Urteil Amtsgericht Hamburg: Kunden können ihren Online-Dating-Vertrag (z.B. Parship oder ElitePartner) vorzeitig fristlos kündigen und bekommen ihr Geld zurück.
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns:
Sie sind Mitglied bei einer online Datingagentur wie Parship oder ElitePartner und wollen ihren Vertrag vorzeitig kündigen? Laut Amtsgericht Hamburg ist dies durchaus möglich.
Wenn man innerhalb von 14 Tagen seinen Vertrag widerruft, bekommt man fast sein komplettes Geld wieder: Dies hat der EuGH bereits bestätigt; die Kosten fallen nur anteilig für die Tage fällig, an denen der Vertrag bestand.
Wie sieht es jedoch aus, wenn man erst nach den 14 Tagen den Vertrag nicht mehr möchte? Muss man dann wirklich bis zum Vertragsende bezahlen? Wir sagen „nein“: Eine Kündigung ist immer fristlos möglich. Und zwar aus dem Grund, da ein Vertrag einer Online-Plattform ein sehr „persönlicher Vertrag“ ist, den man jederzeit beendigen kann.
Das Amtsgericht Hamburg bestätigte dies kürzlich in einem Urteil. Bei Online Partnerschaftsvermittlungen handelt es sich um sogenannte Dienste höherer Art (gem. § 627 BGB). Das Amtsgericht schreibt weiter: „Das Kündigungsrecht aus § 627 BGB kann jederzeit ausgeübt werden und ist durch AGB nicht einschränkbar (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14).“
Daraus folgt, das man Teile des Geldes zurückfordern kann, lediglich für die Tage bis zur fristlosen Kündigung muss man bezahlen.
Wie kommen Sie an Ihr Geld zurück? Was müssen Sie tun?
Als erstes sollten Sie den Vertrag fristlos kündigen und das Datingportal zur Rückzahlung der Gebühren bis zum bezahlten Vertragsende innerhalb von 10 Tagen auffordern. Sehr wahrscheinlich wird dies nicht akzeptiert. In diesem Fall können Sie sich dann uns wenden (natürlich auch schon vor Ihrer Kündigung).
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Sollte die Klage erfolgreich sein, trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens. Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung müssen jedoch in Vorleistung gehen. Es ist aber auch ein Antrag auf Beratungshilfe und/ oder Prozesskostenhilfe möglichSprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an. Ihre Erstanfrage ist bei uns kostenlos:
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Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten im ganzen Land, Ihr Wohnort spielt für unsere Arbeit keine Rolle.
Übrigens: Immer wieder kontaktieren uns Mandanten, da sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies wollten. Was Sie hier tun können, erfahren Sie in unserem früheren Artikel:
verbraucherschutz.de/parship-elitepartner-verlaengerungsklausel-ist-unwirksam/
Alexander Hufschmid
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Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen: Ich habe seit März 2020 eine Mitgliedschaft bei Parship. Nun haben sich vor ein paar Monaten dort die Bedingungen geändert: während ich bisher selber entscheiden konnte wem ich meine Fotos freischalte, gibt es nun nur noch die Variante niemandem die Fotos klar zu zeigen oder allen Mitgliedern. Deswegen habe ich mich mehrfach schriftlich (per email ) bei Parship beschwert und möchte deswegen vorzeitig kündigen. Was kann ich jetzt tun? MfG, Birgitt Repke
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