„Wir haben nun schon mehrfach die Tracking Nummer des Paketes bei Innovapharm angefordert oder den Namen des Zustellers ( Ups oder DHL), jedoch bekommen wir diese Informationen nicht.“
Frau Sandra K. schrieb uns am 6.2.17:
Sehr geehrte Damen und Herren
Oben genannte Kundin ist eine Freundin von mit, spricht aber leider kein Deutsch. Daher habe ich mich dem Fall angenommen um zwischen der Firma und ihr zu vermitteln.
Es geht um eine Lieferung, die laut Aussagen des Firmenchefs nicht zustellbar war und dann beschädigt zurück ins lager geschickt wurde.
Wir haben nun schon mehrfach die Tracking Nummer des Paketes angefordert oder den Namen des Zustellers ( Ups oder DHL), jedoch bekommen wir diese Informationen nicht.
Ohne diese Informationen können wir den Fall selbst nicht nachvollziehen.
Es handelt sich um eine Bestellung von Nagelprodukten nach Malta, welche von Frau C. bereits gezahlt wurde. Sie hat Porto und Versand ( Rund 215 Euro ) selbst übernommen , sowie den Warenwert ( rund 277 Euro) ebenfalls bezahlt.
Nun hat sie weder die Ware erhalten noch bekommt sie ihr Geld zurück. Laut Aussage von Innovapharm sei die Lieferung verweigert worden, dann wurde gesagt, die Lieferung war nicht zustellbar und ein Refund wurde ebenfalls abgelehnt, da die Ware vom Zusteller beschädigt zurück geschickt wurde. Dies ist meiner Meinung nach jedoch nicht der Fehler von Frau C.. Beschädigte Ware durch den Zusteller sollte Versicherungstechinsch abgedeckt sein.
Dieser Fall ist nun seit August des vergangen Jahres ohne Klärung und leider ist auch keine Kooperation seitens Innovapharm zu erkennen.
Wir erbitten Hilfe in dieser Sache:
Frau C. ist gerne bereit, auch die Beschädigte Ware zu nehmen ( es handelt sich laut Aussage der Firma lediglich um Dellen in den Flaschen) oder eben ihr Geld zurück zu bekommen.
facebook.com/pg/innovapharm.GmbH/about/?ref=page_internal
innovapharm.de – ich habe heute morgen versucht auf die Seite zuzugreifen, kann aber leider nicht mehr auf die Seite.
Zugriff verweigert!
Der Zugriff auf das angeforderte Verzeichnis ist nicht möglich. Entweder ist kein Index-Dokument vorhanden oder das Verzeichnis ist zugriffsgeschützt.
Sofern Sie dies für eine Fehlfunktion des Servers halten, informieren Sie bitte den Webmaster hierüber.
Error 403
innovapharm.de
Mon Feb 6 08:59:56 2017
Apache
+49 2642 9052000
Heiko Bertgen – Geschäftsführer
Am Telefon hat er mir zugesichert, ich bekomme die Screenshots, jedoch ist bis dato nicht eingegangen und seine Mitarbeiter haben lediglich mit sehr barschen Emails reagiert:
Hallo Herr / Frau H.
Am Telefon hatte Herr Bertgen mir zugesichert, er könne mir den Screenshot Montag, spätestens Mittwoch zusenden und es war ebenfalls mit ihm abgesprochen, dass ich nicht Montag nochmals melde per Email.
Daher bitte ich von Emails in der Form von Ihrer Seite abzusehen, da dies wie erwähnt so abgesprochen war.
Weiterhin habe ich ebenfalls schon mit Herrn Bertgen geklärt, weshalb die situation so eskaliert ist und habe mich dann eingeschalten, um die ganze Situaition zu deeskalieren.
Ferner bitte ich auch Sie, von Drohungen abzusehen. Ich regle das ja schon weitestgehend selbst, jedoch brauche ich die Screenshots um dies auch weiterhin tun zu können und es ist beiden Parteien daran gelegen, dass dies schnell und friedlich geklärt wird. Auch das war abgesprochen mit Herrn Bertgen und ich bin mir sicher, dass ihm Ihr Ton hier auch nicht gefallen wird.
