Parkinnovation: „etwas mehr Toleranz und Kulanz wäre angebracht“
Olaf A. schrieb uns am 6.3.2020:
Betreff: Ungerechtfertigte Gebühren durch Parkinnovation wegen angeblichen Verstoß gegen die Parkordnung
Nachrichtentext:
Am 25.02.2019 befand ich mich auf einem geschäftlichen Termin in Saarbrücken.
Zu dem Termin trafen wir uns im McDonald Restaurant in Eschbergerweg 1, 66121 Saarbrücken.
Da ich zum ersten mal dort vor Ort war und alles etwas unübersichtlich war bemerkte ich nicht die Schilder der parkinnovation.
Mein Kollege wies mich aber im Restaurants darauf hin, parken nur mit Parkscheibe.
Da ich gerade einen neuen Mietwagen bekommen hatte und dieser noch so neu war, dass die Autovermietung noch nicht dazu gekommen war eine Parkscheibe im Fahrzeug zu platzieren, schrieb ich einen Hinweis mit Ankunftszeit, wo ich bin und Rufnummer auf ein Papier, was ich dann zu meinem Leid an die Scheibe aussen platzierte da ich schon meine Jacke ausgezogen hatte worin sich der Autoschlüssel befand.
Als ich später wieder zu meinem Fahrzeug kam, war der Zettel weg, worüber ich mir aber keine Gedanken machte.
Monate Später erhielt ich eine Mahnung von ParkInnovation GmbH, Bahnhofplatz 2, 97070 Würzburg.
Sofort reagierte ich und schilderte den Sachverhalt wie oben beschrieben. Mit dem antwortenden Mitarbeiter der Parkinnovation vereinbarte ich die Zusendung des Belegs, den ich mir aber erst von meinem Kollegen besorgen musste, da er die Rechnung des Treffens übernommen hatte.
Ich hörte nichts weiter von Parkinnovation, weshalb ich die Angelegenheit als erledigt betrachtete.
Wiederum ein paar Monate später erhalte ich ein Schreiben eines Inkassounternehmens worin die Forderung der Parkinnovation zzgl. Inkassokosten gefordert wird, in Summe 140€.
Es erfolgte erneut sofortige Kontaktaufnahme mit Klärungsbedarf.
Angeblich sei die Rechnung nicht angekommen und so hat man die Forderung an ein Inkasso abgetreten. Weshalb auch noch mal nachfragen weshalb der Beleg noch nicht angekommen ist, wenn es denn so war, dann hätte ich zumindest auch bescheid gewusst und hätte weiter handeln können um genau das zu vermeiden.
In meinen Augen ist diese Arbeitsweise kein Zufall.
Im Nachgang war es leider nicht mehr möglich eine Kopie aus der Buchhaltung/Archiv zu beziehen, da dies auf Grund der Größe des Unternehmens ohne enormen Aufwand nicht machbar ist.
Für mich habe ich beschlossen keine Läden mehr zu besuchen um dort Umsatz zu generieren die mit solchen Firmen zusammen arbeiten, es gibt reichlich alternativen.
In den letzten 6 Monaten konnte ich so mit meinen Geschäftspartnern, die ich regelmäßig in Lokalitäten treffe rund 12000€ Umsatz anderen Unternehmen zukommen lassen, die auf Kooperationen mit Parkinnpvation und Firmen mit dem gleichen Konzept, die ja nur unser Bestes wollen verzichten.
Dennoch ist die Art und Weise untragbar und gehört mal etwas genauer unter die Lupe genommen.
Auch weshalb so schnell Inkassofirmen wie in diesem Fall Inkasso GmbH, Mühlenstr. 49, 47918 Tönisvorst beauftragt werden wodurch immense Kosten generiert werden sollte einmal genauer unter die Lupe genommen werden….
Mit freundlichen Grüßen
Olaf A.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 9.3.2020 an [email protected], Herrn Peter Kleinmann (Geschäftsführer) weiter und erhielt am gleichen Tag die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
schön dass es den Verbraucherschutz gibt, denn Verbraucher stehen Unternehmen oftmals hilflos gegenüber und finden in Ihnen einen Fürsprecher, wenngleich es sich bei Ihnen wohlweislich nicht um die Verbraucherzentrale handelt.
Bei dem von Ihrem Mandanten beschriebenen Parkgelände handelt es sich um einen privaten Parkplatz. Hier gelten die gut sichtbar ausgehängten Regeln. Dass Betroffene dies anzweifeln hören wir ständig, weshalb wir ausnahmslos auf rechtssichere Beschilderung achten. Was Ihr Mandant beschrieben hat mag sein, führt jedoch nicht an der Tatsache vorbei, dass er sich nicht entsprechend dieser Regeln verhalten hat. Unser Auftrag besteht darin private Parkplätze zu organisieren, sodass diese ausschließlich den Kunden der Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen. Die Gewerbetreibenden haben für diese wiederum viel Geld investiert oder bezahlen Miete und Unterhaltskosten. Gelten die Halter dieser Parkplätze, also unsere Auftraggeber eigentlich auch als „Verbraucher“, stehen unter Ihrem „Verbraucherschutz“ und vertreten Sie diese auch?
