eine Veröffentlichung dieses unerhörten Vorgangs auf Verbraucherschutz.de hat ebenfalls stattgefunden.
P.S.: Playfair bedeutet übersetzt: anständig, redlich und gerecht zu spielen. Diesem Namen wird die Playfair-Parking e.K. in keiner Weise gerecht.
Das „1. Das Erste“ berichtete bereits:
daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html
und auch die SHZ
shz.de/lokales/holsteinischer-courier/aerger-um-private-knoellchenschreiber-id16181566.html
Playfair-Parking schrieb uns am 18.2.2020:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir fordern Sie hiermit unverzüglich auf den von Ihnen verfassten Artikel (siehe Link) auf der Internetseite Verbraucherschutz.de zu löschen.
verbraucherschutz.de/playfair-parking-e-k-fordert-unangemessen-hohe-gebuehr-fuer-fehlende-parkscheibe/
Hiermit setzten wir Ihnen einen Frist bis zum
20.02.2020.
Sollte bis zu dem o.g. Datum der Fristsetzung die Löschung nicht erfolgt sein, werden wir unsere Anwälte unverzüglich einschalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Aufforderung zur Löschung des Artikels werden wir nicht nachkommen.
Wir möchten darauf verweisen, dass es sich bei der Domain Verbraucherschutz.de um einen Verein mit dem satzungsmäßigen gemeinnützigen Ziel der Förderung des Verbraucherschutzes handelt.
Damit sind wir nach der insoweit einschlägigen Rechtsprechung in der Verfolgung unserer satzungsmäßigen Ziele zur Förderung von verbraucherpolitischen Belangen durchaus berechtigt uns in einem
erhöhten Maße auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit zu berufen.
Playfair-Parking schrieb am 18.2.2020:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
der Inhalt Ihrer veröffentlichten Äußerung ist grundlegend falsch. Sie verunsichern damit den Verbraucher und schützen Ihn damit nicht. Das Recht der Meinungsäußerung bleibt Ihnen unbenommen.
Wir fordern Sie letztmalig auf den Link zu entfernen. Sollte der Link am 20.02.2020 immer noch im Netz zu sehen sein, werden wir den Sachverhalt an unsere Anwälte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
Wir schrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß unserer Satzung ist es unsere Aufgabe unter anderem:
b) die Verbraucher vor aktuellen unseriösen Firmen und Geschäftspraktiken zu warnen
Es ist zwar rechtens, dass Sie „Strafzettel“ verteilen, aber Ihre völlig überhöhten Gebühren bei Ihren „Strafzetteln“ halten wir für ausgesprochen unseriös und daher ist es unsere Pflicht, die Verbraucher hierüber zu informieren.
Das “1. Das Erste” berichtete bereits:
daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html
Dem Artikel habe ich diese Aussage entnommen:
Wie hoch darf die Strafzahlung sein?
Im öffentlichen Bereich ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Verwarnungs- oder Bußgelder. Auf Privatparkplätzen handelt es sich bei den Knöllchen um sogenannte Vertragsstrafen.
Die Höhe der verlangten Vertragsstrafe variiert von Firma zu Firma. Manche von ihnen verlangen bis zu 30 Euro. Nach Meinung von Juristen kann die Strafe unter Umständen zu hoch angesetzt sein. Hintergrund ist, dass nach § 307 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie unangemessen von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Das heißt, als Vergleichswert wird die Gebühr herangezogen, die ein Strafzettel wegen Falschparkens in der jeweiligen Stadt mit sich bringt. Das Verstoßgeld auf einem Privatparkplatz sollte nicht mehr als doppelt so hoch sein.
Im öffentlichen Raum fallen für mich folgende Bußgelder für Falschparken an:
Tatbestand Bußgeld
Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor 15 Euro –
Parken im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot 15 Euro –
Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen 15 Euro
Sie verlangen von einem Verbraucher, der nachweislich in einem Supermarkt, zu dem der Parkplatz gehört, eingekauft hat, zudem niemanden behindert hat und nicht im Halteverbot stand eine Strafe von 30,- Euro!