Nochmals meine Bitte. lassen sie uns das in Ruhe klären. Ich warte jetzt noch bis zum 05.02 und hätte dann bitte gerne die Sreenshots. Andernfalls bleibt mir ja nichts mehr übrig um an die Informationen zu kommen.
Wenn Sie Zugang haben, würde mir auch einfach schon die Traking Nummer helfen, zu der Sie sicher auch Zugriff haben. Mehr brauche ich nicht. Dann kann ich den Rest erledigen.
Danke
Sandra K.
Gesendet: Dienstag, 31. Januar 2017 um 10:02 Uhr
Von: „Innovapharm GmbH“ <[email protected]>
An:
Betreff: AW: Screenshots Joanne C.
Sehr geehrte Frau K.
wir haben hier nicht nur Sie als Kunden. Ausserdem ist Herr Bertgen – wie Ihnen bereits mitgeteilt, vom 26.01.2017 bis 05.02.2017 in einer Behandlung und nicht vor Ort.
Da her Bertgen Sen. hier die Dinge selbst bearbeitet, wird dieses umgehend nach Rückkehr aus dem Hospital Erledigt.
Was wir jedoch nicht verstehen ist Ihre ständige Drohung mit Anwälten.
Sollten wir hier nochmals eine dieser unverschämten Drohungen, sowie von Ihrer Auftraggeberin unverschämte ansagen erhalten wie Fuck you …. werden wir die Dinge beenden. Dann können Sie zum Anwalt gehen – das werden wir dann ebenfalls Dokumentieren und auf Ausführung der Abnahme bestehen !
Mit freundlichen Grüßen
i.A. B. H.
Vertrieb
Von:
Gesendet: Dienstag, 31. Januar 2017 07:42
An: [email protected]
Betreff: Screenshots Joanne C.
Guten Morgen
Ich wollte mich nochmals bei Ihnen melden bezüglich der von Ihnen versprochenen Screenshot, so dass wir den Fall klären können.
Bitte lassen sie mir die Screenshots heute noch zukommen oder melden Sie sich bei mir.
Sollte dis nicht der Fall sein, so sehen wir uns gezwungen den Fall an die Verbraucherschutz Zentrale und anschließend an einen Anwalt weiterzugeben. ICh hoffe nicht, dass wir diesen Schritt gehen müssen.
Mit bestem Dank
Sandra K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 9.2.17 an Innovapharm weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Anschreiben –
Ich denke das wir hier einige Missverständnisse haben, die einen Verbraucherschutz für unser Wissen nicht in Betracht zieht –
1. Der Kunde ist ein Händler – Geschäft B2B
2. Der Kunde hat eine Ware bestellt die nach Bestellung gefertigt wurde – Werkvertrag
3. Der Kunde hat eine Bestellung / Kauf getätigt mit Eigenabholung / Transport selbst organisiert
4. Er akzeptierte nach Proforma und Zahlungsanweisungen unsere AGB
Vorfall kurz ohne große Umschreibung zu Ihrer Kenntnisnahme :
Frau C. hat in unserem Hause verschiedene Waren bestellt als Händler / Export ohne MwSt. unter Angabe Ihrer UID Nummer MT20569436 – also Gewerblicher Händler.
Die Ware wurden gefertigt und Ihr eine Information zur Abholung am 24.08.2016 übersendet, da Kunde die Ware in unserem Hause ohne Versand bestellt hatte.
Nach Einholung der Versandkosten hat dann Frau C. eine Offerte Ihres Spediteurs oder Currier erhalten, der über dem Warenwert Ihrer Bestellung lag.
Dieses ist jedoch nicht unser Problem, da wir hierfür keinen Auftrag hatten und selbst zu diesem Zeitpunkt keine Information vorgelegen hatte, wie hoch der Versand-Preis von Deutschland nach Malta kosten würde, da wir es im Angebot und Rechnung nicht ausgewiesen hatten und damit bei unserem Hausspediteur diesbezüglich bei Erstellung des Angebotes auch nicht angefragt hatten, da Frau C. ohne Transport die Ware geordert hatte.
