PayPal: So funktioniert der Käuferschutz:
PayPal ist ein in Luxemburg lizenziertes Kreditunternehmen und unterliegt damit dem Bankgeheimnis. Aus diesem Grund sowie aus Gründen des Datenschutzes darf PayPal sich nicht zu einem konkreten Fall äußern, den wir, verbraucherschutz.de, an PayPal weiter leiten.
Vorgehen beim PayPal-Käuferschutz: PayPal bietet seinen Kund*innen mit dem Käuferschutz eine neutrale Instanz, die bei Konflikten zwischen Käufer*in und Verkäufer*in vermittelt und auf Basis von objektiven Grundsätzen eine Entscheidung fällt.
Wie funktioniert der PayPal Käuferschutz?
• Grundsätzlich greift der PayPal-Käuferschutz in zwei Fällen: Wenn der gekaufte Artikel nicht beim/bei der Käufer*in ankommt oder wenn der gekaufte Artikel erheblich von der Beschreibung des/der Händler*in abweicht. Erhält ein/e Kund*in die bestellte Ware nicht oder weicht diese erheblich von der Beschreibung ab, so ist üblicherweise der Verkäufer*in sein/e erste/r Ansprechpartner*in. In den meisten Fällen gelangen beide Parteien auf diesem Weg gemeinsam zu einer Lösung. Kommen Käufer*in und Verkäufer*in hingegen nicht überein, dann hat der/die Käufer*in die Möglichkeit, PayPal das Problem zu melden.
• Nach Meldung des Konflikts haben beide Parteien 20 Tage Zeit, um gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen. Kann keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit, den Fall zur Prüfung an PayPal zu eskalieren. Erst dann wird ein Antrag auf Käuferschutz gestellt.
• Jeder Antrag auf Käuferschutz wird individuell geprüft und bearbeitet. Hierzu fordert PayPal von Käufer*in und Verkäufer*in Informationen an, welche benötigt werden, um über den Antrag auf Käuferschutz zu entscheiden. PayPal entscheidet dabei anhand der PayPal-Käuferschutzrichtlinie. Wird der Käuferschutz zugunsten des Käufers/der Käufer*in entschieden, bucht PayPal den Kaufbetrag vom Händler/von der Händlerin zurück an den Käufer/die Käuferin.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Fälle, in denen es zu einer Einigung zwischen Käufer*in und Verkäufer*in kommt, kein Fall für den Käuferschutz mehr sind.
Sofern in einem konkreten Fall der Verkäufer die Summe bisher noch immer nicht erstattet haben sollte, empfiehlt PayPal, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Strafverfolgungsbehörden können über ein Onlineportal (Safety Hub) Daten für Ermittlungen bei PayPal anfragen. Die auf diesem Weg eingehenden Anfragen werden entsprechend geprüft und bearbeitet.
Vorsicht: Käuferschutz erlischt, wenn Geld „als Zahlung als Freunde“ überwiesen wird. Leider, lässt Paypal Voreinstellung von Verkäufern zu, die das Geld direkt „an Freunde“ ohne einen Kontrollschritt abbuchen. Meine Meldung, dass das Konto strafrechtlich angezeigt wurde und ein Betrugsfall vorliegt und ich mit Hilfe von Paypal um mein Geld betrogen wurde, wurde direkt geschlossen mit der Aussage, “ Überweisung an Freunde“ sei nicht abgesichert. Daher Vorsicht, der Käuferschutz ist nur imaginär