„Mitte Februar 2015 erhielt ich eine Forderung über 60,87 Euro von O2, weil der Router angeblich nicht bei ihnen eingegangen sei.“
Antonia E. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Festnetzanschluss mit DSL bei Telefonica/O2 (o2online.de/) im letzten November fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt. Am 14.11.2014 erhielt ich das Bestätigungsschreiben der Kündigung von O2 mit einem beigelegten Retourenschein für die Rücksendung des Routers. Diese Rücksendung sollte innerhalb einer Woche nach Vertagsende (bis zum 08.12.2014) erfolgen. Ich habe den Router ordnungsgemäß und fristgerecht zurückgesendet. Nach etwas über 2 Monaten habe ich den Einsendebeleg weggeworfen. Mitte Februar 2015 erhielt ich eine Forderung über 60,87 Euro von O2, weil der Router angeblich nicht bei ihnen eingegangen sei. Seitdem habe ich wiederholt bei O2 telefonisch und schriftlich darum gebeten, mir die Retourenscheinnummer mitzuteilen, die damals dem Bestätigungsschreiben zur Kündigung beigefügt war, um einen Nachforschungsauftrag bei der DHL stellen zu können. Bisher hat sich O2 dazu noch in keiner Weise nutzbringend geäußert. Ich erhalte lediglich Formbriefe, die sich nicht auf die vorliegende Situation beziehen, und keine Stellungnahme zu meiner Anfrage. Die 60 Euro werden mir jedoch weiterhin in Rechnung gestellt.
Ist es Ihnen möglich, in dieser Angelegenheit zur Klärung beizutragen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Antonia E.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 07.07.2015 weiter und erhielt am 20.07.2015 von Frau Antonia E. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
vielen Dank für Ihre Intervention in dieser Angelegenheit. Ich habe heute ein Schreiben von O2 bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mir der Warenwert des Routers gutgeschrieben wurde und so mein Abrechnungskonto ausgeglichen ist. Damit ist die Angelegenheit nun geregelt.
Ich bin mir sicher, das dies allein Ihrer Mitwirkung zu verdanken ist und bedanke mich herzlich. Schön, dass es Verbraucherschutz.de gibt!
Mit freundlichen Grüßen
A. E.