Nach einiger Wochen meldete Sich Frau C. und bat um Stornierung des Auftrages da Ihr die Transportkosten zu hoch seien.
Dieses haben wir abgelehnt – da wir keine Großhändler sind sondern Hersteller und die Ware für Sie bereits gefertigt und abgefüllt hatten. Wir bestanden hier nun auf Abholung Ihrer Ware.
Es vergingen wieder einige Tage bis Sie dann schrieb, dass Sie max. 90 Euro Transportkosten zahlen wolle.
Hier haben wir Ihr dann mitgeteilt, dass wir ein Angebot eines Dienstleisters einholen und Ihr dieses 1:1 gegenrechnen – Dieses Angebot haben wir dann erhalten zu einem Preis von 215 Euro –
Dieses teilten wir Frau C. mit und baten, wenn Sie diese Offerte nutzen möchte, uns bitte die Transportkosten vorab als Vorkasse zu überweisen. Nach mehrmaligen Diskussionen über den noch zu teuren Transportpreis wurde dann die Zahlung der Transportkosten am 11.10.2016 angewiesen. Danach haben wir die Ware versendet. Für uns war hiermit die Angelegenheit abgeschlossen.
Fünf Wochen später – also zwischen den Tagen Weihnachten und Sylvester 2016 erhielten wir diese Paketsendung mit „Vermerk Annahme Verweigert“ zurück.
Dieses teilten wir Frau C. umgehend mit – nun bestand Sie auf Rückabwicklung des Kaufpreises – sowie der geleisteten Transportkosten.
Wir teilten Frau C. mit , das wir auch hier nichts für Sie tun können, da wir hier die Ware als „Annahme Verweigert“ zurückerhalten haben und uns somit keine Schuld an dieser Nichtzustellung trifft.
Sie drohte nun massiv – was auch hinsichtlich Ihrer Schreiben an uns sehr unter die Gürtellinie ging.
Somit schrieben wir Ihr letztmalig eine Info was wir Ihr als Entgegenkommen anbieten – um den Vorfall der nun mehr als lästig wurde zu beenden.
Wir haben Frau C. angeboten, ausschließlich über den Kaufpreis – abzüglich der nun durch „Hin und Rücktransport“ nicht mehr einwandfreier Ware durch deren Abzug den Rest-Kaufpreis zu erstatten. Die Frachtkosten wir jedoch in keinem Fall erstatten würden.
Hier baten wir bereits im Dezember 2016 um Information und Zusendung Ihrer Kontodaten. Dieses ist bis heute nicht geschehen.
Ich denke das wir hier alle Dinge getan haben, um den Kunden zufrieden zu stellen und Schadensbegrenzung zu tätigen. Eine Meldung beim Verbraucherschutz ist hier absolut indiskutabel da wir ausschließlich nach unseren AGB´s arbeiten und unsere Händler diese mit Erhalt der „Proforma und Zahlungsanweisung“ akzeptieren.
Diesbezüglich danken wir Ihnen für die Mühe, die Sie im Falle eines Endverbrauchers erledigen, sich in diesem Fall jedoch auf absolut falsche Tatsachen beruft und wir diesbezüglich
Ihr heutigen Anschreiben als gegenstandslos und für uns als erledigt betrachten.
Frau C. hat unsere Adresse, unsere Rufnummer und kann sich dann gerne wieder in unserem Hause melden, um die Dinge vernünftig zu klären.
Sollte Sie jedoch der Meinung sein sich ohne Verlust aus dieser Angelegenheit zu ziehen, sowie alle Kosten auf uns zu übertragen, sind wir gerne bereit, dieses auf dem Rechtsweg zu klären.
Bis dahin verbeiben wir
mit freundlichen Grüßen
H.D. Bertgen Sen.
