Parship bleibt weiter bei der teuren Wertersatzforderung
Frau Melanie W. schrieb uns:
Nach einer einwöchigen Premium-Mitgliedschaft bei Parship habe ich am 05.02.2014 den Vertrag widerrufen. Die Problematik dabei ist ja bereits hinreichend bekannt.
Bisher hat der folgende Schriftverkehr via Mail stattgefunden:
„Sehr geehrter Herr S.
Ich habe gemäss § 355 BGB erfolgreich bei Parship widerrufen und bestreite die erbrachte Leistung von Parship.
Von den zustande gekommenen Kontakten entspricht lediglich eine Kontaktaufnahme den Möglichkeiten, die eine Premium-Mitgliedschaft bietet. Alle anderen Kontaktaufnahmen wurden meinerseits nicht weiter verfolgt, bzw. nicht beantwortet und hätten so auch im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft zustande kommen können.
Rechtlich gesehen sieht § 357 Abs. 2 BGB *1) lediglich Wertersatz für Verschlechterungen einer Sache vor. Dies ist hier nicht der Fall, schon deshalb weil die Kontakte keine Sache sind und sich auch nicht verschlechtern.
Desweiteren war auch bei Vertragsabschluss, sowie auch in Ihrer u.a. Aufstellung des Wertersatzes nicht einsehbar, welche Preise für welche Leistungen von Ihnen berechnet werden.
Da die Praktiken von Parship im Falle eines Widerrufs ja bereits hinreichend bekannt und publik geworden sind, habe ich diesen Fall bereits beim Verbraucherschutz gemeldet. Da ich mit der ungerechfertigten Forderung Ihrerseits nicht einverstanden bin, habe ich die Lastschrift bereits rückgängig gemacht. Die von mir erteilte Lastschriftermächtigung ist hiermit von mir zurückgezogen. Als Entgegenkommen biete ich Ihnen an, den ersten Monatsbeitrag einzubehalten. In Betracht der einwöchigen Nutzung von Parship meinerseits sollte dieser Betrag mehr als angebracht sein. Sollten Sie mit diesem Angebot nicht einverstanden sein, bin ich gerne bereit diese Sache auf dem rechtlichen Weg klären zu lassen und werde mich dann unverzüglich an einen Anwalt wenden.
Freundliche Grüsse
Melanie W.
„Gesendet: Montag, 10. Februar 2014 um 17:26 Uhr
Von: ”PARSHIP Kundenservice”
An: ………
Betreff: Widerruf der Chiffre PSVD87WW [Vorgang: 140205-000132]
Sehr geehrte Frau W.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen.
Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 478,80 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 9
Bereits von Ihnen gezahlt: 47,90 EUR
Verbleibende Forderung: 311,20 EUR
Den Einzug des oben genannten Betrages haben wir veranlasst.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann!
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich gegen den Widerruf entscheiden und Ihre Mitgliedschaft bestehen lassen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARSHIP Kundenservice
Ihre Nachricht 05/02/2014 08:56
Ich möchte meinen am 31.01.2014 abgeschlossenen Vertrag gerne widerrufen, da der Großteil meiner
mir angebotenen Partnervorschläge keine Premium-Mitgliedschaft haben und eine normale und vor allem andauernde Kontaktaufnahme so gar nicht möglich ist.
Ich sehe keinen wirklichen Vorteil im Gegensatz zu einer kostenfreien Mitgliedschaft.
Chiffre: ……
Bestelltes Produkt: 12 Monate Premium-Mitgliedschaft
Preis: 47.90 EUR pro Monat, dies entspricht einem Gesamtbetrag von 574,80 EUR (inkl. MwSt.)
Melanie W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Parship weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nachfolgend finden Sie die gewünschte Stellungnahme.
Um die Online-Partnersuche mit PARSHIP zu testen, stehen unseren Mitgliedern zahlreiche Möglichkeiten und Features kostenlos und ohne Verpflichtungen zur Verfügung (z.B. Ansehen aller Partnervorschläge etc.). Lediglich der Kern unserer Dienstleistung, nämlich die gegenseitige Kontaktaufnahme, ist kostenpflichtig und führt im Falle eines Widerrufs zu Wertersatzforderungen.
