Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühr für fehlende Parkscheibe. Einkaufsbeleg als Beweis wurde abgelehnt. Anzeige wurde erstattet.
Verbraucherschutz.de, Gunda Lauckenmann, schrieb am 16.01.2020 an ‚[email protected]‘:
Sehr geehrter Herr Moritz Dohna (Geschäftsführer),
ich kaufe jede Woche bei Netto am Trelder Weg ein und lege grundsätzlich meine Parkscheibe ins Fenster.
Heute Morgen war ich sehr in Gedanken und vergaß die Parkscheibe.
Als ich aus dem Supermarkt kam, hatte ich einen Zettel wegen Parkverstoßes an meiner Frontscheibe.
In der Anlage übersende ich Ihnen diesen Zettel von Ihnen, sowie meinen Beleg von Netto, Datiert 16.1.2020 um 11:28 Uhr.
Da ich nachweislich bei Netto eingekauft habe, betrachte den Parkverstoß als hinfällig.
Ich möchte Sie bitten, mir die Stornierung des Parkverstoßes zu bestätigen.
Playfair-Parking antwortete am 16.01.2020 um 14:05 Uhr:
Sehr geehrte Frau Lauckermann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Hinweisschilder und AGB-Schilder, die das rechtfertigen befinden sich ersichtlich auf dem Gelände. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen.
Auf diesem privaten Kundenparkplatz ist das Parken nur in der vorgegebenen Zeit mit Parkscheibe gestattet. Unser Mitarbeiter hat in Ihrem PKW keine Parkscheibe vorgefunden.
Deshalb wird der Parkverstoß nicht storniert.
Ein Einkaufsbeleg eines ansässigen Ladengeschäftes oder ein Beleg einer anderen ansässigen Institution auf dieser privaten Parkfläche entlastet Sie nicht der Zahlung des Parkverstoßes nachzukommen.
Wir bitten Sie höflich, unserer Zahlungsaufforderung nachzukommen und den angekreuzten Betrag des Parkverstoßes innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen, beginnend ab Datum des Parkverstoßes, zu überweisen.
Unsere Bankverbindung lautet:
HypoVereinsbank
IBAN: DE87 2003 0000 0010 9605 26
BIC: HYVEDEMM300
Ihre Referenznummer lautet: A066953
Bitte nennen Sie im Verwendungszweck Ihre Referenznummer u n d Ihr Kfz-Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
PLAYFAIR-PARKING e. K.
Papenreye 53
22453 Hamburg
[email protected]
www.playfair-parking.de
Ich, Gunda Lauckenmann, habe am 17.01.2020 Anzeige erstattet:
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Wegelagerei, Abzocke, Wucher, unlautere Machenschaften und Prellerei gegen
Playfair-Parking e.K.
Papanreye 53
22453 Hamburg
Tathergang:
Ich parkte am 16.1.2020 um ca. 11:10 Uhr auf dem Parkplatz Trelder Weg, um im Supermarkt Netto einzukaufen.
Als ich zu meinem Fahrzeug zurück kam, hatte ich einen Zettel von Playfair-Parking wegen Parkverstoßes an meiner Windschutzscheibe.
Datiert 16.1.2020 um 11:30 Uhr. Gebühr 30,- Euro.
Begründung: Fehlender Parkausweis (Parkscheibe/Parkschein).
Ich legte daraufhin am 16.1.2020 um 13:18 Uhr per Mail an ‚[email protected]‘ Einspruch gegen diesen Parkverstoß ein. (Siehe Anlage)
Im Anhang dieser Mail übersandte ich Playfair-Parking meinen Einkaufsbeleg von Netto, datiert 16.1.2020 um 11:28 Uhr, und bat um Stornierung des Parkverstoßes, da ich ja nachweislich den Parkplatz genutzt hatte, um einzukaufen.
Playfair-Parking antwortet mir am 16.1.2020 um 14:05 Uhr (siehe Anlage).
Eine Stornierung der Parkgebühr wurde abgelehnt und ich wurde aufgefordert die 30,- Euro für den Parkverstoß (fehlende Parkscheibe) zu zahlen.
Begründung für meine Anzeige:
Ich parke einmal wöchentlich auf diesem Parkplatz Trelder Weg um bei Netto einzukaufen.
Bisher habe ich es nie versäumt, meine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
An diesem Morgen war ich sehr in Gedanken und vergaß die Parkscheibe.
