Parship: teure Vertragsverlängerung mit längerer Laufzeit
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading in Verbindung zu setzen, da sie sich ohnehin nur mit einem Anwalt gegen diese unseriösen Machenschaften wehren können:
Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading
Mommsenstraße 58
10629 Berlin
Telefon: 030 / 340 60 478
E-Mail : [email protected]
Frau Sylvia L. schrieb uns am 18.3.14:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im September eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft bei Parship abgeschlossen. Ich habe bewusst einen höheren Monatspreis in Kauf genommen, um eine kürzere Laufzeit zu haben.
Ich habe meine Partnersuche nach 2 Monaten beendet und mein Profil auf unsichtbar gestellt. Irgendwo auf der Parship-Seite hatte ich gelesen, dass die Mitgliedschaft pausiert, solange man sein Profil auf unsichtbar hat. Ich wollte mir die Möglichkeit offen halten, meine bereits gezahlten 4 Restmonate zu nutzen und vergaß so, rechtzeitig zu kündigen. Ohne dass ich meine volle Mitgliedszeit genutzt habe, hat mir nun Parship 478 € abgebucht – den Preis für 12 Monate zu den ungünstigen Konditionen meiner 6-Monats-Mitgliedschaft. In der Bestätigungsmail zum Kaufvertrag steht das tatsächlich so drin, ich empfinde dies dennoch als Bauernfängerei. Ist es zulässig, dass eine automatische-Verlängerung länger ist und damit teurer als die ursprüngliche Laufzeit bei Vertragsabschluss?
Ich habe der Lastschrift widersprochen, habe also derzeit das Geld wieder auf meinem Konto. Eine Rechnung über die 478€ habe ich nicht erhalten. Wie empfehlen Sie mir, weiter vorzugehen. Werde ich freiwillig die 478€ überweisen müssen, um Inkassokosten zu sparen? Soll ich eine Rechnung/Mahnung abwarten? Habe ich Aussicht darauf, die 478€ zu behalten oder ist Parship völlig im Recht?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
Sylvia L.
Die bisherige Korrespondenz mit Parship:
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworten kann.
Das unsichtbarstellen Ihres Profiles beinhaltet nicht, dass sie Ihre Premium-Mitgliedschaft automatisch für den Zeitraum des Unsichbarseins verlängert. Dies ist nur bei einer Pause der Fall, die Sie beim Kundenservice beantragen können. Leider liegt uns kein Pausenwunsch von Ihnen vor.
Daher hat sich Ihre Mitgliedschaft gemäß der produktbezogenen Vertragsbedingungen verlängert.
Lassen Sie mich dies kurz erläutern:
Sie können Ihre Mitgliedschaft innerhalb der in der Bestellbestätigung genannten Frist kündigen. Da Ihre Kündigung nicht fristgerecht erfolgte, wurde der Vertrag verlängert. Rückwirkend ist eine Kündigung leider nicht möglich.
Ihr Vertragsende wurde zum nächstmöglichen Termin vermerkt. Dies ist der 06.03.2015. Ihre Premium-Mitgliedschaft wird sich also nicht noch einmal verlängern und an diesem Tag enden.
Bei weiteren Fragen antworten Sie gerne auf diese E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja B.
Ihr PARSHIP Kundenservice
Ihre Nachricht 12/03/2014 17:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möche ich meine Premium-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Die Chiffre weiß ich nicht mehr, da ich Ihre Dienste bereits seit 4 Monaten nicht mehr nutze. Ich habe mich mit der Mail-Adresse sylvia… oder sylvia…..angemeldet. Der Betreff der letzten Abbuchung war……
Beste Grüße
S. Lange
Ihre Nachricht 12/03/2014 17:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ca. Anfang September 2013 eine Premium-Mitgliedschaft für 6 Monate abgeschlossen und bereits ca. 2 Monate später das Profil auf unsichtbar geschaltet.
In Ihrem Forum hatte ich gelesen, dass in einem solchen Fall die Zeit nicht ”weiterläuft”, ich also irgendwann später die restlichen 4 Monate Premium-Mitgliedschaft nutzen kann.
Nun musste ich sehr ärgerlich überrascht feststellen, dass Ihre Firma mir 478€ abgebucht hat. Können Sie mir das bitte erklären?
Ich werde der Lastschrift widersprechen.
Beste Grüße
Sylvia L.