Das ist in meinen Augen sittenwidrig und Wegelagerei, wie auch in meiner Anzeige gegen Sie begründet.
Wir haben bei Verbraucherschutz.de bereits etliche Beschwerden, auch gegen andere private Parkplatzwächter, erhalten und es ist unsere Aufgabe, die Verbraucher hierüber zu informieren und sie davor zu bewahren, ebenfalls mit einer hohen „Vertragsstrafe“ belangt zu werden, wenn Sie die Vorgaben der privaten Parkplatzwächter nicht befolgen.
im November 2021 war meine Tochter 11 Minuten in dem KIK Geschäft in Hamburg Harburg und hatte sofort ein Knöllchen über 30 €
Nachdem ich mir die Örtlichkeit angeschaut habe, habe ist folgendes festgestellt.
1. das Schild zum Parkplatz ist schlecht lesbar.
2. Das 2 Schild hängt in einer Höhe von ca. 4 Metern, da schaut eigentlich niemand hin.
3. Alle Emails werden nicht beantwortet und telefonisch nicht erreichbar.
4. Google meldet Playfair Parking dauerhaft geschlossen.
weis jemand mehr?
Herr Christoph M. schrieb uns am 27.10.21:
ich hatte auf dem Rewe Parkplatz keine Parkuhr – da bin ich wohl selbst schuld.
Die Firma fair parken GmbH verlangt in ihrer Zahlungsaufforderung allerdings 10€ Mahgebür, ohne vorher gemahnt zu haben.
Damit verdienst sich fair parken wohl ein Zubrot.
Im Übrigen war ich im Markt genau 4 Minuten.
Es wäre nett gewesen, man hätte mich auf die fehlende Parkuhr hingewiesen.
Nachdem ich aber keinen Kontrolleur gesehen habe, obschon der kurze Zeit im Markt, gehe ich davon aus, dass der Parkwächter seinen Opfern auflauert.
Warum Rewe mit solch einer unseriösen Firma kooperiert ist mir unverständlich.
Viele Grüße
Christoh M.
Wir antworteten:
Sehr geehrter Herr M.
wir haben bereits einen Artikel veröffentlicht, zu dem andere betroffene Verbraucher Kommentare eingestellt haben:
https://verbraucherschutz.de/playfair-parking-e-k-fordert-unangemessen-hohe-gebuehr-fuer-fehlende-parkscheibe/
Sie sollten sich, genau wie ich, bei Rewe beschweren.
Darf ich Ihre Zuschrift ohne Nennung Ihres Namens als Kommentar zu unserem Artikel einstellen?
Herr M. antwortete:
Hallo Frau Lauckenmann,
sehr gerne können Sie meine Zuschrift verwenden.
Ich habe mich auch bei Rewe beschwert.
Ich habe auch Ihre Artikel durchsucht, aber auf die Schnelle kein Ergebnis bekommen.
Sorry, ich hätte noch genauer suchen können.
Darf ich Ihnen noch eine Frage stellen?
Fair Parken hat mir geantwortet und erklärt, die Mahngebühren ergeben sich aus der Anfrage beim KBA nach meinem Nummernschild.
Dürfen damit also Mahngebühren ohne vorherige Mahnung erhoben werden?
Wir schrieben Herrn M.:
Sehr geehrter Herr Mecking,
nein, dass darf die Firma nicht:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016
7. Kosten fürs Ermitteln des Halters
Auf wen ein Auto angemeldet ist, kann anhand des Kennzeichens bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt werden.
Die Kosten zur Ermittlung des Halters darf der Parkraumbewirtschafter nicht von Ihnen verlangen. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu,
die Kosten hierzu eintreiben zu können (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).
Einen Strafzettel v.30€ habe ich nach Postalischem Eingang im Nov 2020 gezahlt, die 5,92 für die Halterabfrage aber nicht, darf lt. BGH nicht eingefordert werden. Anfang Aug 2021 kam jetzt ein Inkassoschreiben , Forderung von mehr als 38€. Wir schreiben hin und her , inzwischen wird mir mit hohen Forderungen gedroht. Da der Streitwert gering ist, will meine Rechtschutzvers nicht einspringen. Das kalkuliert play-fair -parking wohl ein. Warum hilft denn keiner und legt solchen Firmen das Handwerk?