Durch mein Parken auf dem Parkplatz am Trelder Weg habe ich niemanden behindert, ich habe nicht auf einem Parkplatz geparkt, auf dem es verboten ist zu parken und es besteht daher nicht der Tatbestand eines „Falschparkens“, welches durch ein „Bußgeld“ geahndet werden kann.
Dass diese Parkplätze vor Supermärkten und Geschäften dazu dienen sollen, dass hier „Kunden“ parken sollen und keine Anwohner und daher überwacht werden, befürworte ich sehr.
Ich habe durch meinen Kassenbeleg bewiesen, dass ich bei Netto einkaufen war.
Diesen Beweis abzulehnen und dennoch auf Zahlung einer zudem noch völlig unangemessen hohen Gebühr in Höhe von 30,- zu bestehen ist für mich Wegelagerei, Abzocke, Wucher, Prellerei und sind für mich als unlautere Machenschaften zu beschreiben.
Ich möchte die Polizei Hamburg bitten, die Payfair-Parking e.K. über meine Anzeige in Kenntnis zu setzen.
Eine Veröffentlichung dieses unerhörten Vorgangs auf Verbraucherschutz.de hat ebenfalls stattgefunden.
P.S.: Playfair bedeutet übersetzt: anständig, redlich und gerecht zu spielen. Diesem Namen wird die Playfair-Parking e.K. in keiner Weise gerecht.
Das „1. Das Erste“ berichtete bereits:
daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html
und auch die SHZ
shz.de/lokales/holsteinischer-courier/aerger-um-private-knoellchenschreiber-id16181566.html
Playfair-Parking schrieb uns am 18.2.2020:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir fordern Sie hiermit unverzüglich auf den von Ihnen verfassten Artikel (siehe Link) auf der Internetseite Verbraucherschutz.de zu löschen.
verbraucherschutz.de/playfair-parking-e-k-fordert-unangemessen-hohe-gebuehr-fuer-fehlende-parkscheibe/
Hiermit setzten wir Ihnen einen Frist bis zum
20.02.2020.
Sollte bis zu dem o.g. Datum der Fristsetzung die Löschung nicht erfolgt sein, werden wir unsere Anwälte unverzüglich einschalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Aufforderung zur Löschung des Artikels werden wir nicht nachkommen.
Wir möchten darauf verweisen, dass es sich bei der Domain Verbraucherschutz.de um einen Verein mit dem satzungsmäßigen gemeinnützigen Ziel der Förderung des Verbraucherschutzes handelt.
Damit sind wir nach der insoweit einschlägigen Rechtsprechung in der Verfolgung unserer satzungsmäßigen Ziele zur Förderung von verbraucherpolitischen Belangen durchaus berechtigt uns in einem
erhöhten Maße auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit zu berufen.
Playfair-Parking schrieb am 18.2.2020:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
der Inhalt Ihrer veröffentlichten Äußerung ist grundlegend falsch. Sie verunsichern damit den Verbraucher und schützen Ihn damit nicht. Das Recht der Meinungsäußerung bleibt Ihnen unbenommen.
Wir fordern Sie letztmalig auf den Link zu entfernen. Sollte der Link am 20.02.2020 immer noch im Netz zu sehen sein, werden wir den Sachverhalt an unsere Anwälte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr PLAYFAIR-PARKING Team
Wir schrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß unserer Satzung ist es unsere Aufgabe unter anderem:
b) die Verbraucher vor aktuellen unseriösen Firmen und Geschäftspraktiken zu warnen
Es ist zwar rechtens, dass Sie „Strafzettel“ verteilen, aber Ihre völlig überhöhten Gebühren bei Ihren „Strafzetteln“ halten wir für ausgesprochen unseriös und daher ist es unsere Pflicht, die Verbraucher hierüber zu informieren.
Das “1. Das Erste” berichtete bereits:
daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html
Dem Artikel habe ich diese Aussage entnommen:
Wie hoch darf die Strafzahlung sein?
Im öffentlichen Bereich ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Verwarnungs- oder Bußgelder. Auf Privatparkplätzen handelt es sich bei den Knöllchen um sogenannte Vertragsstrafen.
