o2.de: Erkennt Stornierung an
Herr Stefan S. schrieb am 09.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: o2
Internetseite: O2
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fristgemäß meinen Mobilfunkvertrag innerhalb der vermeintlichen 4 Wochen Kündigungsfrist auflösen.. Daraufhin erhielt ich von o2 die Mitteilung, dass ich angeblich einen neuen Vertrag im Juni 2024 abgeschlossen habe. Dem liegt zugrunde, dass ich zum besagten Zeitpunkt einen Anruf von einem o2 Mitarbeiter erhielt, der mir vorschlug, den bestehenden Vertrag zu optimieren und mit einem Treueangebot lockte. Im Gespräch wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass damit ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll.
Zwar erhielt ich eine E-Mail mit einer entsprechenden Zusammenfassung, diese ist aber im Alltagsstress untergegangen.
Nun hat der Gesetzgeber diesen sog. Überrumpelungesverträgen ja seit Neuregelung des TKG einen Riegel vorgeschoben. Der Verbraucher muss schriftlich seine Genehmigung erteilen, andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig (§ 54 TKG). Eine solche schriftliche Zustimmung liegt von mir nicht vor.
Dennoch verweigert o2 eine Stornierung und will sich auf das 14-tägige Widerrufsrecht berufen.
Ich gehe davon aus, dass ich kein Einzelfall bin und mit dieser Methode zahlreiche Verbraucher um ihr Recht gebracht werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.11.2024 an Markus Haas (Vorsitzender) unter [email protected] weiter. Herr Stefan S. schrieb am 12.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Gebert,
der Vertrag wurde seitens o2 storniert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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