Viele Partnerbörsen lehnen Kündigungen per Mail ab. Bitte kündigen Sie schriftlich mit Unterschrift per Post.
Immer wieder erreichen uns Zuschriften von Verbrauchern, die ein Probeabo bei einer Partnerbörse eingegangen waren, dieses gekündigt hatten, die Kündigung aber nicht bestätigt wurde.
In den AGB’s dieser Partnerbörsen ist zum Beispiel zu lesen:
„Die Kündigung des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist mit eigenhändiger Unterschrift und unter Nennung der zur Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse
per Post an ……….(Adresse siehe Impressum) zu richten.“
Das Landgericht Hamburg hat zwar am 30.04.2013, Urteil 312 O 412/12, gegen diese Klausel entschieden, diese ist aber noch nicht rechtskräftig.
Ist bereits bekannt, wann mit einer Entscheidung des OLG zu rechnen ist? Ich würde mich nur zu gerne auf dieses Urteil berufen, in einem Streit mit PrimeSingles.de