Gschäftsleitung / Geschäftsführender Gesellschafter
Frau K. schrieb uns daraufhin:
Hallo Herr M.,
Auf Anrufe unsererseits wird nicht reagiert und und wurde nach wie vor nicht der Screenshot der tracking Nummer oder Informationen über den Lieferanten mitgeteilt.
Ohne die genauen Informationen der Sachlage können wir nicht weiter verfahren.
Die Annahme wurde nie verweigert da es zu keinem Zeitpunkt eine Lieferung gab. In der genannte Adresse ist jederzeit jemand für eine Annahme erreichbar daher sehen wir dies aktuell unter dem Umstand uns nicht mal die Daten zu übermitteln als ausrede an.
Vielen Dank
Sandra K.
Verbraucherschutz.de schrieb am 16.2.17 an Innovapharm:
Sehr geehrter Herr Bertgen,
zunächst vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme, die mein Kollege an Frau K. weiter geleitet hatte.
Frau K. ließ uns nun die nachstehende Zuschrift zukommen und ich möchte Sie hiermit bitten, Frau K. die gewünschte Tracking Nummer zukommen zu lassen, damit dieser Vorgang geschlossen werden kann.
Gemäß § 2 unserer Satzung führen wir auch Kulanzverhandlungen zwischen Firmen:
§ 2 Zweck
d) Kulanzverhandlungen zwischen Firmen
Frau K. schrieb uns am 17.2.17:
Sehr geehrte Frau Laukenmann
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Leider hat sich bis heute nichts an dem Sachverhalt geändert und Herr Bertgen verweigert weiterhin das Zusenden der Daten.
Ich habe gestern erneut eine Email geschrieben mit der Bitte um Info und die relevante Tracking Nummer und die versprochenen Screenshots, jedoch ohne Erfolg.
Wir wissen leider nicht mehr weiter, wie wir dies noch friedlich lösen können. Es geht ja aktuell lediglich darum herauszufinden und zu prüfen / beweisen, dass die Ware wirklich verschickt wurde und auch ausgeliefert, so wie Herr Bertgen behauptet. Da die Lieferadresse ein Geschäft ist, welches immer besetzt ist und Frau C. auch dort wohnhaft ist, ist immer jemand da, der das Paket hätte annehmen können. Plus es war in keiner der 3 Fälle die er beschreibt keine Nachricht im Briefkasten… Dies kann 1 mal vorkommen aber 3 mal nicht. Es wurde beteuert 3 Zustellungsversuche schlugen fehl. Er gab uns nicht mal Auskunft, ob es DHL oder UPS war und wir können es ohne die Nummer nicht nachvollziehen.
Bitte um weitere Unterstützung.
Vielen Dank
Sandra K.
Wir schrieben Herrn Bertgen am 17.2.17:
Sehr geehrter Herr Bertgen,
die nachstehende Zuschrift erhielten wir noch von Frau K..
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Frau K. hiermit leider bitten, einen Anwalt aufzusuchen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Frau K. schrieb uns am 21.2.17:
Hallo Frau Lauckenmann
Jeglicher -Versuch die Informationen zu bekommen wird geblockt, keine antworten und wir haben immer noch keinen Screenshot oder Tracking Nummer.
Vielen Dank
Sandra K.
Verbraucherschutz.de stellte fest, dass die Internetseite von Innovapharm nicht mehr online ist.
Die Firma vitOrgan schreibt jedoch auf Ihrer Homepage:
Unsere Tochterfirma Innovapharm mit ihrer Bachblütenserie ist die ideale Ergänzung zur vitOrgan-Therapie mit ihren Organextrakten.
Verbraucherschutz.de leitete den Schriftwechsel daher am 21.2.17 an vitOrgan, Herrn Dr. Theuer weiter und bat um eine Stellungnahme.
Herausgeber:
vitOrgan Arzneimittel GmbH
Brunnwiesenstraße 21
73760 Ostfildern
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 711 44 81 2-0
Fax: +49 711 44 81 2-41
Geschäftsführung:
Dr. Karl Georg Theurer
Dr. Eckhard Neddermann
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Karl Georg Theurer
Dr. Eckhard Neddermann
Telefon: +49 711 44 81 2-0