Angekommen um 14:59 wollte kurz Geld wechseln, komme um 15:02 wieder und finde einen mit 15:00 datierten Strafzettel.
Auf Nachfrage bei dem logischerweise noch vor Ort befindlichen Knöllchenverteiler meinte er nur: „Jetzt ist es im System, er kann auch nichts mehr machen“.
Nen Monat später die erste Mahnung.
…Solides Geschäftsmodell…
Liebes Team,
am 15.2. zum Einkaufen geparkt (ca.80E), keine Parkscheibe, neu, ungewohnt. 25€ !! Einspruch eingelegt, auf der Seite von Playfair nicht möglich. Einspruch wiederholt auf Ihrer Emailadresse am 22.2.21 um kulante Stornierung. Am 23.5! kam eine kurze Ablehnung. Am 25.5. habe ich 25€ bezahlt. Am 28.5.! kam Erinnerung mit Mahn- und Haltersuchgebühr, obwohl ich meine Adresse und Namen des Halters angegeben habe. Am17.8.! Inkassobrief zzgl.38€! Bitte schnelle Hilfe!!
Ich bin Mieterin von einem Mehrfamilienhaus in Münster. In der ganzen Siedlung werden die Parkplätze von der Firma Playfair-Parking kontrolliert. Wir haben von unserem Vermieter nur einen eingeschweißten A5 Parkausweis bekommen. Der fliegt nachtürlich bei jeder Fahrt hin und her! Ich habe vergessen den Parkschein hinter die Windschutzscheibe zu legen. Der Parkschein lag auf dem Beifahrersitz. Ich muss für meinen eigenen Stellplatz, den ich sowieso schon bezahle, 30 Euro Strafe zahlen!
Hallo Jennifer, ich habe exakt die gleiche Erfahrung am Sonntag gemacht (MS, Mecklembeck). Hast du mal nachgefragt, ob man da was machen kann? Ich finde 30€ viel zu teuer, schließlich stand ja niemand drauf, der nicht hätte dort stehen dürfen! Ich stehe jeden Tag auf diesem Platz und der Wachmann kennt mein Auto ganz bestimmt! Es macht mich so sauer.
Hallo Lukas,
ehrlich gesagt weiß ich nicht so genau was man da unternehmen kann. Ich habe beim Wohn-In in Münster nachgefragt. Die Sache fällt leider nicht unter Mietrecht. Ich werde noch versuchen bei der Verbraucherzentrale anzurufen. Den Vermieter werde ich auch noch anschreiben, weil ich es unmöglich finde einen A5 Zettel zu erstellen, der bei jeder Fahrt durch das Auto fliegt. Und ich glaube nicht das jeder daran denkt, den Parkausweis nach der Autofahrt auf das Cockpit zu legen.
Vor dem Parkplatz steht ein großes Schild mit den AGBs von Playfair-Parking. Da steht leider drauf, dass die 30 Euro bei einem fehlenden Parkausweis verlangen. Und das man damit einverstanden ist, sobald man sein Auto auf der Parkfläche abstellt. Ob das rechtlich so richtig ist? Für den eigenen Parkplatz Strafe zu zahlen? Also kassiert der Vermieter und Playfair-Parking! Bin auch stinksauer.
Never again – Ich war am 19.02.2021 (zum letzten mal in mylife 😉 in einem Geschäft an der Stetheimer Str. 37-41, 84034 Landshut einkaufen. Der Einkauf dauerte 30 min. Das Schild mit den Hinweisen und Belehrungen der „Playfair-Parking GmbH“ steht am Parkplatzbeginn. Dafür müsste man zurück gehen. Wer macht das schon. Ich gebe zu, ich habe meine Parkscheibe nicht benutzt.
30 Euro für 30 min ist Abzocke der schlimmsten Art. Was ich „solchen“ Firmen wünsche kann ich hier leider nicht schreiben.