Des Weiteren fehlt mir das Verständnis für Ihre „Bitte“, bis 12.03.2020 um 15:00 Uhr, also innerhalb von 3 Tagen und dann noch zu einer bestimmten Uhrzeit eine Stellungnahme zu erhalten. Wollen Sie damit Druck aufbauen und warum eigentlich?
Wir legen großen Wert auf gleiche Behandlung aller Fälle und so werden wir diesen Fall konkret prüfen und wie jeden anderen Fall entscheiden. Ihre Ankündigung abhängig von unserer Entscheidung den Fall auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen, verstehe ich ebenso als Drohung. Heißt das, wir geben nach oder Sie veröffentlichen? Es handelt sich bei Ihrem Unternehmen angeblich um einen eingetragenen Verein, der durch Steuergelder auch von unseren Auftraggebern und von uns finanziert wird. Hier würde ich mir generell etwas mehr Neutralität und weniger Parteinahme für „Verbraucher“ welche sich möglicherweise falsch verhalten haben wünschen.
Selbstverständlich lassen wir Ihrem Mandanten innerhalb von 14 Tagen, sprich bis zum 24.03.20 unsere faire Stellungnahme und Entscheidung zukommen. Wir sehen Sie leider nicht als Vertreter von Herrn J. an, nicht zuletzt auf Grund einer kurzen Recherche im Internet und der Kritik durch die Verbraucherzentrale an Ihrer „Vorgehensweise“.
Sollten Sie meine Stellungnahme veröffentlichen wollen, was wohl zu Ihrem Geschäftsmodell gehört, so genehmige ich Ihnen dies ausdrücklich, bestehe jedoch auf vollständige Veröffentlichung OHNE Kürzung oder Verfälschung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kleinmann
Peter Kleinmann
Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführender Gesellschafter/Managing Partner
ParkInnovation GmbH
Bahnhofplatz 2 | 97070 Würzburg | Germany
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr Kleinmann,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Zuschriften wie die von Herrn J. erhalten wir inzwischen sehr oft.
Mir ist schon sehr bewusst, dass Sie und die anderen Parkplatzwächter rein rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Dieses Recht wird mit allen Mitteln durchgezogen und das ist es, was mich daran stört.
Es wird pauschal abgehandelt, egal was der Verbraucher als Grund für seine Verfehlung angibt.
Hier würde meiner Meinung nach manchmal etwas mehr Toleranz und Kulanz angebracht sein.
Sie fragen, ob wir auch die Halter der Parkplätze vertreten würden.
Ja. In unserer Satzung haben wir folgenden Passus festgehalten:
§ 2 Zweck
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren.
b) die Verbraucher vor aktuellen unseriösen Firmen und Geschäftspraktiken zu warnen
c) Hilfestellung und Beratung der Verbraucher bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen
Verbraucherschutzgesetzen.
d) Kulanzverhandlungen zwischen Firmen
Alle Verbraucher haben uns mitgeteilt, dass Sie aufgrund der (oft völlig überzogenen) Parkgebühren nun diese Parkplätze nicht mehr nutzen würden.
Dies zieht also weniger Kunden für die anliegenden Geschäfte nach sich.
Das wiederum ist genau das Gegenteil, was diese Parkplatzüberwachung eigentlich bezwecken soll, nämlich die Parkplätze für Kunden der anliegenden Geschäfte frei zu halten
Obwohl Sie sich ja informiert haben, wer wir eigentlich sind, haben Sie übersehen, dass wir eben nicht vom Staat finanziert werden.
Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung, dass wir den Vorgang veröffentlichen dürfen, was wir auch tun werden, wenn Herr J. uns informiert hat, was Sie ihm geschrieben haben.
Parkinnovation schrieb am 21.3.2020 an Herrn A.:
Herr A.
sorry, aber was Sie schildern sind KEINE Tatsachen, sondern Ihre subjektive Wahrnehmung des Ablaufs. Unsere sieht anders aus:
1. Sie haben einen Parkverstoß begangen, Sie waren nicht korrekt ausgewiesen. Kosten, die entstehen, weil ein Falschparker einfach nicht zahlt, übernehmen wir natürlich nicht. Mit Zahlungsfristen korrekt umzugehen obliegt der Verantwortung der Person, die den Parkverstoß begangen hat und unsere Zahlungsfristen sind wirklich großzügig bemessen.
