„Es wurde von Sky damit geworben (Angebot vom 23.07.2017), dass ich alle 612 Spiele der 1. und 2. Bundesliga Live in der Konferenz oder als Einzelspiel verfolgen kann. Der zu der Zeit aktive Link über das Internet ist nicht mehr gültig. Sky hat mir nun mitgeteilt das Abweichungen im geringen Umfang zumutbar sind.“
Herr Kristof D. schrieb uns am 17.8.17:
am 27.07.2017 haben ich meinen Vertrag (KDNR: 5245011478) bei Sky verlängert! Es wurde damit geworben (Angebot vom 23.07.2017) das ich alle 612 Spiele der 1. und 2. Bundesliga Live in der Konferenz oder als Einzelspiel verfolgen kann. Der zu der Zeit aktive Link über das Internet ist nicht mehr gültig , glücklicherweise habe ich mit meinem Handy einen Screenshot vom Angebot gemacht. Sky hat mir nun mitgeteilt das Abweichungen im geringen Umfang zumutbar sind. Ich habe lediglich gefordert einen Jahresnachlass von 30 Euro zu gewähren damit ich mir die ausbleibenden Spiele über den Eurosportplayer abonnieren kann.
Ich bin leider kein Jurist aber fällt sowas nicht unter „arglistige Täuschung“ wenn man mit etwas wirbt was man nicht einhalten kann und nachher sagt das geringe Abweichungen zulässig sind??
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Sky weiter. Am 10.10.17 schrieb uns Herr D.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Mühe. Sky hat sich mit mir in Verbindung gesetzt. Zufriedenstellend war es für mich nicht aber es liegt wohl daran das Großkonzerne in Deutschland „Narrenfreiheit“ haben. Da mir eine Rechtschutzversicherung fehlt muss ich das wohl oder übel alles so belassen wie es ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kristof D.