Novasol Änderung der AGBs. Reise wurde zu den alten AGBs von Juni 2019 gebucht. Jetzt legt Novasol klammheimlich die neuen AGBs von März 2019 zugrunde. Ein Verbraucher schreibt: „Ich nenne so etwas Betrug“
Wir schrieben einem betroffenen Verbraucher, Herrn Thomas K. am 7.6.2020:
Sehr geehrter Herr K.,
ich bin gerade dabei, diverse Artikel über Novasol zu veröffentlichen:
verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Wann hatten Sie denn gebucht? Denn Sie haben mir ja die neuen AGB’s geschickt.
Herr K. antwortete:
Hallo Frau Lauckenmann,
Novasol hat folgendes gemacht.
Ich habe mir die AGB´s durchgelesen, aber halt nicht mit ausgedruckt.
Durch einen Link kann ich noch immer meine damalige Buchung vom 04.01.2020 anschauen.
Jetzt sieht man wohl, dass die im Januar gültigen AGB´s durch die neuen von März 2020 ausgetauscht worden sind.
Das ist mir noch gar nicht aufgefallen. Also hat man mir, die im Januar gültigen Agb`s durch die im März ersetzt.
Ich nenne so etwas Betrug.
nach dem Motto, der merkt das gar nicht.
Ich hatte mich gewundert, denn am Abend des 13.03.20 stand auf deren Hompage, dass die Stornierungsmöglichkeit auch für alle ab 13.03.20 gelten sollte.
Alle anderen Unterlagen habe ich ausgedruckt.
Da steckt jede Menge krimminelle Energie dahinter.
Demnach sollten die alten AGB`s gültig für mich sein, oder?
Hätte ich dann evtl. andere Ansprüche als die 20%???
Danke für Ihre Mühe
Herr K. schrieb noch:
Hallo Frau Lauckenmann,
mein Sohn hat mir geholfen.
Da ich mir die AGB`s damals angeschaut habe ( war mir sicher) hat er im downloadcenter die damals für mich geltenden AGB`s gefunden.
Das bestätigt meine Vermutung.
Ich schicke Sie als Anlage mit, und habe sie mir auch ausgedruckt.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Thomas K.
Wir schrieben Herrn K.:
Hallo Herr K.
ich habe den Vorgang veröffentlicht und an unseren Partneranwalt Herrn Rysch weiter geleitet.
Ich werde jetzt noch die Medien informieren.
Eigentlich sollten die Verbraucher, auf die dies so zutrifft wie bei Ihnen, raten Anzeige zu erstatten.
Herr Rysch meinte übrigens, dass man sehr wohl Klage einreichen kann.
Das wäre dann am Gericht am Wohnort des Verbrauchers, aber nach dänischem Recht.
Nun muss ich morgen mal mit ihm sprechen, ob denn nicht in so einem Fall wie bei Ihnen mit den alten AGBs auch wieder deutsches Recht gelten müßte.
Auf alle Fälle können Verbraucher an Ihrem Heimatort einen Prozess gegen Novasol führen! Auch nach dänischem Recht.
Verbraucherschutz.de rät den betroffenen Verbrauchern, sich an diese Kanzlei zu wenden, die sich explizit mit dem Thema Novasol befaßt:
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
Ich habe am 2.1.2020 bei novasol eine Ferienwohnung in Griechenland für die Zeit vom 16.5. – 13.6.2020 gebucht.
Aufgrund der bekannten Ereignisse konnte ich die Reise leider nicht antreten und habe am 22.4.2020 storniert.
Am 30.4. bestätigte novasol die Stornierung und sagte mir eine Rückzahlung der geleisteten Zahlung in Höhe von € 1405
nach 4 Wochen zu.Trotz mehrfacher Ermahnung meinerseits geschah NICHTS.
Heute am 6.1.2021 avisierte novasol mir eine Rückerstattung von € 281 = 20 %.