Die Höhe der verlangten Vertragsstrafe variiert von Firma zu Firma. Manche von ihnen verlangen bis zu 30 Euro. Nach Meinung von Juristen kann die Strafe unter Umständen zu hoch angesetzt sein. Hintergrund ist, dass nach § 307 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie unangemessen von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Das heißt, als Vergleichswert wird die Gebühr herangezogen, die ein Strafzettel wegen Falschparkens in der jeweiligen Stadt mit sich bringt. Das Verstoßgeld auf einem Privatparkplatz sollte nicht mehr als doppelt so hoch sein.
Im öffentlichen Raum fallen für mich folgende Bußgelder für Falschparken an:
Tatbestand Bußgeld
Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor 15 Euro –
Parken im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot 15 Euro –
Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen 15 Euro
Sie verlangen von einem Verbraucher, der nachweislich in einem Supermarkt, zu dem der Parkplatz gehört, eingekauft hat, zudem niemanden behindert hat und nicht im Halteverbot stand eine Strafe von 30,- Euro!
Das ist in meinen Augen sittenwidrig und Wegelagerei, wie auch in meiner Anzeige gegen Sie begründet.
Wir haben bei Verbraucherschutz.de bereits etliche Beschwerden, auch gegen andere private Parkplatzwächter, erhalten und es ist unsere Aufgabe, die Verbraucher hierüber zu informieren und sie davor zu bewahren, ebenfalls mit einer hohen „Vertragsstrafe“ belangt zu werden, wenn Sie die Vorgaben der privaten Parkplatzwächter nicht befolgen.
13.08.20, 10.06 Uhr, Rendsburger Str. NMS, 30,- Euro Knöllchen wegen AGB-Verstoß, vergessene Parkscheibe, lt. Knöllchen „wird auf die AGB auf den Hinweisschildern deutlich hingewiesen?“ lt. Knöllchen „wurde Ihr Parkverstoß umfangreich dokumentiert!“ Allerdings – da waren keine (sichtbaren) Schilder, habe den BETRUG von Playfair-Parking auch umfangreich dokumentiert! Sechs Fotos meiner Zufahrt, nirgends ein Schild. Die werden offensichtlich so aufgestellt, dass man sie übersieht …
Guten Tag zusammen,
ich war am 29.06.2020 mit meiner Mutter (89 Jahre und nicht mehr gut zu Fuß) bei einem Facharzt und nutzte den zugehörigen Parkplatz in der Rendsburger Straße 8 in Neumünster (Schleswig-Holstein). Leider habe ich die Beschilderung zur Auslage einer Parkscheibe nicht gesehen und ein Parkverstoßzettel über 30,- € bekommen. Ich finde die Firma hat sich einen falschen Namen gegeben, mit Fairplay-Parking hat das nichts zu tun, ich fühle mich mehr an Wegelagerei erinnert!!
Ich hatte mein Fahrzeug am 4.5.2020 mittags für einem ca. 15-minütigen Einkauf auf einem von Playfair Parking „überwachten“ Parkplatz im Moorhof / Poppenbüttel abgestellt. Der Platz war mäßig besucht, sehr viele Parkplätze waren frei. Bei Rückkehr mit Einkaufstüte fotografierte gerade ein „Überwacher“ der o.g. Firma meinen Wagen. Auf Ansprache reagierte er nicht, sondern ging zügig weg. Ich soll nun 20 Euro wg. fehlender Parkscheibe zahlen. DIESE FIRMA ÜBERWACHT NICHT, SIE ZOCKT AB !!!
Zwei Minuten beim Türken gewesen um ein Fladenbrot zu kaufen und ein 30€ Ticket bekommen.
Von dem Schreiberling weit und breit kleine Spur. Er kann ja auch nichts dafür.
Ich verbuche das mal als 31,20 € teures Fladenbrot.
Sowas kommt halt bei Privatisierung bei rum. Ein Hoch auf die Hamburger Regierung!
Moin,
haben am 08.05.2020 auch Bekanntschaft mit dieser „Firma“ machen müssen.
Wir hatten bei dem KiK im Trelder Weg geparkt und eingekauft, für uns war es nicht ersichtlich eine Parkscheibe nutzen zu müssen, das „Hinweisschild“ fängt erst in ca. 2,50m Höhe an, wer guckt beim Parken und ins Geschäft gehen nach oben?
(Fotos vorhanden, plus Belege).
Unter Vorbehalt habe ich heute die 30,00€ überwiesen, will unseriösen Firmen das Handwerk gelegt wissen, nehme Tipps etc. gern an.
