Seit dem 1. Februar 2013 müssen sich viele gesetzlich Krankenversicherte auf neue Arzneimittel einstellen. Zudem werden mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen ihre Versicherten (rund 8 Mio.) mit neuen Rabatt-Arzneimitteln zu versorgen. Davon betroffen sind mehr als 150 Wirkstoffe.
Durch diese Vereinbarung sind die Apotheken bereits seit dem 1. April 2007 dazu verpflichtet, das Mittel abzugeben, für das die Kasse mit einem Hersteller einer Preisnachlass vereinbart hat. Für die Patienten bedeuten diese Vereinbarung zwar in einigen Fällen finanzielle Einsparungen, aber auch eine ständige Umstellung auf neue Präparate, wenn alte Rabattverträge auslaufen und neue in Kraft treten. Inbesondere ältere oder chronisch kranke Menschen seinen durch die in Form und Farbe häufig veränderten Tabletten stark verunsichert, kritisiert Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. Da sei das persönliche Engagement der Apotheker gefordert. Becker mahnte weiterhin an, die Interessen der Patienten, beispielsweise in punkto Lieferfähigkeit, müssten beim Abschluss von Rabattverträgen oberste Priorität haben.