Niemand kann sich heute ein Osterfest ohne Osterfeuer vorstellen. Dies ist inzwischen ein fester Bestandteil des Osterfestes. Menschen kommen zusammen, um am Feuer das Ende des Winters zu feiern. Ob im großen Rahmen mit Bier und Currywurstbude und Feuerwehr, oder im kleinen gemütlichen Kreis im Garten. Doch wo ist das noch erlaubt? In jeder Kommune/Landkreis gibt es unterschiedliche Handhabungen, daher sollte jeder Hausbesitzer/Kleingärtner sich vorher genau erkundigen, ob es in seinem Gebiet auch erlaubt ist. Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Bestimmungen geändert, da es teilweise zu unkontrollierten Bränden gekommen ist. Heute gibt es auch aus ökologischen Gründen Verbote, ein privates Feuer zu entfachen. Wer dennoch (nicht nur zu Ostern) privat seine Äste oder Pflanzen verbrennen möchte, muß sich eine Genehmigung holen. Einzelfeuer sind keine Brauchtumsfeuer und werden daher auch nicht mehr erlaubt.