LG Marco
Ja auch ich muss mich wieder melden, da ich heute sicherlich vom gleichen Inkasso Büro eine Rechnung über 35,62 Euro erhalten habe, obwohl mir Playfair-Parking geschrieben hatte, „dank meines Schreibens konnte sie die Zahlung über 30 Euro zuordnen und ich solle die Zahlungserinnerung als gegenstandslos ansehen“. Ist das rechtens, dass man innerhalb von 5 Tagen jetzt zahlen soll? Oder baut man so Druck auf??? Anwalt oder Polizei??
Ich vergaß ebenfalls die Parkscheibe und bekam während des Einkaufs einen „Strafzettel“. Meinem Widerspruch bei der Firma „Play-Fair-Parking“ wurde nicht stattgegeben, zudem ist der Wortlaut der Briefe dieser Firma sehr bedrohlich, sodass ich den Betrag überwiesen habe. Nun habe ich eine 2. Rechnung über eine „Halterermittlung“ und Zinsen erhalten, obwohl ich mit der Firma stets in Kontakt war. Ich werde diesen Betrag nicht zahlen! Was kann mir drohen?
verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016
Unter Punkt 7:
Auf wen ein Auto angemeldet ist, kann anhand des Kennzeichens bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt werden. Die Kosten zur Ermittlung des Halters darf der Parkraumbewirtschafter nicht von Ihnen verlangen. Diese dienen nämlich nicht der Ahndung des Parkverstoßes, sondern lediglich dazu, die Kosten hierzu eintreiben zu können (BGH-Urteil vom 18.12.2015, V ZR 160/14).
Danke für die Antwort! Mittlerweile möchte die Inkassofirma 77,85 Euro von mir. Und das obwohl ich die 30 euro gezahlt habe! „Mahnkosten“, „Zinsen“, „Geschäftsgebühr“ und „Auslagenpauschale“ nennen sie die Forderungen…
Meine Frau hat beim einkaufen auch die Parkscheibe vergessen. Ich habe da es ein Firmenwagen mit jederlei Zugriff ist erstmal gesagt das ich nicht weiß wer gefahren ist. Dann kamen schon Schreiben mit Mahngebühren. Ich habe 2 weitere Schreiben hingeschickt, aufgrund der hohen Kosten von ungerechtfertigten Kosten gesprochen. Dann habeich laut Verkehrsordnung 15,– € überwiesen, damit die Sache vom Tisch kommt. Folge Forderung Königs Inkasso, 50,73 € vom 21.04.20 jetzt 93,97. Was kann ich nun tun?
Sehr geehrter Herr Cordes,
da wir keine Anwälte beschäftigen, können wir gegen diese „Wegelagerei“ leider nicht vorgehen.
Ich erwäge aber, den Bundesverband der Verbraucherzentralen anzuschreiben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen.
Obwohl meine Anzeige natürlich eingestellt wurde, ist es vielleicht gar nicht schlecht, wenn immer mehr Personen Anzeige erstatten würden.
Außerdem denke ist, dass es auch ganz gut ist, die Ladenbesitzer an diesem Parkplatz zu informieren, denn mir schrieben auch schon Verbraucher, dass sie dort nicht mehr einkaufen gehen wegen dieses überhöhten „Bußgeldes“.
Und die Parkplatzwächter sollen ja genau das Gegenteil erreichen.
Dieser Artikel von Rechtsanwalt Hollweck hat inzwischen auch schon 92 Kommentare von betroffenen Verbrauchern:
kanzlei-hollweck.de/2014/10/01/ist-der-strafzettel-einer-privaten-parkplatzkontrolle-rechtm%C3%A4%C3%9Fig/
Vielleicht hilft Ihnen dies etwas weiter.
Hallo, ich habe Netto auch angeschrieben, leider wird mir die Kostenübernahme nicht angeboten. Lt. Aussage von Netto handelt es sich um eine Stellfläche der Stadt Hamburg und da könne man mir leider nicht helfen. Das kann ich nicht glauben, Hamburg gibt doch die Bewirtschaftung so eine Fläche nicht an einen Abzockerverein wie Playfair ab, oder? Wie auch immer, ich werde bezahlen, um Inkasso zu vermeiden und alle Läden am Trelder Weg meiden. Vielleicht beschweren sich die Mieter ja mal.
Hallo zusammen,
habe am 20.01.20 am Trelder Weg geparkt, an der genutzten Auffahrt steht kein Schild als Hinweis auf die Parkscheibenpflicht.
