Parkcontrol24.de: Verbotene Durchfahrt kostet 65 Euro
Herr Jowan K. schrieb am 11.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: Parkcontrol24
Internetseite: PARKcontrol24.de
Nachrichtentext:
Parkcontrol überwacht als privater Anbieter in Siegburg ein Gelände am ICE Bahnhof, welches als Parkplatz genutzt werden kann. Das Fahrzeug wurde nicht abgestellt oder geparkt. Da das Gelände nicht vertrauswürdig erscheint wurde das Gelände verlassen. Einige Wochen später kam die Aufforderung von aufgerundet 65€ Starfgeld, wegen eines Durchfahrt-Verbots, zu zahlen. In der Anahme ein Schild übersehen zu haben und mit dem Druck der 2 Aufforderung mit einschalten des Inkassobüro, haben wir gezahlt. Nach Prüfung des Geländers musste ich Feststellen, daß keinerlei Beschilderung oder Hinweise eines Durchfahrtverbots vorhanden sind. Ich habe den Anbieter kontaktiert, diese lenkt jedoch vom Thema ab und kommt seiner Beweispflicht nicht nach. Ich bin bereits in Rechtsberatung, möchte aber diese Forum nutzen, um andere zu schützen. Es wäre ratsam nicht zu zahlen und zuerst zu widersprechen und nicht anders rum.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 13.11.2024 an [email protected] weiter und erhielt am 14.11.2024 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Normalerweise erübrigt sich eine Stellungnahme auf eine solch emotionale und offensichtlich sehr gefühlvoll motivierte Anschuldigung. Da wir hier System und Ihr Anliegen jedoch verstehen, hier ein paar kurze Worte zu dem Vorgang.
Ihr Kunde trägt tatsächlich vor, dass er der Meinung war, das Schild übersehen zu haben, und dann gezahlt zu haben, und dann bei einer Ortsbesichtigung kein Schild vorgefunden zu haben. Damit ist das Thema eigentlich schon erledigt, denn der Verstoß wird ja eingeräumt. Das Schild ist vor Ort nicht mehr vorhanden, da wir die Bewirtschaftung des Parkplatzes zum 30.9.2024 beendet haben und hier unsere vollständige Beschilderung entfernt haben. Der Parkplatz wird seit dem 1. Oktober von jemand völlig anderem betrieben.
Selbstverständlich drohen wir niemandem mit dem Inkasso, im Gegenteil, wir weisen darauf hin (im zweiten Anschreiben, mit einer Nachfrist), dass der weitere übliche Vorgang eine Eskalation zu einem Inkassounternehmen sein wird, sofern der Vorgang nicht beglichen wird oder berechtigte Einwände erhoben werden.
Das Thema „Parken ist ein sehr emotionales Thema und grundsätzlich wird hier wenig Selbstreflektion geübt, sondern primär die Opferrolle in den Vordergrund gestellt. In diesem Fall wird die emotionale Diskussion offensichtlich von dem Fahrzeughalter vorangetrieben, welcher tatsächlich gar nicht der Fahrer gewesen ist und somit hier gar keine qualifizierten Aussagen geben kann.
Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen einige Screenshots der damaligen Beschilderung beigefügt. Das Bild mit der längeren Auffahrt ist aus circa 35 m Entfernung aufgenommen, hierbei erkennen Sie die Größe des Durchfahrt VerbotenSchildes von 1,50 m auf 1 m. Eine gesamte Dokumentation der Situation mit einem Lageplan und Bildern der Zufahrt, welche bereits von der Stadt Siegburg gesperrt war, war in unserem Anschreiben sehr ausführlich enthalten.
Ich bin mir sicher, dass diese kurze Stellungnahme den Vorgang etwas beschreibt, und ich denke, eine negative Bewertung oder Veröffentlichung ist hier nicht angebracht
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Herr Jowan K. schrieb am 20.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Hallo Frau Gebert,
vielen Dank für das Weiterleiter der Nachricht. Auch ein Dank für die Antwort von Parkcontrol24.
Konzentrieren wir uns auf die Fakten. Parkcontrol24 sollte die Vorwürfe nicht einfach abtun und versuchen, sie zu verharmlosen. Ich bin kein Jurist, daher kann ich die Rechtslage nicht beurteilen. Ob Ihre Forderungen rechtlich haltbar sind, muss ein Jurist klären. Mir geht es um ein viel größeres Bild: Ich möchte auf ein System aufmerksam machen, das Verbraucher in eine ungünstige Position bringt und möglicherweise missbräuchlich ist.
