„Vor Abschluss der Buchung war für den Käufer nicht ersichtlich, dass Gepäck und Handgepäck extra gebucht werden müssen und in welcher Höhe“
Frau Barbara H. schrieb uns am 29.7.17:
Liebes Team,
Ich habe Ihnen unter obigen Angaben gestern bereits geschrieben. Vermutlich waren einige Punkte nicht klar aufgeführt. Nochmals zur Klarstellung
1. Ich habe über opodo einen Flug gebucht in der Annahme eine seriöse Gruppe hinter mir zu haben
2. für die Flugkosten hat opodo statt 366,71 Euro einen Zuschlag für paypal Abrechnung verlangt, so dass die Gesamtkosten 405,42 Euro waren
Die angebliche Option mit Sofortüberweisung, dann wäre es billiger gewesen, funktionierte leider überhaupt nicht
3. Vor Abschluss der Buchung war für den Käufer nicht ersichtlich, dass Gepäck und Handgepäck extra gebucht werden müssen und in welcher Höhe
Gab es hier nicht eine Gerichtsentscheidung ?
4. Natürlich wurden für diesen zusätzlichen „Service“ der nachträglichen Kofferbuchung wieder Servicegebühren verlangt, d.h. man konnte es auch nicht einfach bei Opodo direkt mit anschließen
5. Beim Anruf beim Kundenservice von opodo sagte die zuständige Dame, sie seien nur für den Flug zuständig über Kosten bzw. Extrakosten von der Fluggesellschaft haben sie keine Informationen und können dazu auch keine Auskünfte geben?
6. Dies alles verursachte Mehrkosten von ca. 80 Euro
Meine Anfrage: Muss nicht Gepäckgebühr vor Buchungsabschluss des Fluges mit angezeigt werden? evtl. auch mit welcher Höhe hier gerechnet werden muss: über 40 € pro Koffer und Handgepäck 20 € ist gewaltig. Wir dachten es gäbe klare gerichtliche Vorgaben bei Flügen.
Wir fliegen wirklich öfters, aber derart wurden wir bisher nicht „betreut“ und irre geführt und von opodo hätten wir klare Ansagen erwartet. Nur kassieren und dann nicht zuständig?
Ist das alles so erlaubt? Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhelfen können.
B. H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau H.
da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.