„Nach deutschem Recht könnte man von Insolvenzverschleppung ausgehen, wenn man selbst kleine Beträge einfach nicht mehr zahlt. Das könnte man als Zahlungsunfähigkeit auslegen.“
Herr Thomas K. schrieb uns am 4.5.2020:
Betreff: Keinerlei Rückerstattungen von Zahlungen
Kunden-oder Vertragsnummer: 5914443 Katalognr……: S08471
Internetseite: novasol.de
Nachrichtentext:
Hallo,
folgende unendliche Geschichte mit Novasol hat sich zugetragen.
Es wurde uns an unserem Anreisetag die Durchfahrt durch Dänemark untersagt.
Danach habe ich versucht 4 Tage jemanden von Novasol in Deutschland/Dänemark und auch in Schweden zu erreichen.
Am fünften Tag habe ich eine nette Kollegin von Novasol am Telefon, die mich angezählt hat warum ich mich nicht telefonisch gemeldet habe.
Als ich Ihr mitteilte das ich es fünf Tage probiert habe, stellte Sie mich als Lügner hin, und das mir ja jetzt auf Grund fehlender Stornierung kein
Rückzahlungsbetrag zustehen würde.
Zu meinem Glück, habe ich noch in der Nacht eine Mail geschrieben, dass ich storniere.
Diese wurde auch bei Ihnen aufgefunden.
Dann habe ich ein Telefonprotokoll meiner Fritz_Box auf dem man meine Anrufversuche bei Ihnen sehen kann.
In Schweden hatte man es nicht mal nötig ans Telefon zu gehen.
Am Sonntag den 15.03.20 wurde nicht bei Novasol gearbeitet obwohl abzusehen war, was für ein Chaos herrscht.
Novasol hat am 13.03.2020 auf Ihrer Internetseite veröffentlich, dass für Reisen am 13.03.20 sowie danach eine Regelung gilt, dass umgebucht werden kann. Komisch, nur nicht bei uns.
Evtl. verstehen Sie jetzt meine Kritik.
Eine Vorstandbeschwerde blieb auch erfolglos.
Für mich sieht das nach gezieltem System aus. Die Bewertungsportale sind voll davon.
Auch wird versucht, durch Änderung der AGB von deutschen in dänisches Recht die Kunden zu verunsichern.
Nach deutschem Recht könnte man von Insolvenzverschleppung ausgehen, wenn man selbst kleine Beträge einfach nicht mehr zahlt. Das könnte man als Zahlungsunfähigkeit auslegen. Ich denke, dass man bewusst nicht zahlt, weil die Beträge zum Teil nicht sehr hoch sind. Die Anwaltskosten sind höher.
Ich möchte Novasol bitten, meine Rückzahlung nun endlich in Angriff zu nehmen.
Die Stornierung bzw. das Schreiben zur Rückerstattung ist vom 17.03.2020!
Das sind jetzt fast acht Wochen.
Verbraucherzentralen sollte gegen solche Machenschaften vorgehen.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr K.
ich habe Ihren Vorgang im Postfach meines Kollegen gefunden, und schreibe Sie an, da wir uns verstärkt um die Probleme mit Novasol kümmern werden.
Wir haben uns nun einen Partneranwalt gesucht, der explizit gehen Novasol vorgehen wird.
Sie haben möglicherweise gar nicht so unrecht mit Ihrer Vermutung mit der Insolvenz, denn uns haben sogar schon Vermieter angeschrieben, die kein Geld von Novasol erhalten haben, obwohl Novasol dies behauptet.
Könnten Sie so freundlich sein, und mir die alten AGB’s zukommen lassen?
Wann wollten Sie anreisen?
Herr K. schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
habe mich sehr über Ihre Antwort gefreut.
Es schein wirklich niemanden in Deutschland zu interessieren, dass tausende Urlauber
über den Tisch gezogen werden.
Als Anlage die AGB nach denen wir gebucht haben.
Übrigens, unser Anreisezeitraum war ab 14.03.20.
Danke für Ihre Mühe
Thomas K.
Verbraucherschutz.de leitete den Vorgang an unseren Partneranwalt zur Prüfung weiter.
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verbraucherschutz.de/novasol-aenderung-der-agbs-ein-verbraucher-schreibt-ich-nenne-so-etwas-betrug/
Viele Verbraucher haben zu den alten Bedingungen der AGBs Juni 2019 gebucht, Novasol ändert klammheimlich im März 2020 die AGBs und behandelt die Verbraucher nach diesen neuen AGBs und nicht nach den alten!
Wir haben unseren Partneranwalt gefragt, ob dieser AGB Wechsel auch dazu führt, dass Prozesse gegen Novasol doch wieder nach Deutschem Recht geführt werden müssen.
Antwort steht noch aus.
Auf alle Fälle können Verbraucher an Ihrem Heimatort einen Prozess gegen Novasol führen! Auch nach dänischem Recht.
Verbraucherschutz.de rät den betroffenen Verbrauchern, sich an diese Kanzlei zu wenden, die sich explizit mit dem Thema Novasol befaßt:
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
Ganoven mit Mafiamethoden.