Auch wenn Unwissenheit kein Rechtfertigungsgrund ist!
Seit 25 Jahren bin ich Autofahrer und habe unzählige Parkhäuser und -plätze besucht. Noch nie zuvor wurde ich für eine Durchfahrt zur Kasse gebeten. Die fehlende oder kurzfristig entfernte Beschilderung vor Ort macht diese Situation für mich besonders unverständlich und verdächtig.
Meine Frau wollte ursprünglich auf dem Gelände parken. Die ursprünglich durch die Werbebanner erweckte Erwartung wurde durch den Zustand des ungepflegten Grundstücks nicht erfüllt. Meine Frau entschied sich daher für eine andere Parkmöglichkeit.
Die Videoaufnahmen belegen eindeutig: Sie war nur 60 Sekunden auf dem Gelände. Trotzdem werden 65 € gefordert
Wie lässt sich eine derart kurze Durchfahrt durch ein Gelände, mit einer so hohen Summe rechtfertigen?“
Die Forderung von 65 Euro ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern wirft mir auch Fragen zur rechtlichen Grundlage auf.
Meiner Frau und mir, ist es wichtig, andere vor ähnlichen Erfahrungen zu schützen, auch wenn es hier eventuell eine Gesetzeslücke gibt.
Es geht nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um den Schutz der Verbraucher vor einem System, das ungerecht ist. Viele Verbraucher sind sich der Risiken solcher Praktiken nicht bewusst und müssen daher geschützt werden
mit freundliche Grüßen
Impressum
PARKcontrol24.de
is a PARKcontrol24 Ltd. brand
Headquarter United Kingdom
PARKcontrol24 Ltd.
483 Green Lanes
UK-London N13 4BS
Telefon: +44 204 5798287
(Kein telefonischer Support / Keine Fallberatung)
Kontakt Deutschland
PARKcontrol24 Ltd.
Tal 44
D-80331 München
Tel.: +49 (0) 89 2555 5209
E-Mail: [email protected]
Hallo.
Ich mache aktuell ähnliche Erfahrungen mit der Firma Parkcontrol24. Ich habe selbigen Parkplatz am 11.08.2024 befahren um einen Stellplatz zu finden. Da der Parkplatz belegt war, habe ich diesen wieder verlassen. Der ganze Vorgang hat ca. 60 Sekunden gedauert und wurde von Parkcontrol24 offensichtlich als „Durchfahren“ ausgelegt. Auch ich soll rund 65 Euro bezahlen. Ich kann bestätigen, dass auf dem Parkplatz keine AGBs zu finden waren. Ein Schild welches darauf hinweist, dass Kosten beim Befahren der Fläche auch dann entstehen, wenn der Parkplatz belegt ist, gab es auch nicht. (Das bezeuge ich gerne auch vor Gericht). Hinzu kommt, dass sich vor der Zufahrt, die ich genutzt habe, zwei „absolutes-Halteverbot-Schilder“ befanden, die es unmöglich machen einen Aushang geschweige denn AGBs vor dem Befahren überhaupt lesen zu können. – Man darf ja schließlich nicht halten!!! (Ein Foto auf dem die Halteverbotsschilder eindeutig erkennbar sind, hat Parkcontrol24 in ihrem Schreiben sogar mitgeschickt).
Fazit aus meiner Sicht: Damit ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt, muss mir die Möglichkeit gegeben werden den AGBs zustimmen zu können. (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) Das ist hier nicht der Fall. Daher sind die Forderungen m.E. unbegründet und nicht durchsetzbar.
Da ich das Vorgehen von Parkcontrol24 als moderne Interpretation der Wegelagerei empfinde, habe und werde ich keine Zahlungen leisten. Ich warte jetzt die Ladung des Gerichts ab, damit dort über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden wird. Wenn zuständige Richter bei klarem Verstand ist, sollte die Klage abgewiesen werden.
Sofern Sie sich mit mir austauschen möchten, können Sie meine E-Mail Adresse gerne über dieses Portal erfragen und mich kontaktieren.
Allen anderen Lesern rate ich einen großen Bogen um Parkflächen zu machen, die von Parkcontrol24 bewirtschaftet werden.
Ich werde auf diesem und auf allen anderen mir zur Verfügung stehenden Kanälen (Instagram, TikTok, Facebook, X) über den Ausgang berichten.
Beste Grüße
Kai S.