Leider hat der Kundendienst von Opodo, angeschrieben an die [email protected], bisher unsere Anfragen nicht beantwortet. Die Pressesprecherin nun auch nicht.
Frau Susanne B. schrieb uns am 12.3.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben gestern über Opodo einen Flug für 5 Personen mit Gepäck und Reiserücktritt nach Las Vegas gebucht und die Bestätigung erhalten.
Bei den 2 kleinen Kindern war nach der Buchung im Ausdruck plötzlich kein Gepäck mehr vorhanden. Wohlgemerkt sind es keine Babys die keinen Sitzplatzanspruch haben. Wir haben für die Kinderflüge auch recht viel bezahlt. Gepäck war weder erkennbar oder optional zu oder abwählbar. Also gehe ich davon aus das Gepäck enthalten ist.
Wir riefen bei Opodo an, nach 45 min in der Warteschleife bekamen wir gesagt ,das wir bei KLM bzw. Delta Airline das Gepäck zu buchen müssen was den Reisepreis um 200,00 € ansteigen lässt. Ich bin der Meinung das dieses ein Unding ist, wenn ich Flüge für 5 Personen buche für 21 Tage ,das ich dann auch 5 Gepäckstücke buche.
Wofür bekommt Opodo die Vermittlungsgebühr ,wenn sich keiner kümmert und ich letztlich bei der Airline genauso viel bezahlt hätte durch meine Nachbuchung die ich jetzt vornehmen muss. Ich meine es ist doch logisch das ich für meine Kinder Gepäck buche für 3 Wochen. Und es war in keinster Weise ersichtlich , das in der Buchung kein Gepäck vorhanden ist. Überall wird man darauf hingewiesen , „Achtung wollen Sie Gepäck hinzufügen, es ist keins vorhanden. „Aber hinterher zu sagen ,man muss nachbuchen , ist meiner Meinung nach unfähr.
—
Da der Kundendienst von Opodo unsere Anfragen nie beantwortet, leiteten wir diese Anfrage am 14.3.18 an die Pressestelle von Opodo weiter und schrieben:
Sehr geehrte Frau L.
leider hat der Kundendienst von Opodo, angeschrieben an die [email protected], bisher unsere Anfragen nicht beantwortet.
Wir haben die Verbraucher daher in der Vergangenheit an einen Anwalt verweisen müssen.
Nun erhielten wir die nachstehende Anfrage und ich wende mich an Sie mit der Bitte, diesen Vorgang in Ihrem Hause prüfen zu lassen.
Ich selbst habe Screenshots gemacht, auf denen ersichtlich ist, dass bei jedem Passagier „Aufzugebendes Gepäck inbegriffen!“ steht.
Wir möchten Sie bitten, uns bis zum 19.03.2018 um 15:00 Uhr eine Antwort zukommen zu lassen.
Abhängig von der Antwort werden wir dann prüfen, ob wir den Vorgang auf www.verbraucherschutz.de veröffentlichen werden.
Ferner wäre es freundlich von Ihnen, mir eine Mailadresse zu nennen, an die wir zukünftig unsere Anfragen senden können und diese auch beantwortet werden.
Wir erhielten keine Antwort und schrieben Frau B.:
Sehr geehrte Frau B.
Opodo hat unsere Anfragen nicht beantwortet und wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]