Am besten nicht mehr in den dortigen Geschäften kaufen. Dieses denen natürlich auch mitteilen. ein oder zwei Kunden verlieren ist ggf nicht schlimm aber wenn es viele machen lenken einige ggf ein. die Masse hat Macht!! Ich kann mein Geld auch gut woanders ausgeben und da sind genug kostenfreie Parkplätze!!!
Hallo Irene, hier gibt es etwas zu beachten. Ist der Chef des Ladens auch Besitzer oder ist er Pächter?
Wenn er nur Pächter ist braucht er keinen Vertrag mit Playfair.
Wem gehört die Parkfläche? Wenn nur die Inmobilien vermietet werden, z.b. an mehrere Geschäfte und es einen gemeinsamen Parkplatz gibt, hat der Verpächter auch oft für die Parkfläche ein „Geschäftsmodell“ mit Playfair.
Ich habe versucht dagegen anzugehen, welches für mich im nachhinein sehr teuer geworden ist.
Hatte einen Strafzettel über 30,- € für einen Parkverstoß wegen fehlender Parkscheibe am Auto. Habe leider gleich überwiesen, obwohl ich im Nachhinein vom Chef des Ladens erfahren habe, dass er keinen Vertrag mit Playfair-Parking abgeschlossen hat. Das ärgert mich maßlos, denn das ist doch nicht nur eine rechtswidrige Abzocke, sondern wirklich Betrug. Werde in Zukunft nie mehr etwas bezahlen, ohne mit dem Chef Rücksprache gehalten zu haben!
Weiß jemand, ob ich das Geld zurückfordern kann?
Absolute Betrugsmasche, ich habe vor 2 Tagen den ERSTEN Brief im Briefkasten gefunden in welchem sie 30€ Parkverstoß verlangen, zzgl. Mahnkosten und Halterermittlungskosten.
Da ich den Aufschreiber während er versucht hat mir einen Strafzettel zu erteilen zur Rede gestellt habe, hat sich dieser aus dem Staub gemacht, OHNE einen Strafzettel zu hinterlassen!
Die Antwort der Firma auf meine Beschwerde:
Sofort zahlen oder Gericht!
Meiner Meinung nach eine völlig rechtswidrige Abzocke!!!!!!!!
Hallo Linda, ich hoffe für Dich das es tatsächlich klappt. Bei mir hat es allerdings auch eine längere Pause gegeben bevor ein eröffnetes Mahnverfahren eines Inkassounternehmens gekommen ist. Das Inkassounternehmen ist übrigends laut Adresse direkt nebenan. Viel Glück, bleib Gesund.
Ich möchte ein kurzes Update zu meinen zwei vorherigen Kommentaren abgeben: Die Rechnung hat sich durch Halterermittlungskosten, Mahngebühren, Bearbeitungspauschalen noch auf 98 Euro hochgeschraubt. Auf meine Einwände wurde inhaltlich nicht mehr eingegangen. Es kamen immer gleichlautende Briefe von einer Anwältin ohne Unterschrift. Ich habe nicht mehr reagiert und seit drei Monaten ist nun Ruhe. Habt die Kraft und Ausdauer, die Briefe nicht zu beachten.
Hallo Linda, was ist daraus geworden? Danke für deine Antwort im Voraus!
Andreas
Das ist eine Firma der man die Lizenz entziehen müßte
am 12.10.2020 in Bernau am Ärztehaus geparkt. Da man ja nicht so oft dort ist war mir die Parkplatzbewirtschaftung nicht bekannt. Die Krone ist natürlich das ich um 11:00 Uhr am Auto war, das Ticket vorfand mit Vorfalluhrzeit 12:02 Uhr.
Laut häufiger Fragen bei playfair-parking kommt man schon in Zahlungszwang wenn man den von playfair-parking bewirtschafteten Parkplatz benutzt (AGB). Wenn die Zahlungsaufforderung weg ist, (vom Winde verweht, aufgeweicht etc.)
kommt man schon in Zahlungsverzug.