2. Sie haben wiederholt Zahlungsfristen missachtet, ohne einen Beleg für Ihren Besuch bei McDonalds einzureichen. Daher ging die offene Forderung an unseren Inkassodienstleister, ein Schritt, den wir Ihnen bereits im Vorfeld angekündigt haben.
3. Sie haben nachweislich gegenüber Frau Lauckenmann falsche Zahlen kommuniziert, wortwörtlich haben Sie geschrieben „Wiederum ein paar Monate später erhalte ich ein Schreiben eines Inkassounternehmens worin die Forderung der Parkinnovation zzgl. Inkassokosten gefordert wird, in Summe 140 €.“ Ich habe das Schreiben, dass Ihnen der Inkasso-Dienstleister geschickt hat, noch einmal mit gesandt.
4. Obwohl die Kollegen Ihnen auf Ihren Widerspruch zum Erinnerungsschreiben hin unverzüglich und klar mitgeteilt haben, dass wir die Mahngebühren direkt streichen und Sie nur die ursprüngliche Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro an PI zahlen müssen, wenn Sie keinen Beleg einreichen, haben Sie weder bezahlt noch uns erneut geantwortet oder gar einen Beleg eingereicht. Es ist einfach nicht wahr, wenn Sie behaupten, dass wir nicht reagiert hätten, die entsprechenden Emails haben Sie ja erhalten. Auch hier haben Sie gegenüber Frau Lauckenmann nicht korrekt dargestellt, wie die Kommunikation mit uns gelaufen ist.
5. Aus Kulanz KÖNNEN wir Kunden in der Höhe der Vertragsstrafe reduzieren, müssen wir aber nicht. Da wir sehr gerne kulant sind, selbst wenn wir den Eindruck haben, dass der Falschparkers es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt, sind auch Sie schließlich ein Kunde unseres Kunden und deshalb reduzieren wir die Höhe der ursprünglichen Vertragsstrafe gerne von 30 auf 15 Euro, diese Differenz werden wir Ihnen unverzüglich zurück überweisen lassen.
Für uns sind nun wirklich alle Argumente mit Ihnen ausgetauscht, daher bitten wir um Verständnis, wenn eine weitere Kommunikation zu diesem Fall nicht erfolgen wird.
Einen schönen Tag und alles Gute für Sie, Herr A.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten K.
Dipl.-Kaufmann
Director Administration & Finance
ParkInnovation GmbH
Bahnhofplatz 2 | 97070 Würzburg | Germany
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn J.:
Sehr geehrter Herr J.
die Firma hat nun die Parkgebühr auf 15,- Euro reduziert, aber wie sieht es denn mit den Inkassokosten aus?
Herr J. antwortete:
Auf denen werde ich, so wie ich es verstehe sitzen bleiben, da die Frist auf Grund längerer Krankheit meiner Kollegin nicht einzuhalten war.
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Wissen Sie, es geht mir gar nicht um die 30 Euro an sich.
Es ist die Art und Weise wie hier mit den Menschen umgegangen wird.
Es wird eine Vereinbarung getroffen und dann wird etwas ganz anderes gemacht.
Die Vereinbahrung mit einem Mitarbeiter der Firma Parkinnovation war, ich schicke den Beleg und die Sache wird gelöst.
Mein Kollege hatte diesen rausgesucht, womit ich noch Glück hatte, dass dieser noch nicht im Papiermüll entsorgt war.
Statt einer Info,seitens PI dass dieser nicht angekommen war,!? kommt Monate später eine Inkassoforderung mit zusätzlichen Kosten, welche komplett hirnlos entstanden sind. PI macht sich es hier einfach auf Kosten von Kunden ihrer Auftraggeber und das stört mich massiv.
Hier wäre im Rahmen der Kommunikation eine simple Mail ausreichend gewesen um zu signalisieren, hey, der Beleg ist nicht da…
Am Ende haben 4 Menschen, meine Kollegen in verschiedenen Abteilungen aufgrund der bekannten Ereignissen wahrlich die Stecknadel im Heuhaufen gesucht und gefunden mit dem Ergebnis: „Wir erlassen 15€“
Am liebsten würde ich die aufgewendete sinnlose Zeit der Firma PI in Rechnung stellen für aufgewendete Tätigkeit um einen Sachverhalt zu klären, der so wie es scheint seitens PI überhaupt nicht geklärt werden wollte.
Firmen, sie solche höchst fragwürdigen Methoden praktizieren gehört rigeros der Riegel vorgeschoben.
Viele Grüße
Olaf A.
Habe nur gute Erfahrungen mit der Firma gemacht: Mein Widerspruch wurde innerhalb eines Tages bearbeitet und überprüft und ihm schließlich auch stattgegeben. Was möglicherweise daran liegt, dass meine Begründung – Gegensatz zu der vieler notorischer Falschparker – auch überprüfbar war.