Entsprechend richtet sich die Höhe des Wertersatzes danach, in welchem Maße ein Mitglied unsere Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist bereits genutzt hat. Dabei ziehen wir für die Ermittlung des individuellen Wertersatzes jedoch nicht den vollständigen Produktpreis heran, sondern beziehen nur einen Anteil des Mitgliedsbeitrags in die Berechnung des Wertersatzes ein.
Damit möchten wir uns und unsere Mitglieder auch vor unseriösen Massen-Kontaktanfragen binnen kurzer Zeit schützen und zugleich auch die Qualität und das hohe Niveau unserer Plattform erhalten. Denn als seriöse Online-Partneragentur setzen wir auf langfristige Beziehungen und nicht wie Dating-oder Flirt-Portale auf kurzfristige und unverbindliche Bindungen. Selbstverständlich gilt aber: Wenn ein Mitglied bis zum Widerruf keinen einzigen Kontakt hatte, muss auch kein Wertersatz geleistet werden, in diesem Fall wird also der komplette Produktpreis erstattet.
Das Landgericht Hamburg hat unsere Auffassung bereits im März 2013 bestätigt. Unsere Widerrufs- und Wertersatzbestimmungen entsprechen also den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der gängigen Praxis im Bereich der Online-Dienstleistungen.
Demnach richtet sich der Wertersatz grundsätzlich nach dem Kern einer Dienstleistung sowie nach dem Umfang ihrer Nutzung. Unsere Dienstleistung bei PARSHIP besteht darin, unseren Mitgliedern Kontakte zu ermöglichen, und damit beste Chancen, den oder die Passende für eine glückliche Partnerschaft zu finden. Dabei beginnt jede Partnerschaft bei der Online-Partnersuche mit einer ersten Email, die zu einem Kontakt wird, wenn das Gegenüber antwortet. Kontakte sind der Kern unserer Dienstleistung. Deshalb garantieren wir unseren Premium-Mitgliedern sogar bei Vertragsabschluss in Abhängigkeit vom gewählten Laufzeit-Paket das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl entsprechender Kontakte. Der Umfang der Nutzung, also die Anzahl der in der Widerrufsfrist zustandegekommenen Kontakte, sind daher Grundlage für die individuelle Berechnung des Wertersatzes.
Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, in welchem Umfang ein Mitglied den PARSHIP-Service innerhalb der Widerrufsfrist bereits in Anspruch genommen hat – also nach der Anzahl der Kontakte, die den Kern unserer Dienstleistung bilden. Konkret bedeutet dies, dass wir für die Ermittlung des Wertersatzes individuell die Anzahl der bisher zustande gekommenen Kontakte mit der jeweiligen Kontaktgarantie ins Verhältnis setzen. Dieser Wert wird dann mit dem Preis für das gewählte Produkt verrechnet, wobei wir jedoch nicht den vollständigen Produktpreis heranziehen, sondern nur einen Anteil in die Berechnung einbeziehen.
Auf diese Bestimmung zum Wertersatz bei Widerruf weisen wir bereits während des Bestellvorgangs sowie in der Bestellbestätigung per E-Mail mehrfach klar und transparent hin. Darüber hinaus stimmen unsere Mitglieder dieser Regelung bei der Bestellung ausdrücklich zu – sind bei Abschluss einer Mitgliedschaft bei PARSHIP also ganz klar über diese Vertragsbedingungen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARSHIP Kundenservice
Verbraucherschutz.de schreibt: Bitte lesen Sie unsere Artikel:
http://verbraucherschutz.de/es-klingt-verlockend-partnerboersen-zwei-wochen-kostenlos-testen/
http://verbraucherschutz.de/vorsicht-bei-widerruf-ihrer-premium-mitgliedschaft-bei-partnerboersen/
Hallo Parship wollte von mein Konto Geld abbuchen.Ich habe mich aber nie dort angemeldet und ich war noch nie auf dieser Seite.Meine Frage wie kommen die an meine Kontodaten.