War mit meiner Mutter bei der Haspa und im Netto, als wir wieder zu Auto kamen, hing dort ein Zettel an der Scheibe. Klar habe ich mich geärgert. Am 27.03. dann die Zahlungsaufforderung mit Mahngebühr und Halterermittlungskosten, gesamt 38,57€.
Meine Anfragen an Playfair werden mit „Wird nicht storniert, zahlen, sonst Inkasso“ abgetan.
Ich hatte heute eine „Zahlungserinnerung“ in der Post, eine dazugehörende Rechnung habe ich nie erhalten. Ich glaubte an einen Betrugsversuch und suchte vergeblich im Internet nach einer Telefon-Nr. zur Klärung der Angelegenheit. Offensichtlich ist der Name „Playfair“ ein Witz und die Firma weiß sehr wohl, warum sie keine Telefonnr. (nicht mal im Impressum ihrer Internetseite) angibt.
Was tun? Ich soll 33,57 Euro zahlen. Das ist doch eine Betrugsmasche? Abzocke? Bauernfängerei?
hallo, ich klage wahrscheinlich. Wir können Sammelklage machen. Wenn Interesse besteht, melden Sie sich bei mir!
Habe meine Mutter am 30.11.19 als Notfall im Krankenhaus eingeliefert, was mir auch entsprechend bestätigt wurde. Ich hatte keine Mitteilung am Auto dafür nach ca 2 Monaten eine Zahlungserinnerung. Als ich die Firma PLayfair an schrieb und auf die FAQ hinwies kam die lapidare Antwort: Ihr Parkverstoß wird nicht storniert.
Bin am überlegen ob ich Bild, RtL und/oder SAT1 informieren soll.
Hallo, ich bin gestern in Bernau bei Berlin mit meiner 14 Monate alten Tochter, die ein Magen Darm Virus hat, zum Kinderarzt gefahren. Ankunft 8:17 Uhr. Ich habe das Erbrechen im Auto gerade so verhindern können und bin mit ihr hoch zum Arzt um uns zu säubern. Anschließend Anmeldung und dann wieder runter um die Parkscheibe reinzulegen. Das war 8:28 Uhr und um 8:25 wurde mir ein Strafzettel an die Windschutzscheibe geklemmt. Sicherlich hat derjenige gesehen in welcher Not ich war. Unfassbar
Bitte, melden Sie sich. ich habe das gleichen fall. MFG Frau S.
Hallo,
ich habe ebenfalls einen Parkversroß zettel von Playfair Parking im Trelder Weg bekommen. Ich war am 25.02.2020 um 16:00 mit meiner Katze beim Tierarzt. An diesem Tag hab ich nichts bekommen ,am 26.2.2020 ebenfalls beim Tierarzt da war dann einer dran. Ich Wuste nicht das dort nur noch mit Parkscheibe ein Parken möglich ist. Ich finde 30 Euro ist unverschämt teuer.
Ich bin sehr daran interessiert wie es hier weiter geht, da ich gestern ebenfalls ein Schreiben dieser Firma erhalten habe.
Sehr geehrte Rosaline,
ich habe damals auch sofort an den Supermarkt geschrieben, in dem ich einkaufen war. Dieser wird mir die 30,- Euro erstatten. Das sollten Sie zunächst auch versuchen.
Die Playfair-Parking hat uns nun aufgefordert, den Artikel zu löschen. Dem werden wir natürlich nicht nachkommen, denn der Text entspricht ja den Tatsachen.
Dann werden die einen Anwalt einschalten, wir natürlich auch. Vielleicht geht das Ganze ja vor Gericht. Soll mir Recht sein. Diese Wegelagerei, den Menschen 30,- Euro abzuknöpfen, muss ein Ende haben. Ich werde immer den aktuellen Stand in unserem Artikel veröffentlichen.
Hallo,
Ich kann ebenfalls einen derartigen Vorfall melden. Allerdings handelte es sich hierbei um den Parkplatz eines Baumarktes.
da dieser an einem Gewerbegebiet liegt wurde er auch öfter von Besuchern desselben missbraucht. Jedoch bin Ich zum Baumarkt und habe gefragt was das soll? Diese erzählten mir das der Parkplatz nun in der Verwaltung der genannten Firma Sei und Sie nicht mehr zuständig. Der „Strafzettel“ wurde dennoch dort storniert. Resultat: Ich bin da nie wieder hin.