P.S.: Da ich Ihren Service seit Monaten nicht nutze, weiß ich auch meine Chiffre nicht mehr. Ich habe mich mit der Mail-Adresse sylvia … oder sylvia.. angemeldet.
Der Betreff der Lastschrift: …….
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.3.14 an Parship weiter und erhielt am 31.3. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 24.03.2014. Ich bitte um Verständnis, dass
Herr Kahlke persönlich nicht die Möglichkeit hat, Ihnen zu antworten. Aus diesem Grund wurde ich mit der Bearbeitung Ihres Anliegens betraut.
Ohne Vorlage einer entsprechenden Vollmacht geben wir keine Auskünfte zu Vertragsangelegenheiten von Frau L.. Wir haben ihr gegenüber aber mit E-Mail vom 28.03.2014 zu dem Vorgang Stellung genommen.
Ich verbleibe
Parship hatte an Frau L. geschrieben:
Sehr geehrte Frau L.
Sie haben eine Anfrage bei Verbraucherschutz.de bzgl. Ihrer Vertragsverlängerung gestellt. Gerne erläutere ich Ihnen die Rechtslage:
Sie haben am 02.09.2013 eine Premium-Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 6 Monaten zu einem Preis von 239,40 EUR abgeschlossen.
Gemäß den produktbezogenen Vertragsinhalten, die Sie beim Bestellvorgang durch aktives Anklicken bestätigt haben, verlängert sich diese Mitgliedschaft automatisch um je 12 Monate zum Preis von 478,80 EUR, wenn uns nicht bis zu 56 Tagen (= 8 Wochen) vor Ablauf der aktuellen Laufzeit eine Kündigung zugeht. Da Sie keine fristgerechte Kündigung geschickt haben, hat sich Ihr Vertrag entsprechend den vereinbarten Vertragsbedingungen verlängert.
Sicherheitshalber weisen wir während der Bestellung an drei Stellen auf diese Verlängerung hin:
• innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 5.3.,
• während des Bestellvorganges auf der Webseite in den produktbezogenen Vertragsinhalten,
• und schließlich in der Bestätigungs-E-Mail, die wir mit dem Vertragsabschluss verschicken.
Eine Verlängerung auf 12 Monate entspricht der gängigen Praxis im Online-Handel. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Verlängerung um 12 Monate rechtlich zulässig (BGH, Urteil vom 15.04.2010 – Xa ZR 89/09). Sofern wir unsere Kunden vor dem Kauf über die Bedingungen der Verlängerung informieren, ist diese rechtens. Unseren entsprechenden Informationspflichten kommen wir selbstverständlich nach:
• vor dem Kauf in den produktbezogenen Vertragsinhalten auf den Bestellseiten
• in unseren den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter 5.3
• und in der Bestellbestätigung, die Sie direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail von uns erhalten haben.
Beachten Sie bitte auch, dass einem Kauf jeweils die bei Vertragsschluss gültigen AGB zu Grunde liegen.
Ihre Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die von unseren Kunden am häufigsten gebuchte Laufzeit, sofern wir keine fristgerechte Kündigung erhalten. Die am häufigsten gebuchte Laufzeit beträgt 12 Monate. Über die Kündigungsfrist informieren wir Sie ebenfalls vor der Bestellung in den produktbezogenen Vertragsinhalten sowie in unserem Hilfe-Bereich. Darüber hinaus enthält die Bestellbestätigung die entsprechenden Informationen zur Verlängerung der Premium-Mitgliedschaft.
Ihr Vertragsende haben wir nun zum 06.03.2015 eingetragen, wie bereits mitgeteilt.
Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag von 478,80 EUR bis zum 11.04.2014 auf unser folgendes Konto:
Commerzbank AG
Bankleitzahl:
Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck Ihre PARSHIP-Chiffre ….sowie Ihren Vor- und Nachnamen, damit wir Ihre Zahlung leichter zuordnen können.
Vielen Dank.
…E-Mail kontaktet werden kann. Meine Mails kann ich nicht mehr einsehen, weil ich das account im August gelöscht habe. Die Inkasso sagt mir nur, ich muß meine E-Mails lesen. Ja, kann ich aber nimmer. Und mir „angeboten“ den ausstehenden Betrag in Raten abzubezahlen. Hierzu muß ich meinen Finanzstatus offenlegen, damit die Raten angepasst werden können.
Ich finde das äußerst eklig. Was ratet ihr mir?
Grüsse Kakadu