eBay legt großen Wert darauf, den in Deutschland geltenden Datenschutzvorschriften in vollem Umfang zu entsprechen.
Herr Michael S. schrieb uns am 7.3.17:
Ich habe eine Verwarnung von eBay erhalten weil ich meine Telefonnummer an einen Interessent geschickt haben soll um einen Verkauf ausserhalb von eBay zu erzielen. Daraufhin habe ich mich beim eBay Support beschwert dass ich das nicht gemacht habe. Der Support hat mir daraufhin das Textstück mit der Telefonnummer zugeschickt. Dieses war allerdings die Telefonnummer vom Interessenten. Der hat mir seine geschickt und dagegen kann ich ja nichts machen. Also habe ich mich erneut beschwert und gefordert dass die Verwarnung zurück genommen werden soll da sie zu unrecht ausgesprochen wurde. Dann hat eBay mit einem Zitat aus meiner Nachricht geantwortet welches keinerlei Kontaktinformationen oder Verstöße gegen die eBay Grundsätze enthält. Ganz normaler Text, ein ganzer Satz mit 13 Wörtern. Das übersteigt meiner Meinung nach bei weitem das was man mit den Datenschutzbestimmungen bei eBay akzeptiert und verstößt gegen geltendes Recht. E-Mail Überwachung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art.1 Abs.1 GG und Art.2 Abs. 1 GG. Das so eine Firma wie eBay damit durchkommen soll kann doch nicht sein? Ich denke dass es sich da mit Sicherheit um keinen Einzelfall handelt und praktisch alle über eBay gesendeten Nachrichten gelesen werden können und das wohl auch teilweise gemacht wird.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an eBay weiter und erhielt das nachstehende Statement:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie mit Herrn Brauer besprochen, bestätigen wir Ihnen das offizielle Statement zum Thema Datenschutzvorschriften bei eBay noch einmal schriftlich:
Wir legen großen Wert darauf, den in Deutschland geltenden Datenschutzvorschriften in vollem Umfang zu entsprechen. Das Weiterleitungssystem der eBay-Plattform, das beinhaltet, dass eBay die Mitteilungen einsehen kann, ist bereits im Jahr 2008 von der zuständigen Bundesnetzagentur als rechtskonform beurteilt worden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Nutzerkommunikation verfolgt ausschließlich das Ziel, potenzielle Betrugsversuche zu identifizieren und den Handel auf unserer Plattform für unsere Käufer und Verkäufer so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In einem Hinweis, der sich direkt unter dem „Senden“-Button jeder E-Mail, die über das Weiterleitungssystem von eBay versandt wird, befindet, weisen wir darauf hin, dass wir uns vorbehalten, bei konkretem Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder Verstößen gegen die eBay-AGB die Übermittlung von Nachrichten zu verzögern oder zu verweigern. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass alle Nachrichten über das E-Mail-Weiterleitungssystem zunächst von eBay empfangen und erst dann an den Empfänger weitergeleitet werden.
Melden Sie sich gern bei weiteren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
eBay Unternehmenskommunikation
Ebay meinte grad zu mir alle ernstes, ich *müsste* ihnen meine Telefonnummer geben, oder es gäbe „Konsequenzen“. Auf die Frage, *warum* sie diese denn für die Geschäftsbeziehung bräuchten, kam nur Gestammel und Stille. Also meines Wissens ist es nicht erlaubt, mehr Daten zu verlangen, als für die Transaktion nötig sind. Und Richter würden derartiges Verhalten auch ziemlich wahrscheinlich als Erpressung oder Nötigung sehen.
Typisch ebay: Sie geben einen Fehler nicht zu und damit ist die Angelegenheit für die dann erledigt.
Ich könnte hier Romane mit Belegen schreiben, was dort alles an Fehlern zu Ungunsten der Kunden durch nichtssagende Emails, inhaltslose Versprechen am Telefon, die nicht eingelöst werden und Entscheidungen, die falsch sind (beweisbar), den Serviceversprechen, die ebay selbst abgibt, widerspricht.
So lange die Menschen bei ebay kaufen, machte bay, was es will. Gesetze? Die lachen drüber.